Tom123 : Keine Ahnung, ob das als Beispiel zählt, aber inzwischen fordern sogar Politiker von CDU und SPD (AfD und FDP natürlich auch) schnellere Abschiebeverfahren. Die Gesetzgebung steht dem nicht im Weg. Wenn aber dann am Ende nach Ablehnung des Asylantrags die Abschiebung durchgesetzt werden soll, scheitert es am Ende ganz oft an der tatsächlichen Durchführung. Das liegt dann aber nicht an den Gesetzen, sondern an den vollstreckenden Behörden, hier vor allem Bundes- und Landespolizei.
Ein zentraler Punkt, der oft vergessen wird: "Asylberechtigt" heißt nicht zwangsläufig "in Deutschland asylberechtigt". Aus geltendem deutschem Gesetz, auch wenn es um subsidiären Schutz u.ä. geht, lässt sich nicht ableiten, dass ein Asylbewerber nur in Deutschland Asyl gewehrt bekommen kann - vor allem wenn auf dem Weg nach Deutschland mehrere Landesgrenzen überwunden wurden.