Ausbildungsordnung GS
In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten. Im Übrigen soll die Lehrerin oder der Lehrer eine Schülerin oder einen Schüler vor der Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten heranführen; dies gilt nicht, wenn die Schulkonferenz einen Beschluss nach § 6 Absatz 3 Satz 2 gefasst hat.
(3) Die Schulkonferenz kann beschließen, auf die Leistungsbewertung mit Noten in der Klasse 3 zu verzichten.
Killercat , eigentlich darfst du in Klasse 2 gar keine Noten geben, oder? Nur wenn ihr beschlossen habt, die Kinder am Ende der 2 an Noten heranzuführen, dann liegt es m.E. in deinem Ermessen, wie du das machst.