In NRW gehören bis zu 3 Stunden ad-hoc Vertretung im Monat zur Unterrichtsverpflichtung. Erst ab der 4. Stunde werden diese bezahlt, dann aber alle. Anders ist das bei angeordneter Mehrarbeit, also einer länger dauernden Unterrichtsverpflichtung über das Deputat hinaus. Dann werden auch zusätzlich zu dieser Mehrarbeit unter drei ad-hoc-Vertretungen im Monat bezahlt.
Wir haben auch ein Bereitschaftsstundenkonzept, d.h. in einer festgelegten Stunde im Stundenplan können wir bei Bedarf zur Vertretung herangezogen werden und die anderen Freistunden sind auch verlässlich frei und verplanbar.
Falls aufgrund von z.B. Klassenfahrten in mehreren Stufen oder hohem Krankenstand ein anderer Einsatz erforderlich ist, wird man vom Vertretungsteam darüber möglichst früh informiert.
Ich lebe sehr gut mit diesem System.