Beiträge von Westfale599
-
-
Wenn Dir so unfassbar langweilig ist, kannst du ja neben dem Lehrerberuf dich auf selbständiger Basis weiter entwickeln beispielsweise Reisen organisieren oder ähnliches
-
An den TE: Wenn du Kinder hast, ist dir in den großen Ferien gewiss nicht langweilig
-
Mit der 4K Drohne, mit der du in die USA einreist und dort dann in Nationalparks Fotos machen möchtest, hast du dich als Troll entlarvt. Sorry
-
Das Forum ist öffentlich. Dieser Forenthread suggeriert: Die Lehrer haben so viele Ferien dass ihnen langweilig ist. Das Gegenteil ist nach meiner Beobachtung der Fall! Insofern finde ich, dass der Thread unberechtigterweise den ganzen Berufsstand der Lehrkräfte in einen trübes Licht rückt. Das hat ein Geschmäckle, wenn das von Außenstehenden gelesen wird. Dabei ist Intention des TE, hier rumzutrollen. Das finde ich ärgerlich.
-
Es geht nicht um die Entlassung von Beamten und Wiedereinstellung von Beamten als Angestellte. Dazu braucht man im Bundestag und Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten, um das zu gewährleisten. Unwahrscheinlich. Einfacher (und auch sinnvoll) ist, bei gleichem Bruttogehalt neu eingestellte Lehrkräfte als Angestellte zu führen. Das würde über die Jahrzehnte eine Entlastung schaffen. Das ist meines Wissens auch das, was der Linnemann gefordert hat.
-
Vergleichst du ernsthaft Kinder mit Hunden oder bist du nur ein Troll-Account.
Zumal es in deiner Schulform - BK - doch aktuell gar keine Abordnungen in großer Zahl gibt
-
1.Wenn der Ehezuschlag bei Bundesbeamten abgeschafft werden soll, kann es auch sein, dass das auf Landesbeamte zutrifft. Rechtlich ist das aber nur bei neuen Ehen zu einem Stichtag möglich. Daher ist Aufregung nicht angebracht.
2.Interessanter ist das Thema Abordnungen. Abordnungen sind rechtlich landesweit möglich. Das war schon immer so. Es wurde aber meist nur innerhalb einer Bezirksregierung und eskadenförmig abgeordnet (so dass die Lehrkraft für die Abordnung nicht umziehen muss). Frau Feller hat heute aber gegenüber Welt TV über einen Sprecher angeblich betont, dass auch landesweite Abordnungen Thema werden (also von Ibbenbüren nach Siegen oder von Bonn nach Paderborn usw.). Hier ist interessant, die Entwicklung abzuwarten.
-
Gerade die PKV sehe ich hier als größte Problematik. Wobei es hier ja nur um vorvertragliche Verletzungen geht, nicht um nachvertragliche. Da ist die Beweisführung in dem Fall über die GKV aber nicht mehr möglich, wenn der Wechsel von GKV in PKV vor mehr als 10 Jahren erfolgt ist (Aufbewahrungsfristen…)
-
Wieso müssen denn bei A15 in NDS bzw. RLP mindestens zwei Bewerber auf eine Stelle kommen? Ist ja absurd
-
Bei Eintritt in das Beamtenverhältnis beginnt eine Probezeit.
Eine Probezeit beginnt auch bei Eintritt in Beförderungsämter.
In beiden Fällen wird auch eine gesundheitliche Eignung attestiert.
Wenn nun ein Beamter 20 oder 25 Stunden in der ambulanten Verhaltenstherapie macht, um etwas zu verarbeiten, dann könnte entsprechend die gesundheitliche Eignung des Beamten infrage gestellt werden.
Aber, wenn der Beamte nicht krank war, sondern entsprechend obige Stunden eingereicht hat, dann verstehe ich es richtig:
1.Gibt es keine Konsequenzen hinsichtlich der Personaldienststelle, da keinen Zugriff auf die Daten der Beihilfestelle. Insofern hierdurch bedingt kein Nichtbestehen der Probezeit.
2.Könnte aber die PKV versuchen, hieraus eine "Falschangabe" zu stricken, demnach ein Erkrankung latent schon vor Abschluss des Vertrages vorlag, um sich aus dem Vertrag herauszuwinden.
-
Jetzt hole ich den Thread einmal heraus:
Wenn ich eine Verhaltenstherapie über die Beihilfestelle nach 5 Sitzungen weiter machen will (bei mir ist es aus privaten und eben nicht beruflichen Gründen angezeigt), dann würde ich selbst zahlen. Das wollen aber die Psychotherapiepraxen oft nicht, sondern über die Beihilfe abrechnen. Dazu wird ein Gutachten geschrieben.
Angeblich, so war meine Info, würde das Gutachten der Beihilfestelle nicht (!) mit der Personalstelle ausgetauscht. Das wurde auch schon vielfach gesagt. Viel Grübeln über berufliche Nachteile bleibt aber hier sicher auch nicht aus.
-
Hallo zusammen,
wie viele Monate nach Beendigung der Elternzeit ist beim LBV NRW in der Regel wieder mit Bezahlung von Bezügen zu rechnen? Der Antrag auf Änderung der Bankverbindung hat beispielsweise fünf Monate auf sich warten lassen. LG
-
Zum Thema Tarifverhandlungen:
Die Forderung der Gewerkschaften (10,5%) sind klar. Die Arbeitgeber haben kein Angebot vorgelegt.
Um eine Erhöhung werden die Arbeitgeber nicht herum kommen - durch den guten Abschluss bei Bund und Kommunen, auch wenn die Abschlüsse der Länder immer im Vergleich aus Arbeitnehmer-Sicht schwächer ausfallen. Der Tarifabschluss Bund ist eine Referenz und das Abstandsgebot durch die Einführung des Bürgergeldes.
Bei der Mahnwache gestern Abend waren die Kolleginnen und Kollegen von Finanzamt und Polizei aber den Lehrervertretern zahlenmäßig überlegen.
-
-
-
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich werde in der Elternzeit die Partnermonate machen (nach Geburt des Kindes, zum 1.Geburtstag des Kindes). Meine Frau wird länger Elternzeit nehmen.
Während der eigenen Elternzeit kann man maximal 19,5 Std. pro Woche unterrichten. Das ist ja auch sinnvoll. In den Partnermonaten wollte ich sogar gar nicht unterrichten.
In einer Informationsveranstaltung sagte mir ein Referent, dass die 19,5 Std. aber auch solange für mich gelten würden, solange meine Frau Elternzeit nimmt, wenn ich die 2 Monate Partnermonate nehme. Erst nach dem Ende der Elternzeit auch der Partnerin könne man wieder auf Vollzeit aufstocken. Das kommt mir seltsam vor - ich finde hierzu aber nichts, weder in LVO, LBG, FrUrlV. Vielleicht bin ich betriebsblind. Falls jemand einen Tipp hat, sehr gerne!
-
-
Zumindest in NRW wird es keine Erhöhung um mehr als 2 Prozent geben. Allein die - aus meiner Sicht völlig richtige - Angleichung der Besoldung der Grundschullehrkräfte hat Lücken gerissen
-
kathi es geht gar nicht darum, dass die Regelung für Bayern schön ist. Dieses Nicht-Rotieren ist aber gegenüber allen anderen Bundesländern von den beiden Süd-Ländern unsolidarisch
Werbung