"Die regelmäßige Arbeitszeit entspricht 16 h, entspricht in Schulwochen 10 UE mit 45 min Umfang. Der Angestellte ist zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, die in Freizeitausgleich abgegolten wird. Wann dies der Fall ist, legt der AG fest."
Wenn 10 UE 16 h entsprechen, müsstest du pro 1 UE 1,6h bezahlt kriegen. Wenn du mehr unterrichten sollst, zum Beispiel 5 UE pro Woche, dann müsstest du 5x1,6= 8 Stunden bezahlt bekommen, oder? 25 UE sind dann 40 h, wobei Ferien noch nicht verrechnet wären. Musst du Urlaub nehmen und wie werden Ferien vergütet? Hast du Anwesenheitspflicht? Wenn der zusätzliche Unterricht als Freizeitausgleich abgegolten werden soll, müsstest du rumrechnen, wie viel Urlaub du innerhalb der Schulferien nehmen kannst.
...Wenn ich für zusätzliche Aufgaben, die großzügig verteilt werden: Sekretariat, Putzen, Möbel schleppen, Tische reinigen in Mensa wenn Aufsicht, Ganztagskonferenzen, Projekte, Schulentwicklungsplan, Funktionen usw., ...
Was zusätzliche Aufgaben sind, müsstet ihr m.E. irgendwo festhalten. Konferenzen sind im Normalfall Teil dessen, was du machen musst im Rahmen deiner Bezahlung. Möbel schleppen nicht, das dürfen wir aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen auch nicht. Allerdings: du arbeitest an einer freien Schule, die können in ihre Verträge schreiben, was immer sie wollen, dafür gibt es kein allgemeines Schulgesetz, wie von dir gesucht, fürchte ich.
Ich würde künftig Abstand nehmen von freien Schulen. Wenn das nicht gerade ein persönliches Herzensprojekt ist, sind die Bedingungen immer 100x schlechter als beim Staat, weil diese Schulen unter chronischem Geldmangel leiden.