Ich gehe doch mal stark davon aus, dass in jedem Bundesland der Religionsunterricht mit den Werten der Verfassung und der Schulgesetze vereinbar sein muss. Das ist doch gerade der Vorteil, wenn der Unterricht unter staatlicher Aufsicht stattfindet.
Finde ich jetzt weder problematisch noch ungewöhnlich. Natürlich geht es in der Religion darum Normen und Werte auf uns heute zu übertragen. Der Glaube ist doch nicht losgelöst vom echten Leben. Wenn ich als Christ nun das Doppelgebot der Liebe als höchste Gebot sehe, sehe ich auch kein Problem. Auge um Auge, Zahn und Zahn, ist doch eher alttestamentlich und kaum mit den Lehrer Jesus vereinbar.
Beide Bestandteile des Doppelgebotes der Liebe sind auch alttestamentlich und „Auge um Auge“ ist auch nicht mit dem heute gelebten Judentum vereinbar.
Das Alte Testament ist kein Lehrbuch, sondern eine Sammlung verschiedenster Schriften, die in sich oft kompiliert worden sind. Religiöse Normen, die sich auch immer in Gesetzen spiegelten, haben eine Evolutionsgeschichte. „Auge um Auge“ aus dem Buch Exodus ist der Versuch, Blutrache zu beenden. Schon im vorchristlichen Judentum wurden die Bestimmungen durch Sachleistungen/Geldstrafen ersetzt.
Gleiches gilt für den Monotheismus, der sich eigentlich erst in der Exilzeit und danach wirklich durchsetze. Davor handelte es sich eigentlich um Henotheismus, man verehrte ausschließlich einen Gott, ging aber von der Existenz weiterer Götter ganz selbstverständlich aus.