Beiträge von Quittengelee

    An Schulen gibt es Alkoholverbot. Ausnahmen muss die Schulkonferenz unter Beachten des Jugendschutzes genehmigen, das dürfte in allen Bundesländern gleich sein. Dass einzelne Lehrkräfte das dulden, macht es doch nicht automatisch legal? Oder dürfen die SuS auch im Klassenzimmer die Schnapsflasche in die eine und den Dübel in die andere Richtung rumreichen, solange jemand den Feuermelder ausschaltet und euch nicht beim Unterrichten stört?

    Das dürfte nicht möglich sein:

    Es ist, wenn ich es richtig verstehe, die Versetzung festgestellt worden. Der Versuch ist nun durch Zustimmung „Behördenwillen“ umzusetzen.

    Man muss das Pferd ja andersrum aufzäumen: was passiert, wenn emerald dienstunfähig wird durch die Rückkehr an den bisherigen Dienstort/Schulform? Dann sollte Regress möglich sein, daher ist es relativ unerklärlich, warum die BezReg probiert diesen Weg zu gehen, außer sie setzt voraus: Kollegin/Kollege stimmt zu, damit ist die Haftungsumkehr eingetreten.

    Wenn ich recht erinnere, ging es um einen konkrete Vorfall an einer Schule und den unguten Umgang der Dienststellenleitung damit. Dass der Amtsarzt nun ein "wohnortnahes Gymnasium" empfohlen hat statt "Hauptsache Versetzung, egal wohin" ist m.E. unglücklich, was es rein rechtlich bedeutet, weiß ich aber nicht.

    ...

    Das amtsärztliche Gutachten schließt die Rückkehr aber explizit aufgrund des Retraumatisierungspotenzials aus und empfiehlt dringend eine Versetzung an ein wohnortnahes Gymnasium.

    ...

    Vielleicht ist das der springende Punkt. Ziehe eine andere Gesamtschule (du warst bislang an einer?) in Betracht und poche nicht auf zu vielen Faktoren.

    Wie ist das überhaupt, kann man dich ungewollt in vorzeitigen Ruhestand versetzen und wie wäre das für dich?

    Quittengelee

    Muss Dich leider enttäuschen. Die Verordnung von Cannabis auch an Minderjährige ist formal nicht zu beanstanden. Habe mich jetzt da extra Mal schlau gemacht. Es wird im Ärzteblatt zwar nochmals auf die besonderen Risiken bei Menschen unter 21 Jahren hingewiesen, jedoch obliegt es der Verantwortung des behandelnden Arztes. In dem Fall müssen auch wir als Schule dies als eine ganz normale Einnahme von Medikamenten betrachten.

    Naja, dann zeig mir einen Fall, wo eine minderjährige Person eine Praxis gefunden hat, die ihr unter Berücksichtigung aller Vorraussetzungen (schwerwiegende Erkrankung, nichts anderes hilft etc.) ein Rezept ausgestellt hat.

    Ich glaube an BKs und WBKs ist es selten dass nicht wenigstens einer je Klasse vorher was geraucht hat.

    Ich weiß, dass ihr Erwachsene unterrichtet und das etwas anderes ist, als Minderjährige zu unterrichten. Ganz grundsätzlich kannst du aber auch einen Moment lang darüber nachdenken, wie normal du es findest, dass Schüler*innen bekifft in deinem Unterricht sitzen. Würdest du sie auch betrunken beschulen? Weintrinken darf man schon mit 16 also in Klasse 10.

    Zunächst Mal: Cannabis ist für Minderjährige nach wie vor illegal und auch nicht auf Rezept zu bekommen.

    Wenn die SuS 18 sind, kann man sich vielleicht ein ärztliches Attest zeigen lassen? Wenn die Schulleitung sich nicht dafür interessiert ist es halt schwierig, das würde ich als Lehrkraft nicht alleine entscheiden wollen. Ggf. an den Vorgesetzten wenden (Referent*in oder wie das bei euch heißt).

    Ein*en warum auch immer zugedröhnte*n S würde ich nicht im Unterricht sitzen haben wollen, wäre mir zu heikel. Normalerweise wird man zwar auch nicht über die Medikation sein er SuS informiert, aber wenn jemand so starke Schmerzmittel nehmen müsste, dass man es am Verhalten merkt, sind ja auch potentielle Risiken damit verbunden, auf die ich ggf. ad hoc reagieren muss:weissnicht:

    ...

    In meiner einen Dritten (jetzt dann Vierten) ist gerade ein Mädel, die sich sehr stark ausprobiert. Bauchfrei, Fake-Piercings, dunkler Nagellack. Ich nehme an, nach irgendeinem Vorbild. Und wie schön war es, dass KEINER in der Klasse auch nur irgendwas Blödes zu ihr gesagt hat und auch meine Kolleginnen, die mit mir in der Klasse sind, sie einfach haben machen lassen. Sie durfte einfach sein. Das wird auch wieder vorbeigehen - und wenn nicht, dann kriegt sie halt nen Goth-Touch.

    Klar ist es sinnvoll, den Kleidungsstil anzupassen, je nachdem, wohin man geht. Das Bewusstsein kann man dafür ja sanft schärfen, da sehe ich kein Problem. ...

    Ich weiß nicht, was ist denn sanft? Kinder müssen ja nun nicht alles ausprobieren, irgendwer muss ihnen sagen, was wo wie ankommt. Dass das immer ausgehandelte Konventionen sind ist klar, aber ich finde nicht, dass Neunjährige frühsexualisiert werden müssen.

    Ist ja nicht so, dass Eltern nicht auch ohne Ver- und Gebote großen Einfluss hätten, gerade auf Kinder vor der Pubertät. Und wenn sie ihren Töchtern dann Schühchen kaufen, die blutige Achillessehnen hinterlassen, weil diese gerade einen Prinzessinnen-Phase haben und genau diese Schuhe WOLLEN!!! oder eben bauchfrei, weil die Freundinnen der Mutter alle bauchfrei ins Sonnenstudio gehen etc. naja. Klar, soll jeder machen wie er will. Aber zur Kindererziehung gehört nunmal auch das Klamottenthema, das kann man nicht einfach komplett ausschalten als Erziehungsberechtigte.

    ...

    Trotzdem kann ich das Hausrecht akzeptieren, wenn es heißt: "Wir hätten es gerne so und so.", solange die Begründung keine Schuldzuweisungen beinhaltet oder sonstwie daneben liegt...

    Über die Hausordnung wird in der Schulkonferenz abgestimmt und diese besteht zu Teilen aus Lehrkräfte-, Eltern- und Schüler*innenvertretung.

    Normalerweise stimmt die Lehrkräftekonferenz über den Wortlaut der Hausordnung ab und bringt den fertigen Vorschlag zur Absegnung in die Schulkonferenz mit. Letztere tagt aber nur verhältnismäßig selten und die Hausordnung steht auch nicht ständig auf der Agenda.

    Ich fide es sehr aufmerksam und wichtig, dass sich die Schülerin mit den Begriffen offenbar bereits auseinandergesetzt hat und wenn sie es schafft, die Diskussion insgesamt ins Rollen zu bringen und Mitstreitende zu finden, hat sie schon viel erreicht.

    ...

    Solange wir das nicht machen, bin ich eigentlich für möglichst viel Freiraum bei der Kleidungswahl, merke aber, dass das bei Jugendlichen bedeuten wird, dass sie Grenzen garantiert austesten werden. Ich erinnere mich da an die von Maylin85 gezeigten Bilder

    ...

    Wie ist das denn aktuell an deiner Schule? Finde ich sonderbar, dass du genau jetzt merkst, dass Jugendliche irgendwas austesten, weil jemand ein Bild hochgeladen hat. Habt ihr demnach bereits eine Kleiderordnung?

    Wir reden doch hier alle Nas lang über dieses Thema und es werden immer dieselben Argumente gebracht. Die Begründung im Ausgangsthread ist jedoch lange nicht aufgetaucht und klar sexistisch.

    Ich würde, wenn mich ein junger Mensch fragt, wie ich das finde, sagen, wie ich das finde und ihm dann zutrauen, dass er selbst für seine Rechte einstehen kann. Den Hinweis auf Eltern-/Schülervertretung finde ich ebenfalls wichtig, das sind die Gremien, die Personen entsenden, um über die Hausordnung abzustimmen.

    Leider habe ich es genau so einmal in einem Praktikum erlebt. Ich hatte mit der Lehrkraft geredet und das Lesen war der Grund für die Beratung der Eltern auf Rückstellung. Ich hatte mich darüber damals auch erschrocken.

    So meinte ich das auch nicht. Aber wenn ein Kind z.B. in Bremen keinen Förderbedarf diagnostiziert hat und dann auch in die dritte oder sogar vierte Klasse versetzt wird, obwohl es vielleicht nocht nicht lesen und schreiben gelernt hat, dann kommen Lehrkräfte an ihre natürlichen Grenzen. Das hat irgendwann nichts mehr mit "mir ist das zu anstrengend" zu tun. Sondern mit der Situation, das es schwierig ist, sowohl den Lernstoffe für Viertklässler zu vermitteln und gleichzeitig Lernstoff für Erst- und Zweitklässler. Wenn die Lehrkraft hierbei ganz auf sich alleine gestellt ist, vielleicht sogar Privat auch noch selbst Material von ihrem eigenen Geld kauft, um das Kind individuell fördern zu können und trotzdem an ihre eigenen Ressourcen und ihre eigene Leistungsfähigkeit stößt, dann wird es schwierig. Das hat nichts mit "mir ist das zu anstrengend" zu tun ....

    Das kann ja alles sein, in Klasse 3 kann das Kind dann doch auch wiederholen. Aber nicht mit der Begründung, dass du Material gekauft hast, sondern mit der Begründung, dass das Kind den Anforderungen im nächsten Schuljahr nicht gewachsen ist und dass es in diesem Schuljahr dieses und jenes nicht erfasst hat.

    Wenn ein Kind in Klasse 4 noch nicht lesen kann und im Zahlenraum 20 unterwegs ist, dann nutzt aber alles Wiederholen nichts, dann hat's halt in aller Regel einen IQ von 70 und den Förderbedarf Lernen.

    Es ist doch wie immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn die Nachbarn Sonntag um 10 beim Osterfrühstück im Garten sitzen, muss man sicher nicht die Kreissäge anwerfen. Ebensowenig, wie man die Polizei rufen muss, weil nach 22 Uhr noch jemand im Hinterhof lacht. Auch von lärmunempfindlichen Leuten, die Sonntags nicht beten, kann man ein Mindestmaß an Rücksicht erwarten.

    Mir scheint, dass es überall ähnlich geregelt ist. Wie und wann genau Förderbedarf diagnostiziert und der Förderort festgelegt wird, ist sicher verschieden. Dass ein Kind nach einem Jahr Schule noch nicht fließend lesen kann ist für gar nichts ein Kriterium. Und die Begründung kann auch nie sein "mir ist das zu anstrengend mit dem Kind".

    Was meine in den Raum geworfene Frage weiter oben wiederum stützen würde: wenn man Ausschnitt und Schal nicht kritisieren soll, weil es einen nichts angeht, sollte man sich ebenfalls ein "ach was für ein schöner Schal!" oder "dieser Ausschnitt Schal steht dir aber gut" abgewöhnen. Selbst wenn man den Schal wirklich total schön findet oder denkt, dass er dem anderen ausgezeichnet steht, zeigt es doch, dass man sich mit dem Aussehen anderer beschäftigt, obwohl es einen nichts angeht.

    Oder ist "Lob" hier wieder mal okay aber "Tadel" muss man für sich behalten?

Werbung