Beiträge von Documenta

    Entwarnung ;)


    Es gibt aktuell keine neuere OBAS-Fassung!

    Nach dem Aufruf dieser URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…v_id=10000000000000000076


    Erscheint die Überschrift: "Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom XX.X.20XX

    Die Datumsangabe weist hier NICHT auf eine neue Fassung hin - sondern es wird ca. alle 2 Wochen der aktuelle Stand (15.04.2023) - mit einem neuem Datum „bestätigt“.


    Sorry für die Verwirrung!

    Hallo zusammen,

    wie versteht Ihr die OBAS Regellung mit dem Stand vom 05.04.2024? Können jetzt FH-Absolventen, wenn die Voraussetzungen nach §4 (§2) erfüllt sind auch ohne UNI-Abschluss / FH-Master / FH-Akkreditierung wie andere " Erfüller ;) " auch, an der OBAS teilnehmen?


    Oder ist dies die Fassung vom 15.04.2023 mit einem Hinweis auf den Stand vom 05.04.2024 - wird hier nur das Datum des letzten Werktages eingesetzt?


    OBAS mit Stand vom 05.04.2024: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…v_id=10000000000000000076


    Gruß

    Hallo Meister calmac,

    ich freue mich immer wieder über Ihren einfühlsamen, pädagogisch wertvollen Ton.


    Schade dass ich Sie nicht als Lehrer*in genießen kann.

    Gruß Documenta


    P.S. Es soll „manchmal“ vorkommen, dass das LBV (in NRW) Bezügemitteilungen vor und nach Besoldungs- Gehaltsänderungen verschickt.... Vielleicht auch deswegen, damit nicht jede(r) Ministerialblätter lesen brauch oder muss oder möchte?

    Hallo Super112,

    rückwirkend herzlichen Glückwunsch zur Beförderung!


    Ich würde jetzt erstmal abwarten und sobald es weitere Infos gibt neu über eine Beförderung (A12 -> A13) nachdenken. Sorry, aber entscheidend wäre für mich natürlich das Geld! Für eine halbe oder dreiviertel Beförderungsstelle hätte ich null Interesse an einer Beförderung. Das die Kolleg*innen die schon auf A13 befördert worden sind so hingehalten werden empfinde ich als Frechheit und demotivierend.


    Nur zur Info für verbeamtete Kolleg*innen die schon etwas älter sind und mit dem Gedanken spielen sich auf den Weg einer Beförderung zu machen...

    1. Die neue Planstelle (A12 -> A13 oder A13Z -> A14 und weitere..) muss man schon zwei Jahre "innegehabt haben" bevor man in den Ruhestand geht. Ansonsten "zählt" sie nicht bei der Pensionsberechnung :(


    2. Nicht alle Zulagen (vielleicht anstelle einer höheren Planstelle?) können bei der Pensionsberechnung geltend gemacht werden.

    A. Stellenzulagen können in der Regel nicht geltend gemacht werden. Es gibt aber Ausnahmen.

    B. Amtszulagen wiederum können geltend gemacht werden und es gibt keine Wartezeit :). Sie betragen max. 75% einer nachfolgenden Planstelle hier also 75% von A13 oder A14.


    Gruß

    Liebe Kolleg*innen,

    hier ein aktueller Auszug des "HA U P T P E R S O N A L R A T GESAMTSCHULEN, SEKUNDARSCHULEN UND PRIMUS-SCHULEN" - NRW - vom DEZEMBER 2022 - NUMMER: 09/22

    Besonders interessant ist der 3. Absatz :(




    "Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    und nochmals A13


    „Die Angleichung der Lehrkräftebesoldung an Grundschulen und in der Sekundarstufe I ist ein deutliches Signal der Anerkennung und Wertschätzung. Unsere Lehrerinnen und Lehrer üben einen wichtigen und verantwortungsvollen Beruf aus. Mit der Besoldungsanpassung werten wir den Lehrkräfteberuf auf und gestalten ihn vor allem in der Grundschule, aber auch im Bereich der Sekundarstufe I deutlich attraktiver“ [Schulministerin Feller; http://www.schul-ministeirum.nrw, entn. 06.12.22]


    Die Korrektur der verfassungswidrigen Besoldung kostet laut Aussage von Ministerin Feller in der WAZ vom 01.12.2022 bis zum Jahr 2026 900 Millionen Euro. Gleichzeitig sind Stand 01.12.2022 8047 Stellen unbesetzt geblieben. Davon kommen 1390 Stellen aus den Sekundar- und Gesamtschulen, d.h. im Durchschnitt fehlen an jeder Schule rund vier Stellen. Jede der über 8000 Stellen wird im Haushalt mit 65.000 Euro veranschlagt. Damit bleibt nur im Schuljahr 2022/23 ein hoher dreistelliger Millionenbetrag unverausgabt. Man darf daraus schlussfolgern, dass die Lehrkräfte ihre Besoldungsanpassung selbst erarbeitet haben. Man könnte weiter daraus schlussfolgern, dass die Besoldungsanpassung für Fachleiterinnen und Fachleiter der Sek I, für Kolleginnen und Kollegen mit dem ersten Beförderungsamt u.v.m. aus den unverausgabten Geldern schon jetzt bezahlbar wäre.


    Das Ministerium will einen Gesetzentwurf für diese Personengruppen allerdings erst später auf den Weg bringen. Wir begrüßen, dass diese Lehrkräfte nicht aus dem Blick geraten sind, fragen uns aber, wann der Gesetzentwurf kommen mag und warum man diese Lehrkräfte nicht gleich von Beginn an in den Blick genommen hatte."




    Ich frage mich, wer soll VOR diesem Gesetzentwurf und dessen Verabschiedung überhaupt das erste Beförderungsamt anstreben bzw. sich den Stress (Unterrichtsbesuche, Stundenentwürfe, .....) bis zur Beförderung antun? Nach der Beförderung bekommt man auch "nur" A13. Ob wir dann A14 oder nur eine Zulage bekommen wissen wir ja auch noch nicht!


    Gruß Documenta

    Hallo Meiser calmac,

    vielen Dank für die Antwort!


    Bei den letzten Antworten / Meldungen ging es um Zulagen die ein beförderte(r) Lehrer:in bekommen soll wenn er /sie schon A13 hat. Der Grund war eine Info vom Philologenverband... und dem Hinweis des Users calmac...


    "......das die Anhebung auf A13 KEINE Anhebung in die Laufbahn 2.2 (ehem. höherer Dienst) ist. Somit bleiben die Lehrer:innen in der Laufbahn 2.1 (gehobener Dienst)."


    Diese Info habe ich als Grundlage genommen um zu fragen ob es eine Amts- oder Stellenzulage sein wird. Eine A14 gibt es hier wohl (leider) nicht (LB 2.1).


    Ansonsten wünsche ich dir einen ruhigen Nachmittag und eine besinnliche Adventszeit.


    LG Documenta

    Hallo calmac,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Hast Du vielleicht eine Quelle für die erste Antwort? Ich frage, weil ich nirgenswo eine Info dazu gefunden habe. Das einzige was ich gefunden habe, war eine Info vom HPR - Gesamtschulen. Darin sprachen sie von A13Z (es war eigentlich mehr ein Wunsch).


    "HPR - INFORMATION XIV SEPTEMBER 2022:

    Liebe Kolleg:innen,
    nehmen wir das Versprechen der Landesregierung ernst, so bleiben noch rund 20 Tage bis
    A13Z für alle Kolleg:innen in die Gesetzgebungsphase kommt. Im Haus arbeitet man mit
    den anderen Ministerien unter Hochdruck an der Umsetzung des Versprechens. Vor dem
    Hintergrund des Vertrauensverlustes der Kolleg:innen an den Schulen in ihren Arbeitgeber,
    ist das Halten dieses Versprechens unabdingbar. Umgekehrt gilt dann aber auch, der Ver-
    trauensverlust wäre tief und irreparabel, würde die Umsetzung in den hundert Tagen nicht
    gelingen. Würde man mit der Umsetzung des Versprechens der einheitlichen Bezahlung
    auch gleich ein einheitliches Laufbahnrecht schaffen, wäre das Problem des Laufbahn-
    wechsels mitgelöst. Hoffen wir, warten wir, möge sich die bessere Weisheit durchsetzen."


    Gruß Susa

    Liebe LehrerInnen,

    mit Freude habe ich gelesen, dass die Besoldungsgruppe für alle Primarstufen- und Sek.I Lehrer von A12 auf A13 angehoben wird :).


    Dazu hätte ich folgende Fragen:

    1. Werden wir Primarstufen und Sek.I Lehrer auf A13 ODER A13Z "angehoben"? Im Netz kann ich dazu keine Infos finden. :(

    2. Mein Lebensgefährte, der ebenfalls Lehrer ist - an einer Gesamtschule - wurde vor einigen Jahren aufgrund von Mehrarbeit (keine Funktionsstelle) von A12 auf A13 befördert. Ist schon bekannt ob er im Rahmen der Angleichung auf A13Z oder A14 "befördert" wird?


    Vielen Dank

    Susa

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