Wer so etwas noch nie erlebt hat kann sich das glaube ich nur sehr schwer vorstellen.
Doch, kann ich absolut. Du verstehst aber auch, dass das von mir oben beschriebene Verhalten völlig irrational ist und ein Helfen von Seiten der Schule erheblich verkompliziert bis verunmöglicht. Zumal in dem Fall auch gar nicht die Schule die Ursache des Ausfalls war. Also ich weiss einiges über die betroffene Person, das war auch der Grund, warum ich die Stellvertretung übernommen hatte. Weil alle Beteiligten davon ausgingen, dass es so irgendwie funktionieren wird. Im Grunde war ich sozusagen Teil der "Lösung" aber einen Schritt zurückgetreten sollte klar sein, dass das Verhalten trotzdem nicht in Ordnung ist.
Ich weiss nicht, wie das bei euch ist, aber in der Schweiz hat der Arbeitgeber auch grundsätzlich das Recht auf Auskunft seitens der ärztlichen Betreuung. Also nicht, was die konkrete Diagnose ist, aber ob und wann die Person wieder arbeitsfähig ist. Als erkrankte Person ist man gesetzlich verpflichtet zu kooperieren in dem Sinne, dass eine Wiedereingliederung möglichst zügig gelingen kann. Dabei geht es jetzt aber um komplizierte Fälle, wie ja auch die Geschichte meiner Partnerin ein komplizierter Fall ist. Als ich mich mit dem gebrochenen Kreuz ins Bett gelegt habe, wäre es absolut möglich gewesen an die Tür zu schlurfen und irgendjemandem irgendwelches Papier in die Hand zu drücken. Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass ich hier mal schrieb, da ist nun von Seiten der Schulleitung auch nicht alles glatt gelaufen. Insofern wiederhole ich mich: Ich bin schon grundsätzlich bei dir, dass eine 100 % Krankschreibung genau das bedeutet: Man ist krank und kann nicht arbeiten. Man "arbeitet" ja aber auch nicht, wenn man jemandem Papier in die Hand drückt, damit jemand anderes das weiter bearbeiten kann. Man kommt in dem Moment nur einer Pflicht nach, den man den Schüler*innen gegenüber hat, die haben nun mal das Recht, diese Prüfung zurückzubekommen.