Bei Verheirateten, ob der jeweils andere irgendwie versorgt wird.
Ja, analog zur Witwen-/Witwerrente gibt es Witwen-/Witwerpension. Eigene Einkünfte werden in hohem Maße angerechnet und es gibt Regeln, wie lange die Ehe/Lebenspartnerschaft bereits bestehen muss. Es gibt ebenfalls eine Versorgung für Halb-/Vollwaisen analog zur Halb-/Vollwaisenrente.