Es geht doch nicht um diesen einen Todesfall, das Beispiel hast du angeführt, darauf bezog ich mich nicht. Vielleicht warst du emotional so schwer belastet, dass du dich krankgemeldet hast, das ist aber nicht das Thema. Man darf aber nicht generell dem Dienst fernbleiben, weil jemand beerdigt wird, den man kannte.
dbb schrieb:
Krankheit
Beamte
Bei Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit entfällt die Dienstleistungspflicht. Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer spätestens am folgenden Tag anzuzeigen. Auf Verlangen des Dienstherrn ist die Dienstunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, so ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag der Dienststelle vorzulegen.
So oder ähnlich gilt das für alle Landesbeamte.