Erst mal danke für die Hinweise chemikus08 und dass du das Thema angeschnitten hast. Eine Frage bitte:
Bei Beamten gibt es diese Möglichkeit auch. Das kann man dann optimal mit einem Antrag auf Teildienstfähigkeit verknüpfen. Stimmt der Amtsarzt dieser Teildienstfähigkeit zu, so hat das noch den Vorteil, dass man zusätzlich zur Teilzeitbesoldung auch noch einen happigen Aufschlag (Hälfte der Differenz zur Vollzeitstelle) erhält, den man vorher nicht hatte
Wer kann diesen Antrag stellen, bei welcher Diagnose wann und wo, hast du dazu einen rechtssicheren Link? Und ist das in allen Ländern gleich geregelt?