Das ist bei uns genauso. Unsere Schüler:innen kennen sich bei der ZP 10 mindestens 6 Jahre, beim Abi mehrheitlich seit 9 Jahren. Da ist dann schon klar, dass eine Schülerin mit einer Tetraspastik Klausurzeitverlängerung bekommt/auf einem Laptop schreiben darf/die Klausur jemandem diktieren darf und dass Klogänge zur Prüfungszeit hinzukommen. Ebenso gilt das für andere Behinderungen/chronische Erkrankungen/temporäre Probleme nach einem Unfall (Schreibhand in Gips). Das ist alles eine Frage der Transparenz und natürlich der Empathie, die man eigentlich auch als Jugendlicher besitzt.
Beiträge von Miss Othmar
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Seit wann?! Ich habe die Info noch vor ein paar Wochen von einem ZfsL bekommen? (also über eine dritte Person, der das gesagt wurde und der ein Trick gegeben wurde, damit sie nicht als endgültig nicht bestanden gilt (um eben noch als Vertretungslehrkraft arbeiten zu können)
Privater Schulträger und Unterrichtsgenehmigung durch die Bezirksregierung.
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aber nur, wenn man nicht zu lange im Ref gewesen ist und sagen muss, dass man endgültig nicht bestanden hat (wenn man keine Möglichkeit zum Wiedereinstieg hat, zum Beispiel)
Mittlerweile geht Vertretungslehrkraft sogar bei endgültigem Nichtbestehen der 2. Staatsprüfung - mal schauen, was der Lehrermangel noch so möglich macht 😒
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Bewirb dich doch in der nächsten Einstellungsrunde einfach mal als Quereinsteiger. Ableitbare Fächer hast du ja. Ein abgeschlossenes Studium auch. Eigentlich sollte dem nichts im Weg stehen und du kannst dem (teilweise sehr menschenverachtenden) Ref entgehen.
Ein Seiteneinstieg mit 1. Staatsexamen geht zumindest in NRW nicht, was geht, ist eine befristete Stelle als Vertretungslehrerin.
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In NRW verfällt es auch nicht (s.o.).
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Der Zeitraum ist 5 Jahre und eine Kolloquium kann - nicht muss - durchgeführt werden. Beim derzeitigen Lehrermangel halte ich das aber für eher unwahrscheinlich, wenn das Staatsexamen nicht ewig her ist.
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Glaube nicht, dass alle katholischen Geistlichen das so eng sehen.
Keine Ahnung, ob dein Beitrag ernst gemeint ist.
Ich denke mal, Plattenspieler macht hier auf den Unterschied zwischen Erstkommunion und Kommunion aufmerksam

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Ich würde mich in jedem Fall bewerben. Eine Bewerbung ist schließlich keine Verpflichtung, die Stelle dann auch anzutreten.
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Beim Pauluszitat geht es aber vorrangig um Frauen und Männer beim Gebet, nicht im Leben überhaupt. Darum gibt es in allen Konfessionen konservative Gruppen, bei denen Frauen im Gottesdienst den Kopf bedecken.
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Bei vorbereiteten Englischstunden mit Bildern, Audio, Video usw. nutze ich am liebsten Power Point. Ich bereite eine Präsentation mit eingebundenem Material und genug Freiraum zum Schreiben vor und lade sie auf das iPad.
Wenn ich nur eine Schreibfläche wie eine Tafel brauche, liebe ich die Notizen-App des iPads. Genug verschiedene Stifte, alles radierbar, falls sinnvoll auch speicherbar und wieder abrufbar, über Screenshots zu teilen und an andere zu verschicken.
Ich habe einen Stehtisch, der ist echt genial, obwohl ich mich auch gerne im Klassenzimmer bewege.
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Ich kenne mehrere KME-Schulen, die ausschließlich in den Bildungsgängen LE und GE unterrichten. In Köln gibt es ein Gymnasium mit Internat für KME-SuS. Das war‘s.
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Bei uns nicht. Die aufgeteilten SuS kommen ja mit Aufgaben/Arbeitsmaterial.
Und das ist eben in der SI nicht mehr so. Da würden dann eine Klasse (26-30 Sus), die eigentlich Physik hätte und natürlich keine Aufgaben hat, auf drei ebenso große Klassen aufgeteilt, die vielleicht zur selben Zeit Englisch, Sport und Geschichte haben.
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Das hat gar nichts mit Gymnasium zu tun, ich arbeite an einer Gesamtschule. Mein letzter Einsatz war in Hauswirtschaft, da müssen wir aus rechtlichen Gründen die Klasse teilen, weil man nicht mit 27 SuS in der Lehrküche kochen darf. Also haben die beiden Gruppen im Wochenwechsel Theorie im Klassenzimmer oder Praxis in der Küche. Ohne meine Vertretung für eine Kollegin, die erkrankt war, wären die beiden Gruppen zusammengelegt worden und Praxis wäre schlicht ausgefallen. Das meine ich mit verdecktem Unterrichtsausfall und Mogelpackung. Weil ich die Theorie vertreten habe - was mit dem Material der anwesenden Kollegin super möglich war - konnte sie die Praxisgruppe unterrichten.
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Da wären wir wieder bei der alten Problematik kognitive (bzw. emotional/sozial) vs. körperliche Behinderung. Das ist denke ich der Punkt, den state_of_Trance , Antimon und Schmidt mehrfach aufzeigten.
Ich denke nicht, dass die UN-Konvention verlangt, dass Menschen nur deshalb einen Bildungsgang absolvieren können sollen, weil sie eine Beeinträchtigung/Behinderung haben, falls sie das ohne diese Behinderung auch nicht könnten. Aber es ist für Menschen mit Körper-/Sinnesbeeinträchtigungen sowie emotional-sozialen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen oder sonstigen chronischen Erkrankungen immer noch sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu bekommen oder ein Studium zu absolvieren, wir sind da als Bildungssystem nicht sehr inklusiv. Aber die Werkstufe eine Schule für GE z B. könnte durchaus an einem Berufskolleg angesiedelt sein, das ja SuS mit sehr unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen in den verschiedensten Bildungsgängen unterrichtet.
Ich halte es übrigens für sehr kurz gedacht, wenn immer davon gesprochen wird, SuS mit Körperbehinderung, Sehbehinderung, Blindheit, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit "problemlos" inklusiv zu unterrichten. Wenn das so problemlos wäre, hätten sie nämlich keinen speziellen Unterstützungsbedarf. Ohne spezielles Material, Hilfsmittel, didaktische und methodische Modifikationen ist es vielen dieser SuS nicht möglich, ihr (kognitives) Potenzial auch auszuschöpfen. WIr haben außerdem mehrfach SuS an unsere Schule aufgenommen, die aufgrund ihrer Behinderung an Gymnasien massiv gemobbt worden sind.
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Wenn Sie die Voraussetzungen (=Zugangsberechtigung) mitbringen, auf jeden Fall. Fehlende Aufzüge, kein Blindenleitsystem, keine Audiosystem für Hörgeräte usw. - dafür gibt es keine Entschuldigungen mehr.
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Wo liest du das in der UN-Konvention?
https://www.ohchr.org/en/instruments…ns-disabilities
Artikel 24
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Ich vertrete aber lieber 3 Stunden im Monat, als das Klassen zusammengelegt werden müssen oder eine Doppelbesetzung aufgelöst wird und ich dann ggf. meinen Unterricht in die Tonne tun kann, weil die Planung unter den geänderten Unterrichtsvoraussetzungen nicht mehr umsetzbar ist. IAußerdem finde ich, dass das eine Mogelpackung ist, weil es sich um verdeckten Unterrichtsausfall handelt.
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In NRW gehören bis zu 3 Stunden ad-hoc Vertretung im Monat zur Unterrichtsverpflichtung. Erst ab der 4. Stunde werden diese bezahlt, dann aber alle. Anders ist das bei angeordneter Mehrarbeit, also einer länger dauernden Unterrichtsverpflichtung über das Deputat hinaus. Dann werden auch zusätzlich zu dieser Mehrarbeit unter drei ad-hoc-Vertretungen im Monat bezahlt.
Wir haben auch ein Bereitschaftsstundenkonzept, d.h. in einer festgelegten Stunde im Stundenplan können wir bei Bedarf zur Vertretung herangezogen werden und die anderen Freistunden sind auch verlässlich frei und verplanbar.
Falls aufgrund von z.B. Klassenfahrten in mehreren Stufen oder hohem Krankenstand ein anderer Einsatz erforderlich ist, wird man vom Vertretungsteam darüber möglichst früh informiert.
Ich lebe sehr gut mit diesem System.
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