Beiträge von Quittengelee

    Wer, meinst du, tut nichts? Wer, meinst du, verweigert Arbeit?

    Ich, wenn ich nie auf Klassenfahrt fahre, meine Mitstreitenden aber schon. Und ja, das Schulkonto müsste jemand anders einrichten, das passiert aber nicht. Ich kann ja immer nur für mich Entscheidungen treffen und meine Entscheidungen sehen nicht so aus, dass ich "durch Unterlassen" handele.

    Das Gesamtsystem und damit die Schülerinnen am unteren Ende der Nahrungskette haben mehr davon, wenn die Verantwortlichen Verantwortung übernehmen und die Entscheidungen von Menschen getroffen werden, die ihr Gehirn und ihr Gewissen zu benutzen verstehen.

    Es besteht für mich die Frage, ob es von Gewissen zeugt, einfach nichts zu tun. Dann ist nichts verändert und die anderen übernehmen die Arbeit derer, die nie fährt, mit. Mir sagt mein Gewissen, dass ich a) meine Kolleginnen nicht im Regen stehen lassen möchte, auch wenn ich weiß, dass jeder seine Entscheidungen trifft. Und es sagt mir b) dass unsere SuS von Klassenfahrten profitieren. Zu meiner Entscheidung gehört also auch, dass Veränderungen mehr brauchen, als nur Arbeitsverweigerung, selbst wenn ich nicht verantwortlich für einen Ist-Zustand bin.

    Ist man nur bis zu einer gewissen Summe beihilfeberechtigt und muss bei Überschreitung alles selbst zahlen?

    Das sicher nicht. Im Gegenteil, Krankenhauskosten kann man direkt mit der Beihilfe abrechnen lassen, dafür gibt es Vordrucke, die man in der Klinik einreicht. Oder du lässt dir eben einen Abschlag in bestimmten Fällen ausbezahlen.

    Hast du eventuell auf dem Beihilfeantrag angekreuzt, dass du einen Abschlag erhalten hast? Dafür gibt es ein Kästchen.

    In jedem Falle Sachbearbeiter*in anrufen und Problem klären.

    Es ist ein Unterschied, ob die gesamte Bibel Auslegungssache ist oder ob man biblische Texte interpretieren und auslegen muss. Es ist halt nicht alles beliebig. Es gibt einen roten Faden, einen Kern. Aber trotzdem bleibt die Bibel ein Bericht von fehlbaren Menschen über Gott. Einzelne Aspekte, einzelne Worte, einzelne Aussagen müssen immer im historischen Kontext betrachtet werden. Aber gleichzeitig bleibt die Grundaussagen bestehen. Ich gebe dir aber Recht, dass es schwer ist die exakte Trennlinien zu definieren. Bestimmte Auslegungen sind eindeutig im Widerspruch. Andere sind eindeutig möglich. Aber es gibt keine exakte Grenze. Das fängt damit an, dass es Christen gibt, die Geschichte X wörtlich und als historisch korrekt verstehen und andere Christen halten die gleiche Geschichte für Gleichnis oder ein Bild. Aber am Ende sind sich beiden oft darin einig, was die Geschichte über Gott/Jesus und unseren Glauben sagt.

    Was für ein Kern? Welcher rote Faden? Welche Grundaussage? Was muss im historischen Kontext gesehen werden? Ich verstehe nicht, warum die ganze Zeit versucht wird, dem Anschein der Beliebigkeit zu widersprechen. Und somit auch die Gefahr zu leugnen, die damit einhergeht.

    Ich zitiere mal aus einer Anwaltshomepage:

    https://beamtenrecht-hannover.de/dienstunfaehig…unzul%C3%A4ssig.


    Unsere Rechtsanwälte können Ihnen in jeder Phase einer Zwangspensionierung helfen:

    • Begleitung des gesamten Verfahrens
    • Überprüfung der Anordnung des Dienstherrn zu einer amtsärztlichen Untersuchung
    • Überprüfung amtsärztlicher Stellungnahmen im Hinblick auf die Anforderungen der Rechtsprechung
    • Prüfung einer bereits erfolgten Versetzung in den Ruhestand (anderweitige Verwendung, Teildienstfähigkeit, Beteiligung der Personalvertretung etc.)
    • Anfechtung einer Versetzung in den Ruhestand vor den Verwaltungsgerichten
    • Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

    Also offenbar kommen diese Zwangspensionierungen vor, verlaufen aber nicht immer rechtens und sind auch rückgängig zu machen.

    Egal was ich jetzt schreibe, wird umgedreht. Also lasse ich es jetzt. Du kannst es im Bildungsplan kath.Rel.lehre 2016 BaWü nachlesen.

    Es wird nichts umgedreht, du bist einfach nicht in der Lage, dein eigenes Unterrichtsfach fachlich und sachlich zu legitimieren und reagierst persönlich beleidigt auf Nachfragen.

    Du hast den Lehrplan zitiert und ich fragte, ob das bedeutet, dass die gesamte Bibel Auslegungssache ist und ob Religionslehrer überhaupt auslegen dürfen. Das weiß ich nämlich nicht. Ist die Wiederauferstehung auch bloß ein Bild der Leute von damals? Dann wird es nämlich interessant. Oder entscheidet auch das jeder Christ für sich, wie wörtlich das zu nehmen ist?

    Wie viel aus dem Neuen Testament wird als historische Wahrheit verstanden, wenn die Wundergeschichten und auch die Auferstehung religionswissenschaftlich (und theologisch?) nicht als Faktum angenommen werden?

    Das habe ich Zauberwald auch gefragt, aber noch keine Antwort bekommen. Vielleicht weiß Plattenspieler sowas.

    Die Bibel berichtet von Gott. Sie ist für die evangelische Kirche nicht wörtlich als Gottes Wort zu verstehen. Entsprechend gehört es dazu über die Bibel zu sprechen, zu diskutieren, sie auszulegen.

    Und das dürfen auch katholische Religionslehrer?

    Vielleicht liegt es auch an der Komplexität der Sprache, der ständigen Verfügbarkeit von englischsprachigen Inhalten.... ch'ai pas.

    Ich denke auch, Französisch ist zu Beginn schwerer zu erlernen und zu Englisch hat man im Alltag in aller Regel mehr Bezug.

    Anders könnte es für Lateiner aussehen. Ich bin jedenfalls baff, wie viel geschriebenes Französisch mein Kind nach einem Jahr Latein verstehen konnte.

    Wir müssen eben nicht vor Ort Probleme lösen, die andere woanders verursachen.

    Das heißt, du machst keine Klassenfahrten und deine Kollegen müssen deswegen öfter fahren, damit alle Klassen drankommen? Und das nehmen die hin? Oder spricht einfach inzwischen keiner mehr mit dir und es ist dir egal?

    ...in der Wiedereingliederung ist man als Beamt*in wieder arbeitend, als Angestellte*r weiterhin krankgeschrieben. Weis jemand, ob dann die erneute Krankschreibung des Beamten dann "von vorne" anfangen würde bei gescheiterter Wiedereingliederung?

    Die Mitschülerin lernt nebenbei eine ganz üble Lektion: Mein Handeln hat für mich keine negativen Konsequenzen. Ich kann andere fertigmachen, Lehrer und Eltern sind machtlos.

    Die Schule musst du gar nicht ins Boot holen. Die müssten von alleine tätig werden und die Eltern der Mitschülerin kontaktieren. Was sagen die Eltern der Mitschülerin zu der Situation?

    Das interessiert halt die Eltern eines gemobbten Kindes nicht. Und was die Schule müsste ist müßig, weil die Schule macht offenbar nicht.

    mirau78 , das Problem, hier als Mutter zu fragen, ist immer, dass man als Lehrperson einen anderen Blick hat und andere Entscheidungen trifft, als als Mutter...

    Wenn du den Klassenwechsel nicht erzwingen kannst, könntest du noch versuchen, Schulsozialarbeit, Beratungslehrkraft, Schulpsycholog*in o.ä. ins Boot zu holen. Das hat diverse Vorteile, z.B. dass die Schulleitung jeden Tag 1000 Problemfälle auf dem Tisch hat und keinesfalls jedem Elternwunsch nachgehen kann, einem Kollegen aber eher zuhört und offizielle Stellen weniger abwimmeln kann. Dein Anliegen bekommt mehr Gewicht.

    Allerdings möchte ich auch sagen: sei vorsichtig mit dem, was du dir wünschst. Man hat nicht immer die Folgen im Blick, wenn man sich auf eine Sache versteift. In eine neue Klassengemeinschaft zu kommen, kann z.B. schwierig sein und neue Probleme bergen. Die anderen sind seit 3 Jahren ein Team und du weißt nicht, was die neue Dynamik macht, ob dein Kind dort mit offenen Armen empfangen wird usw. Auf eine Weise ergebnisoffen an ein Problem heranzuziehen kann manchmal hilfreich sein.

    Edit: Habt ihr zwischenzeitlich über einen Schulwechsel nachgedacht?

    An "meiner Schule" ist es definitiv so. Ich könnte auf Anhieb allein 3 mir bekannte Fälle nennen von verbeamteten Kollegen, die seit mehr als 5 Jahren von der Schulleitung "gesperrt" werden, weil sie für die Schule wichtige Fächer haben. Im Gegenzug habe ich von 2 Kollegen gehört, die angestellt gekündigt haben an der Schule wegen der Umstände und schnell an einer Privatschule untergekommen sind woanders.

    Ich sprach von unerwünschten Versetzungen, zum Beispiel weil in einem unbeliebten Gebiet Lehrer gebraucht werden.

    Ansonsten sind für Beamte die Bedingungen an Privatschulen halt nicht besser. Wenn man aus pädagogischen/ideologischen Gründen wechseln möchte, kann man sich aus dem Beamtenverhältnis mit einem formlosen Wisch entlassen lassen.

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