Beiträge von Miss Othmar

    Ich bin aus der Diskussion mit dir raus. Das ist meine letzte Antwort an dich: Die Kirche wünscht nicht, dass du erscheinst, sondern es ist ein für alle Katholiken verpflichtendes Gebot. Wenn du dagegen verstößt, wirst du je jure - aber normalerweise nicht in der Praxis - sanktioniert: Du darfst erst dann wieder die Eucharistie empfangen, wenn du gültig vor einem Priester gebeichtet und die Absolution empfangen hast.

    Gute Nacht.

    Kannst du eigentlich auch gelegentlich mal zugeben, dich geirrt zu haben?

    Brennpunkt im Ruhrgebiet kann auch auf ein Gymnasium zutreffen und BKs umfassen Bildungsangebote vom der Ausbildungsvorbereitung für SuS ohne Schulabschluss bis hin zum Abitur.

    Manchmal lese ich etwas zu schnell/falsch. Dafür sind doch Diskussionen da. Aber ich sehe immer noch keine Pflicht, dass ich zu einer bestimmten Zeit als Christ beten muss. Wie gesagt: ich bin seit Jahren nicht mehr in der Kirche gewesen und noch hat sich keiner beschwert, dass ich kein richtiger Christ bin. Das Geld wird jedenfalls fröhlich von meinem Konto abgebucht für die Kirche. Ich wette auch mal, dass die mich nicht rausschmeisen werden.

    Nein, das führt zu unnötigen Friktionen. Und falls du Katholik bist, musst du erst beichten, bevor du die Eucharistie empfangen darfst, sagt jedenfalls die Katholische Kirche.

    Es gibt da übrigens auch Zeiten, zu denen Messen frühestens/spätestens gefeiert werden dürfen.

    Danke, zumal ich ihm indirekt Recht gegeben habe, ich habe Plattenspieler widersprochen. Aber hier sind so viel Vorurteile unterwegs, dass alles angegriffen wird, dass ich mich aus diesem Thread verabschiede.

    Ich bin auch kurz davor.

    Jamaha ist vermutlich noch sehr jung, wenn er überlegt, Lehramt zu studieren, und seine Glaubenspraxis ist ihm sehr wichtig

    Ich finde es echt super, dass er sich Gedanken macht , wie beides zusammen passen kann. Zu viele - auch in diesem Forum - regen sich später über die Einschränkungen auf, die mit einer Berufstätigkeit als verbeamtete Lehrkraft verbunden sind.

    Es hätte deutlich gereicht, ihm zu erklären, dass eine dauerhafte Befreiung für das Freitagsgebet im System Schule mit wenigen Ausnahmen nicht möglich ist.

    Das ist auch der Katholik, der verlangt, dass in der Schulmensa Freitags nur Fisch angeboten werden darf.

    Der verlangt/ fordert/ wünscht , dass im Advent und der vorösterlichen Fastenzeit am Schulkiosk keine Süßigkeiten verkauft werden.

    Mal abgesehen davon, dass das völlig falsche Analogien sind, würde es reichen, freitags auch ein fleischloses Gericht anzubieten und in den beiden Fastenzeiten nicht nur Süßigkeiten zu verkaufen. Jamaha fordert/wünscht ja auch keinen Stillstand des öffentlichen Lebens während der Zeit des Freitagsgebetes, sondern dass er teilnehmen kann.

    Dass das im Schuldienst aus systemischen Gründen nicht immer gewährt werden kann, ist hier schon ausreichend dargelegt worden und ist auch völlig unabhängig von der Frage, wie man dazu steht, dass Menschen ihren Glauben auch praktizieren.

    Auch bei der Einstellung sind Lehrpersonen ohne volle Lehrbefähigung je nach Privatschule (plus Fragen der Anerkennung plus Fächeraspekten plus der Versorgung) ggf. nur (sehr) nachrangig von Interesse.

    In Nordrhein-Westfalen können Personen ohne zweites Staatsexamen immer nur befristet eingestellt werden. Was möglich ist, ist eine dem 2. Staatsexamen analogeFeststellungprüfung. Ich habe aber schon mehrere Kollegen gehabt, die das angestrebt haben und entweder nicht bestanden oder vorher aufgegeben haben. Ich würde dir in jedem Fall ein Referendariat und das normale 2. Staatsexamen empfehlen, wenn du langfristig als Lehrkraft arbeiten möchtest.

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