Beiträge von Quittengelee

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    Genauso könnte es passieren, dass jemand meine Wahlbenachrichtigung abgreift und Briefwahl beantragt, ohne dass ich es merke und ich dann wählen will.
    Das ist eben eine Lücke im (deutschen) System, die offensichtlich nicht so sehr ausgenutzt wird, dass man sie nicht schließt. Jedes Land geht mit verbrecherischen Absichten anders um. (und nachdem (nicht nur) viele korsische Tote mit Briefwahl gewählt haben, hat man irgendwann in Frankreich die Briefwahl abgeschafft). Ob die Vollmacht eine bessere Lösung, wer weiß ... Ich halte sie zwar für "sicherer", aber mit dem Beigeschmack, dass das Wahlgeheimnis aus eigenem Antrieb verletzt werden MUSS. Da ich zu 99% sicher bin, dass meine Vollmacht-Wahlen schon mal missbraucht wurden, bin ich froh um die deutsche Briefwahlmöglichkeit und lebe mit DIESEM (Rest-)Risiko.

    Fragen zu deinem Beitrag:

    - Wie sollte man die Wahlbenachrichtigung abgreifen? Da fiele mir eigentlich nur der Kontext Pflege ein. Die kommen ja zu jedem nach Hause.

    - was war mit korsischen Toten mit Briefwahl?

    - was ist eine Vollmachtwahl, hat jemand in deinem Namen gewählt und du vermutest, dass er/sie was anderes angekreuzt hat? Das klingt ja nach üblem Vertrauensmissbrauch.

    Beim Wählen muss man (edit) seine Wahlbeachrichtigung dabei haben und wird dann auf einer Liste abgehakt, wenn ich recht erinnere. Dass so kontrolliert wird, wer wählen war, ist aber eigentlich auch komisch, oder?

    Oder wirken so, dass der Kollege sich dann als Ausgleich erstmal für 4 Wochen einen Krankenschein holt. Die Schule kann zusehen, wer die Abiprüfungen macht etc.

    Mich wundert, dass diese Fälle offenbar von der geschilderten Schulleitung gar nicht bedacht werden. Sie begibt sich damit doch auf sehr dünnes Eis, denn die Arbeit hat sie letztlich auch selbst.
    Einfacher wäre es, die Kollegen gewähren zu lassen.

    Die Schulleitung begibt sich auf dünnes Eis? Sorry, aber du spinnst.

    Warum bezahlt die Allgemeinheit nicht auch gleich den Turnbeutel?

    Sie zahlt zumindest in einigen Bundesländern Lehrbücher und Arbeitshefte. Kleidung gehört bislang nicht dazu, weil das doch individuelle Wünsche sind, bei einer Schuluniform sähe es wohl wieder anders aus.

    Müßige Diskussion.

    Na dann, musst dich ja nicht daran beteiligen.

    ...Mein Beitrag war auch mehr meine Außensicht als Kollege. Ich bin da auch nicht neutral: Ich durfte schon sehr viele Karren aus dem Dreck ziehen, ...

    Das fühle ich auch, wenn ich sowas lese.

    Wenn einer zu spät kommt, muss sich jemand anders um die Klasse kümmern. Wenn einer alles larifari sieht, müssen immer die anderen den Mist ausbaden, die verlegten Wörterbücher suchen und Erziehungsmaßnahmen aussprechen.

    Das nervt einfach nur alle anderen, das hat auch nichts mit "Korrektsein" zu tun, sondern damit, dass alle anderen mit ihren eignen Aufgaben genug zu tun haben.

    Warum sollte das passieren? Eine verbeamtete Lehrkraft zu entfernen dürfte wohl mehr nötig machen als etwas „Du, du“ weil sie hin und wieder einige Minuten nach dem Gong morgens in die Schule kam.

    Weil die Aufsichtspflicht verletzt wird.

    Und dir geht es ja gerade nicht ums "Dudu" wegen eines Ausnahmefehlers sondern was passiert, wenn das so weiterläuft.

    Ich möchte nochmal nachfragen:

    Welche Möglichkeiten hat die Schulleitung konkret? Sie könnte eine Meldung an die Schulaufsichtsbehörde (Landesschulbehörde, Senatsverwaltung, Bezirksregierung etc.) machen... und dann?

    Im Zweifel würde sich doch ein so gegängelt und überwachter Kollege einfach krank melden, ggf. auch lange, denn die Kohle kommt erstmal lange, lange weiter.. dann ggf. Wiedereingliederung, dann wieder krank etc.

    Kann das im Sinne der Schulleitung sein?

    Es ist eigentlich unfassbar, dass du denkst, jemand, der auf seine Dienstpflichten hingewiesen wird, könnte sich zur Strafe krankschreiben lassen.

    Es ist dann eine weitere Dienstpflichtverletzung und was noch? Straftat?

    Zuspätkommen ist ein massives Problem: unter anderem auch wegen der nicht erfüllten Aufsichtspflicht. Die Person sollte froh sein, wenn sie keine Anzeige an den Hals bekommt und ihren Job nicht verliert.

    Also laut Stundenplan wäre sie 2 Mal die Woche da.

    In der Realität sehe ich die Person Wochenlang nicht.

    Bekomme aber dafür „tolle“ Mails in denen mir gesagt wird was ich angeblich alles an zusätzlicher Förderung zu machen habe etc

    Ohne dich, deine Kollegin und die schulrechtliche Lage zu kennen: im Zweifel bitte für die Angeklagte. Die Fördervorschläge sind wahrscheinlich gut gemeinte Hinweise und Ideen, keine Gängelung...

    Auch wenn es sich für den ungefragt "Beratenen" meist blöd anfühlt, Ratschläge sind Schläge und so. Aber die Inklusionsleute machen auch nur ihren Job und betreuen zu viele Schulen etc.

    ...Wenn Eltern einen Antrag stellen für eine Befreiung wegen Impftermin Hausarzt oder Kontrolltermin Zahnarzt, würde ich mit diesem Antrag natürlich anders umgehen als wegen eines Termins beim Kardiologen, Onkologen oder was auch immer. (Auch habe ich kein Problem damit, Kolleginnen und Kollegen zu vertreten, die einen Facharzttermin wahrnehmen müssen, der in der Unterrichtszeit liegt, um einmal ein neues Fass aufzumachen. :aufgepasst:)

    Ich unterscheide nicht zwischen der Art der Arzttermine. Ich bin froh, wenn die Kinder geimpft sind und die Eltern Vorsorge betreiben.

    Bei Lehrkräften sind schwer zu erlangende Facharzttemine sowieso geregelt, ob andere gerne vertreten oder nicht. Impfungen legt man sich aber natürlich nicht in den Vormittag.

    ...Kostenlose Fahrkarten für Schüler sind noch schlimmer. Warum soll das die Allgemeinheit zahlen?

    Warum denn nicht? "Die Allgemeinheit" will Schulpflicht, alle Kinder sollen vernünftig ausgebildet werden, bevor sie mündige Bürger*innen werden. Spricht nichts dagegen, auch gleich den Schulweg zu ermöglichen.

    Warum sollten das nur Eltern zahlen? War bislang ja so, muss aber nicht so bleiben.

    Hessen:

    "Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenleitung, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter; bei Auszubildenden in der Berufsschule im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen, wenn sie vor einem Ferienabschnitt liegt; liegt die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts zu beantragen."

    ... Mir gefällt die verbohrten Ansichten einiger hier dazu auch überhaupt nicht.

    Vielleicht akzeptierst du stattdessen einfach die Rechtslage?

    Natürlich wird im Normalfall keine Lehrkraft für den Arztbesuch nicht freistellen. Und natürlich würde jeder bei Bedarf trotzdem zum Arzt gehen, auch wenn eine Lehrperson keine Freistellung gäbe. Ebenso natürlich wissen wir aber auch alle, dass es SoS gibt, die schwänzen. Hat ein Schüler ab dem 18. Geburtstag nach jeder Klausur einen Arzttermin, darf man sich wundern und theoretisch auch sagen "nee. Geh mit Gott aber entschuldigen tu ich das nicht."

    Ob es was bringt, ist eher die Frage, da Fehltage nicht auf Abschlusszeugnissen stehen wie bekannt. Insofern kann man nur abwarten, ob sich das Problem über die Noten reguliert.

    Nein, natürlich ist das kein Ding. Davon habe ich noch nie gehört und dafür gibt es auch keine rechtliche Grundlage. Wir können als Schule ein Attest fordern, aber ganz bestimmt müssen wir keinem Arztbesuch zustimmen oder können diesen ablehnen, man muss diesen auch nicht "anfragen".

    Doch, der/die Klassenlehrerin kann bis zu drei Tage freistellen. Ergo kann sie/er eine Freistellung auch ablehnen.

    Öffentliche Dienstleistungen sind doch nie kostenlos, sondern werden über Steuern finanziert, wodurch "mancher autofahrende Mensch" indirekt doch hierfür zahlt.

    Nicht nur indirekt sondern ganz direkt. Öffentlicher Nahverkehr sollte wie Straßen zur Infrastruktur aller gehören und auch von allen bezahlt werden.

    Es ist auch nicht einzusehen, dass Deutschland kein vollständiges Schienennetz und funktionierende Zugverbindungen (mehr) gebacken kriegt,

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