Beiträge von Miss Othmar

    Und wenn man das nicht will, muss man den Job wechseln.

    Und noch was: Ich arbeite an einer staatlich genehmigten Ersatzschule. D.h., wir müssen für alle Lehrkräfte, die wir einstellen wollen, bei der Bezirksregierung eine Unterrichtsgenehmigung beantragen. Und wenn das Lehramt nicht passt, gibt es keine Genehmigung. Wir können also keine Lehrerin für Englisch /Französisch mit dem Lehramt GymGe als Sonderpädagogin einstellen, es sei denn, sie macht die VOBASOF - weil es eben zu verschiedene Tätigkeiten sind.

    NEIN - ich brüll hier so, weil ich das weiter oben schon genau so gesagt habe.

    Es ist nur so, dass sich die Arbeit an verschiedenen Schulformen u.U. so erheblich voneinander unterscheidet, dass es fast zwei Berufe sein können.

    Das ist auf jeden Fall für den Unterschied zwischen WBK und Förderschule GE der Fall. Die Abordnung/Versetzung (falls es sie überhaupt gab!) ist dafür ein gutes Beispiel.

    Egal, wen man bedient, man geht seiner Tätigkeit Servieren nach, die durch die Person des Kunden nicht verändert wird.

    Ein besseres Beispiel wäre, innerhalb des Restaurants aus der Küche in die Buchhaltung versetzt zu werden, das ist dann eine signifikant veränderte Berufsbeschreibung. Natürlich kann man sich dafür weiterbilden und einarbeiten, aber es ist legitim, das nicht zu wollen, sondern zu kündigen und sich eine Stelle in einer anderen Restaurantküche zu suchen.

    Ich finde, hier werden zwei völlig unterschiedliche Bereiche miteinander vermischt.

    Der eine Bereich ist das Leben mit z. B. Menschen mit geistiger Behinderung: in der Familie, Nachbarschaft, Freundeskreis, Verein, Kirchengemeinde … und die Begegnung im Alltag im Urlaub, ÖPNV, Restaurant, Supermarkt … . Menschen mit einer Beeinträchtigung wegen ihrer Beeinträchtigung auszuschließen wäre nicht nur eine illegale Diskrimierung, sondern auch in hohem Maße unmenschlich.

    Etwas anderes ist es aber, den Unterricht einer bestimmten Gruppe zum Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit zu machen. Das ist schon etwas anderes als bei seiner normalen Tätigkeit z. B. als Kellnerin einem Menschen mit einer Beeinträchtigung eine Mahlzeit zu servieren oder auch - um im Bereich Schule zu bleiben - im Kontext seiner Schulform und studierten Fächer SuS mit Förderbedarf zu unterrichten.

    Man wird nicht einfach generische:r Lehrer:in für Klasse 1-13 + Erwachsenenbildung, für alle Schultypen und alle Fächer, sondern wird spezialisiert ausgebildet. Es ist in Zeiten ohne Lehrermangel auch ausgesprochen schwer wenn nicht sogar unmöglich, außerhalb der studierten Fächer/Schulstufen/Schultypen zu arbeiten. Man kann sich zwar nachqualifizieren, aber nicht jede:r ist für jede Tätigkeit geeignet.

    Ich bin Lehrerin für Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt ESE und liebe meinen Beruf und meine SuS sehr, kann es aber gut verstehen, dass KuK eine ausschließliche Tätigkeit an einer Förderschule mit diesem Schwerpunkt für sich ausschließen. Das ist keine Diskriminierung dieser SuS-Gruppe, sondern in der Regel eine realistische Einschätzung ihrer selbst und dem Anforderungen dieses Schultyps.

    Ich denke nicht, dass das von der Höhe der Summe abhängt, sondern eher von den persönlichen materiellen Bedürfnissen/Wünschen/Ansprüchen. Wenn die sehr groß sind, muss auch da Gehalt sehr hoch sein, sonst nicht. Es gibt in jeder Gehaltsklasse Menschen, die unzufrieden sind.

    Kleine Ergänzung: Wenn ich zwischen hoher Arbeitszufriedenheit und mehr Gehalt wählen müsste, würde ich immer die Arbeitszufriedenheit wählen. Es gibt eine Grenze, ab der mehr Geld definitiv nicht glücklicher macht, vor allem, wenn andere Bedingungen nicht gut sind.

    Das hört sich für mich so an, wie: „Sei möglichst unselbstständig (kein Führerschein, Sozialpunkte für diverse Dinge, …), dann geht es dir in dem System ‚Beamtentum‘ gut. Wer selbstständig ist und über Führerschein etc. verfügt, ist der Dumme.“

    ...

    Keinen Führerschein zu haben, zeugt nicht von Unselbstständigkeit. Man kann auch ohne sehr gut mobil sein. Ein Führerschein ist übrigens auch keine Voraussetzung für die Übernahme ins Beamtenverhältnis.

    Irgendwann muss einfach mal Schluss sein damit, unter Mobilität nur Automobilität zu verstehen! Die Probleme, die daraus resultieren, kann man in Ballungsgebieten sehr schön sehen.

    Ich habe einen Führerschein, hatte aber noch nie ein Auto und will auch ganz definitiv keins. Bei der Wahl meines Wohnortes habe ich darauf geachtet, dass ich alle Schulen meines Schulträgers mit dem Rad oder ÖPNV gut erreichen kann, mein Vertrag sieht eine Abordnung bzw. Vesetzung im Bedarfsfall ganz ausdrücklich vor.

    Das ist bei uns genauso. Unsere Schüler:innen kennen sich bei der ZP 10 mindestens 6 Jahre, beim Abi mehrheitlich seit 9 Jahren. Da ist dann schon klar, dass eine Schülerin mit einer Tetraspastik Klausurzeitverlängerung bekommt/auf einem Laptop schreiben darf/die Klausur jemandem diktieren darf und dass Klogänge zur Prüfungszeit hinzukommen. Ebenso gilt das für andere Behinderungen/chronische Erkrankungen/temporäre Probleme nach einem Unfall (Schreibhand in Gips). Das ist alles eine Frage der Transparenz und natürlich der Empathie, die man eigentlich auch als Jugendlicher besitzt.

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