Beiträge von Quittengelee

    Gymshark hat ein ganz anderes Problem, der kennt z. B. den Unterschied zwischen Flüchtlingen, Wirtschaftsmigranten aus dem Schengenraum, Wirtschaftsmigranten aus Drittstaaten und Asylanten nicht. Ich weiss nicht, ob dir der Fehler gerade auch unterlaufen ist oder du dich einfach über Gymshark lustig machst.

    Ich habe den Eindruck, dass das genau der Fehler ist, der hier gerade zu Missverständnissen führt. Ihr redet m.E. aneinander vorbei. Der syrische Arzt und die deutsche Lehrerin in der Schweiz haben so ziemlich nichts gemein mit dem traumatisierten Somalier, der in der Asylunterkunft sitzt, kein Deutsch kann und nicht arbeiten darf. Damit erzähle ich aber niemandem was Neues.

    Und jetzt stehen die Sozialdemokraten hin und erzählen uns, wir *bräuchten* immer mehr Migranten.

    Eigentlich kam das immer nur von Gymshark. Die ganzen Flüchtlinge sollen mal draußen bleiben, Anspruch auf Asyl haben sie eh nur in Italien und Griechenland, ansonsten halt gleich Pushback nach Nordafrika, aber gut qualifizierte Fachkräfte nehmen wir doch gerne.

    In diesem Fall will die Person ja flexibel bleiben und nicht das Deputat erhöhen. Trotzdem ist damit die Frage m.E. nicht geklärt, was bei Krankheit passiert, wenn die Stunden nicht nur spontan angefallen (bitte vertreten Sie ausnahmsweise morgen Musik) und wegen Krankheit doch ausgefallen sind, sondern jemand prinzipiell jeden Mittwoch Musik in 3a und 3b erteilt. Der Person wurde (oder täusche ich mich?) ein eigentlich nicht existierendes Deputate-Konstrukt zugewiesen.

    Aber wenn du meinst dich an mirabarbeiten zu müssen- tue dir keinen Zwang an.

    Ich habe doch in Ruhe erklärt, weswegen ich ein "danke" unter Meers Beitrag gesetzt hatte. Dein von dir zitierter Beitrag enthält auch keine konkreten Infos, außer "es gibt Unterschiede". Du nimmst hier was persönlich, das nicht persönlich gemeint ist. Ich bin nicht kerngesund und habe mit Rechnungen im sechsstelligen Bereich samt Pflegekasse zu tun, da interessieren mich bestimmte Informationen und das klicke ich halt an, dafür sind die Smileys doch da.

    ISD , falls du mich meinst, ich hatte dich gefragt, inwiefern du deine Kassen-Entscheidung von den Konditionen eine Kasse abhängig machst, gerade wenn du keine Erkrankung hast.

    Meer hingegen schrieb:

    Zitat

    Gerade im Bereich psychische Erkrankungen gibt es bei der PKV große Leistungsunterschiede. Teilweise sind stationäre Aufenthalte begrenzt und solche Dinge. Ganz so einfach ist es nicht.

    Ähnliches gilt im Bereich Rehabilitationsleistungen

    Das wusste ich nicht, den Hinweis fand ich für aktuell Suchende nützlich, daher "danke für die Info".

    Es hat was mit Inhalten zu tun, nicht mit Personen, wenn man auf einen Smiley klickt.

    Es geht m.E. im Kontext Schule nicht darum, KI-generierte Texte zu entlarven. Wie schon geschrieben wurde, kann man zu Hause Angefertigtes sowieso nicht benoten.

    Wichtiger ist doch, mit den SuS zu besprechen, wie man die verschiedenen Tools sinnvoll für sich nutzen kann. Dafür muss man sich dann wohl selbst damit beschäftigen und Anwendungen kennenlernen.

    Ohne Quellenangaben und vernünftige Recherchen ist so ein ChatGPT- Text als Referatsgrundlage beispielweise ziemlich nutzlos.

    Ich überlege gerade für die Förderschule, aber bislang bin ich zu unkreativ, wie meine SuS KI nutzen könnten. Evtl. Bewerbungsanschreiben verfassen lassen- habe ich eben ausprobiert und da kam tatsächlich was Vernünftiges zusammen. Allerdings sind unsere Schulabgänger*innen mehr oder weniger häufig funktionale Analphabet*innen, der Betrieb würde sich möglicherweise über die Diskrepanz wundern, wenn die Bewerbenden in der Praxis kein Mittagsangebot fehlerfrei auf die Tafel bekämen oder so.

    Edit: Moebius war schneller...

    Ich kenne die Bestimmungen nicht, aber ich bin gerade über deine Schlussfolgerung verwundert:

    Nach deinem ersten Zitat gilt also: wenn 12 Stunden regulär sind und der Kollege durch dir dauerhafte Mehrarbeit 14 Stunden macht, diese 2 Stunden Mehrarbeit aber wegen Krankheit nicht gegeben werden, werden sie natürlich auch nicht bezahlt.

    Denn im zweiten Zitat heißt es doch

    "... ist ein Arbeitsausfall, der innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eintritt und auf den der Beamte einen Rechtsanspruch hat (z.B. bei Erholungsurlaub, Erkrankung), auf die Ist-Stundenzahl in gleicher Weise anzurechnen, als wenn der Beamte arbeiten würde."

    Bedeutet das nicht, dass gezahlt werden muss?

    Ich würde es um Zweifel zugunsten der Lehrperson auslegen und aufschreiben. Wenn irgendwer im Amt was zu meckern hat, wird er sich schon melden.

    "Sie soll einfach nix machen, so kriegt sie rechtlich keine Schwierigkeiten" zu dürftig.

    Und wer hat gesagt, dass eine Praktikantin nichts machen dürfe? Zu den aufgezählten Berufsgruppen: jede hat eine genaue Aufgabenbeschreibung. Es gibt wesentlich mehr als die von dir aufgezählten und der eine darf Aufsichten übernehmen, die andere darf es nicht. Genaueres weiß die Person, die ihren Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder deine Schulleitung.

    Ich hätte mir gewünscht, dass der Vater nicht nur mitteilt, was verboten ist, sondern mitgeholfen hätte, Möglichkeiten zu schaffen, sodass der Verkauf doch noch stattfinden kann.

    Wieso trefft ihr Entscheidungen auf Zuruf eines Elternteils? Wenn es bei euch im Kollegium keine Hauswirtschaftslehrkräfte gibt, die darüber Bescheid wissen, hätte jede andere Person im Kollegium in der entsprechenden Verordnung nachblättern können. Beispielsweise kann man durchgegarte Speisen mit Zutatenliste auf Festen anbieten.

    Leute, die den ganzen Tag nur Unmöglichkeiten rezitieren, die gibt es genug. Wenn nur diese Leute Schule bestimmen würden, dann gäbe es keine Klassenfahrten, keinen Sportunterricht, keine Versuche/Basteleien im Fachunterricht und keine Klettergerüste auf dem Schulhof.

    Wie kann man jahrelang Lehrer sein und nicht mitbekommen, welche Sicherheitsbestimmungen für welche Bereiche im Schulalltag gelten? Das haben sich Unfallkassen genau überlegt und Lehrkräfte unterschreiben aller Nas lang, dass sie diese Bestimmungen kennen und berücksichtigen.

    Wem das trotz akademischer Ausbildung immer noch unklar ist,

    Den Satz kann ich echt nicht mehr hören, er kommt immer von Leuten, die irgendwas nicht kapieren wollen oder trollen. Wenn du selbst je eine Uni von innen gesehen hast, bist du auch in der Lage deiner Freundin mitzuteilen, nachzufragen was der Dozent meinte, bevor sie ins Praktikum startet. Deine konstruierten Geschichten, was man an die Tafel schreiben müsste, um sich rechtlich abzusichern, sind schlicht und ergreifend ausgedachter Kokolores.

    Wobei das mit der Gesundheit so eine Sache ist. Heute bin ich kerngesund. Es hat aber niemand eine Glaskugel ubd kann mir sagen was in 2, 5 oder 20 Jahren ist. Sollte man bei der Abwägung mitbedenken.

    Was sollte man deines Erachtens dann abwägen, wenn man noch nicht weiß, welche Erkrankungen man mal haben wird? Wenn jemand ein schlechtes Gebiss hat, ergibt ein Schwerpunkt "Zähne" zum Beispiel Sinn. Wenn man kerngesund ist, kann man höchstens entscheiden, ob man Chefärztinnenbehandlung wünscht oder sowas.

    Die Debeka ist unkompliziert und nimmt praktisch jeden. Wenn du schon x mal beim Arzt warst oder chronische Beschwerden hast, ist sie wahrscheinlich die Kasse der Wahl. Sie zahlt in der Regel auch alles.

    Ich würde allerdings eine Beratung bei einem unabhängigen Berater oder Beraterin in Anspruch nehmen. Die suchen dir ein paar raus und lesen das Kleingedruckte für dich. Dann kannst du sagen, welche Bedingungen für dich wichtig sind und stehst nicht so ganz alleine da. Dir Namen irgendwelcher Kassen zuzurufen ergibt wahrscheinlich nicht so viel Sinn, denn interessant wird es erst, wenn man große Kosten produziert.

    ... Interessant finde ich nur den eben erwähnten Umstand, dass es (zwecks fehlender Rahmenbedingungen für die GS) zu Situationen wie dem beschriebenen 12 Seiten Test kommen kann.

    Kann es eigentlich nicht, weil ja keine Noten erteilt werden dürfen. Es sei denn, der oder die Kolleg*in bezeichnet das als Vorbereitung auf die Notengebung in Klasse 3. Und unabhängig von Noten, um den Lernstand gezielt zu erheben, sollte ein mehrseitiger Test theoretisch auch kein Problem darstellen.

    Es scheint auf alle Fälle schwammig...

    Ausbildungsordnung GS

    In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten. Im Übrigen soll die Lehrerin oder der Lehrer eine Schülerin oder einen Schüler vor der Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten heranführen; dies gilt nicht, wenn die Schulkonferenz einen Beschluss nach § 6 Absatz 3 Satz 2 gefasst hat.

    (3) Die Schulkonferenz kann beschließen, auf die Leistungsbewertung mit Noten in der Klasse 3 zu verzichten.

    Killercat , eigentlich darfst du in Klasse 2 gar keine Noten geben, oder? Nur wenn ihr beschlossen habt, die Kinder am Ende der 2 an Noten heranzuführen, dann liegt es m.E. in deinem Ermessen, wie du das machst.

    Aber ich finde die Aussage "ihr seid während dessen nicht abgesichert" zu schwammig.

    Die Freundin sollte direkt an der Uni fragen, was gemeint sein soll.

    Wenn sie ins Praktikum geschickt wird, muss sie wahrscheinlich doch einen Vertrag unterschreiben, bzw. die Anweisung zum Praktikum erfolgt durch die Uni für alle Praktikanten und *innen in jedem Jahr. Damit ist die Versicherung, inklusive Weg zur Schule, abgesichert. Wenn bestimmte Tätigkeiten nicht versichert sein sollten, müsste das doch schriftlich irgendwo festgehalten worden sein?

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass es am einzelnen Praktikanten (mwd) hängt, zu entscheiden, welche Tätigkeit versichert sein könnte. Alleine einen verspäteten Schüler zur Turnhalle begleiten? Zwischen zwei Vertretungsstunden die Treppe runterfallen? Klasse 2 Minuten beaufsichtigen, wenn die Lehrkraft auf dem Klo ist? ...

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