Beiträge von Quittengelee
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Au weia...jetzt packst du aber die Wort-Feinwaage aus was? Das Thema jetzt von einer rein beruflichen auf meine private Ebene zu ziehen, mutet auch etwas seltsam an, finde ich, da du weder mich noch meine Partnerin kennst.
Ich gehe auf das ein, was du schreibst. Wenn deine Beiträge halt nur Klischees enthalten und du nicht bereit bist, für dich erst mal aufzuschlüsseln was du eigentlich meinst, wenn du dies oder das sagst, dann kann man sich den Thread auch sparen.
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Ich habe schon das Gefühl, dass eine Vorbildfunktion bei pubertierenden Jungen eine positive Rolle spielen kann, aber vllt bin ich da zu altmodisch.
Welche Vorbildfunktion meinst du denn konkret?
Was ich definitiv für altmodisch halte, ist die Vorstellung, dass du "mehr arbeitest", wenn du mehr Stunden einer Lohntätigkeit nachgehst als dein Partner (mwd).
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wem oder was?
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Leute, wie lange kennen wir uns jetzt hier? Ich bin die erste, die weiß, wo man nachschlagen muss und Kolleg*innen aus aller Herren Bundesländern beim Suchen hilft, wenn es um ihre Leistungsbewertung oder dergleichen geht. Und trotzdem ist es nicht selbstverständlich, wenn man schwer erkrankt noch Nerven zu haben, etwas zu finden, von dem man nicht weiß, dass es existiert.
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Weil Schüler in der Grundschule noch nicht so stark in einer Identitäsfindungsphase sind. Von Vorbildern profitieren Sie in der Pubertät meiner Erfahrung nach am stärksten.
Und wieso profitieren sie deiner Erfahrung nach stärker von männlichen Vorbildern als von weiblichen?
Ich hatte doofe Lehrer und doofe Lehrerinnen. Und ich hatte coole Lehrer und coole Lehrerinnen. Lehrer, die sich nicht durchsetzen konnten und strenge Lehrer, sowie Lehrerinnen, die sich nicht durchsetzen konnten und strenge Lehrerinnen. To be continued...
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Da nicht alle in der Lage sind, ein druckreifes Protokoll am Ende einer LK fertig zu haben, ist ja hier teilweise doch etwas mehr Nacharbeit nötig. Das hätte aber bedeutet, dass Vollzeitkräfte eben öfter ein Protokoll fertigen müssen als sie es ohne diese Regelung hätten müssen.
a) Wieso sind manche nicht in der Lage, ein Protokoll anzufertigen und was hat das vor allem
b) damit zu tun, ob jemand VZ oder TZ arbeitet?
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Also das steht im Beamtenstatusgesetz - das ist einer der zentralen Gesetzestexte, den man zumindest hinsichtlich seiner Existenz kennen sollte.
Ja, das weiß ich jetzt durch Kollege Chemikus, der das Thema hier angestoßen hat. Wenn man aber mit Dienstunfähigkeit und Teildienstfähigkeit bislang nicht viel zu tun hatte, kommt man nun nicht als erstes darauf, danach überhaupt zu suchen. Die erste Idee ist, Teilzeit zu beantragen und das haben offenbar auch andere so überlegt. Dass es Zuschläge gibt, steht da zum Beispiel auch nicht.
Der Punkt ist, dass man derlei Informationen gesagt bekommen müsste und nicht selbst auf die Suche gehen. Das ist in vielen sozialrechtlichen Bereichen auch so. Welches Amt zahlt welche Zuschüsse oder übernimmt welche Kosten? Das erfährt man, wenn man Glück hat, durch andere Betroffene.
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Es empfiehlt sich sowieso mal das eine oder andere schulrechtliche Buch zu lesen.
Genau, welches "schulrechtliche Buch" empfiehlst du?
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Fischers Fritze
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Zehen lutschen
Kennst du auch einen Fetisch mit X?

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Micha hat den Farbfilm vergessen (Hiddensee)...
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Und wieder einmal zeigt es sich, dass es für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sinnvoll ist, sich mit den für sie relevanten Gesetzen, Verordnungen und Erlassen auseinanderzusetzen.
Der Tip ist nur so mittel hilfreich. Es gibt Dinge, von denen weiß man gar nicht, dass sie existieren, z.B. eine Teildienstfähigkeit und dass Zuschläge gezahlt werden, also kann man auch nicht danach suchen. Zum zweiten steht nicht alles in einem Schulgesetz, sondern hat bundes- und landesbeamtenrechtliche Zusammenhänge und kann nicht von jedem juristischen Laien im Internet nachvollzogen werden.
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Dennoch würde ich dir empfehlen, die Vorgaben zielgerichtet für dein Bundesland nachzulesen sicherheitshalber und dich ggf. von Gewerkschaft bzw. der örtlichen Schwerbehindertenvertretung dazu beraten zu lassen. Letztere kennen sich damit sicherlich am besten aus.
Das Problem ist, dass in Sachsen noch nicht lange verbeamtet wird und weder GEW noch Schwerbehindertenvertretung noch Amtsarzt Bescheid wissen. Ich bin daher auf der Suche nach einem passenden Schrieb...
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Trampolinspringen
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Erst mal danke für die Hinweise chemikus08 und dass du das Thema angeschnitten hast. Eine Frage bitte:
Bei Beamten gibt es diese Möglichkeit auch. Das kann man dann optimal mit einem Antrag auf Teildienstfähigkeit verknüpfen. Stimmt der Amtsarzt dieser Teildienstfähigkeit zu, so hat das noch den Vorteil, dass man zusätzlich zur Teilzeitbesoldung auch noch einen happigen Aufschlag (Hälfte der Differenz zur Vollzeitstelle) erhält, den man vorher nicht hatte
Wer kann diesen Antrag stellen, bei welcher Diagnose wann und wo, hast du dazu einen rechtssicheren Link? Und ist das in allen Ländern gleich geregelt?
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