Goldröhrling
Beiträge von Quittengelee
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Gallenröhrling
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Nee, das Problem ist, dass die TE sich für ein Missverständnis mit einer Begründung entschuldigt hat und irgendwer meinte, dies beurteilen zu müssen.
Du machst ein unnötiges Fass auf und verstehst nicht mal die Antworten der anderen User.
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Cat1970 , ich verlinke hier mal den Lehrplan der Lernförderschule in SN. Da unsere SuS auch teilweise sehr schwach sind, kann euch das vielleicht helfen, die Lernziele zu entwickeln, die bei der Schülerin angebracht sein könnten.
https://www.schulportal.sachsen.de/lplandb/lehrplan/143#page143_36094
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Passend zur Saison nun Pilze:
Erlen-Grübling
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Likörchen
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Das zieht dann einiges nach sich.
Man kann versuchen eine (private) Schule zu finden, ansonsten muss man die Beschulung selbst organisieren (Arbeitspläne einer Schule + Prüfungen dort oder online-Beschulung über einen provaten Anbieter) und damit auch die komplette Aufsicht, also u.a. Teilzeitareit oder ein Elternteil bleibt komplett zu Hause.
Wie viele Fälle hast du schon erlebt, wo das so abgelaufen wäre?
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Nee, eben nicht 'heute hätte sie ADHS'. Entweder sie hat diese Symptome, dann ist ein "zum Schwimmen schicken" keine Behandlung oder sie hatte lediglich Bewegungsdrang. In jedem Falle wieder mal Klugscheißen auf Kosten von Menschen mit Problemen.
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...Daher fand ich das deine Antwort nicht wirklich zum Sinn des Forums passt.
Ich fand die Aussage unpassend, auf die sich der Kommentar bezog. So findet jeder was anderes.
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Wie jetzt? Käsebrötchen? Ernsthaft?!? Wo bleiben die Fotos von den vielen Fischbrötchen, die "man" isst, wenn man hier im Norden unterwegs ist???
So wie Macron, das gequält dreinblickende Fischbrötchen-Opfer?
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Ich hatte ganz vergessen, dass wenn die Debatte über das Studium und die Wertigkeit der Lehrämter gerade temporär abgefrühstückt ist, als nächstes der Familienzuschlag wieder dran ist.
Zwischendurch kann ich ja einmal für mich rechnen.
- Drei "Laberfächer" studiert - minus 20 Punkte von der NaWi-Fraktion
- Sek II studiert - minus 20 Punkte von der Nicht-Gymnasial-Fraktion
- Karnickelprämie (drei Kinder) in NRW einstreichend - minus 20 Punkte von der Kinderlosen- und Nicht-NRW-Fraktion
- Schulleitungsmitglied - minus 20 Punkte von der Nicht-Schulleitungsfraktion
Sieht so aus, als hätte ich echt versch*ssen...
"Ich lieb's" oder "ich lieb alles daran", wie die Gen Z sagen würde

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Als normale Lehrkraft?
Wie das?
Du bist doch nicht aus NRW, wo du von den hohen Kinderzuschlägen je nach Ort profitieren könntest?
Ich zahle noch Bestandsmiete, da geht's noch

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Wenn du da so ran gehst, dann gibt es Zack § 54.3 Schulausschluss wegen Selbstgefährdung bis zur amtsärztlichen Untersuchung.
Wäre vielleicht eine gute Idee an der Stelle? Würde den Prozess beschleunigen.
Mir ist es am Ende egal, ich sage nur, dass ich mein Kind nicht wo lassen würde, wenn es alleine auf die Straße läuft, trotz extra Inklusionsmensch. Die Familie mag das ganz anders handhaben, der/die TE hat ja hier 20 verschiedene Ansichten und leitet das weiter, was er oder sie für sinnvoll hält.
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An den meisten Unis ist Sek2 vom Anspruch dem Fachstudium nahe/gleich. Sek 1 machen dann die, die Sek 2 nicht gepackt haben. Grundschule ist dann vom fachlichen Anspruch nochmal eine Stufe darunter.
So ist es zumindest in Mathe an den meisten (nicht allen) Unis.
Wobei du nicht auf die Frage geantwortet hattest, die da lautete, ob du beides studiert hättest. Im Grunde muss man doch nur die Inhalte vergleichen. In manchen Bundesländern studiert man Grundschullehramt mit einem Fach zusammen mit den Sek 1- Kolleg*innen. Ob das andere Inhalte sind als im Lehramt Gymnasium weiß ich nicht, hab auch keine Lust zu recherchieren. Bevor du das aber immer wieder behauptest, wäre es schön, das mal zu tun.
Als Fördertante kann ich sagen, dass mein Studium mit meinen Fächern definitiv nicht überwältigend schwer war. Ich verdiene trotzdem mehr als gut und sehe das als Erschwerniszulage für meinen Stress, der durch Lärm, Disziplinkonflikte und Elternkontakte entsteht. Man beachte den Tinnitusthread.
Im Übrigen arbeiten Menschen an der Uni, die forschen und Lehren vergleichsweise prekär mit befristeten Verträgen usw., der eine oder andere mag da auch mehr auf dem Kasten haben als der/die Mathekolleg*in am Gymnasium, die "Schwere" des Studiums ist halt nicht so wahnsinnig ausschlaggebend für alles was danach kommt.
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Die Eltern sind überhaupt nicht auf Krawall gebürstet, sie haben genug Sorgen, so dass für solche Prozesse, die vermutlich ergebnislos verlaufen, überhaupt keine Kraft besteht. Sie haben sehr lösungsorientiert eine fachlich bessere Inklusionskraft beantragt und bewilligt bekommen. Und den Schulbesuch ohne diese per Attest verhindert...
Es ging mir nicht um Krawall, sondern darum, dass du davon sprachst, dass es mehrere Todesfälle gab und die Schule den Hilfebedarf des Kindes nicht erkennt.
Die Diskussion darum, was eine Schule leisten kann, soll oder muss, wie wir in der Situation als Lehrkräfte reagieren würden und dergleichen mehr finde ich bissel verschwendete Zeit, denn dieses Kind und dessen Eltern müssen in dieser Schule klarkommen. Wenn es allerdings um die Sicherheit des Kindes geht, wie von dir angedeutet, halte ich das Gespräch mit einer Fachperson an der Stelle für drittrangig. Die Schule will sich offenbar nicht reinreden lassen. Gründe und ob berechtigt oder nicht können wir nicht einschätzen. Vielleicht haben die Eltern ein Problem, vielleicht der Schulleiter, vielleicht alle ein bisschen. Ein weglaufendes Kind muss aber geschützt werden, das wollte ich damit sagen.
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Ihr könnt dann ausgehen, dass die Eltern sich nicht um das Einkaufen an sich sorgen machen - vermutlich hat das Kind auch gar nichts gekauft. Es hätte aber vermutlich den Weg nicht mehr zurück in die Schule gefunden. Zum Glück haben Menschen reagiert!
Ich möchte an dieser Stelle nochmal an die 4 toten autistischen Kinder erinnern, die in den letzten Jahren weggelaufen sind - auch aus der Schule. Es fehlt oft an jeglichem Risikobewusstsein und an Orientierung.
Ich hatte eigentlich gedacht, dass die große mediale Berichterstattung über mindestens zwei Fälle da nun für ein gutes Grundwissen gesorgt hat.Ich würde den Anwalt fragen, ob ein Strafantrag hier angezeigt ist. Wenn mein behindertes Kind trotz Inklusionsassistenz in der Schule verschwindet, weil die Schule nicht glaubt, dass das Kind eine Behinderung hat, würde ich sicher nicht zusehen.
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...In BW dürfen Kinder und Jugendliche ab Klasse 5 mit schriftlicher Erklärung der Eltern im Rahmen der Mittagspause das Schulgelände verlassen...
Ausgerechnet für den relevanten Teil hast du nun keine Quelle angegeben.
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... Schwierig, da irgendwas zu sagen.
Dafür spekulierst du ganz schön viel über die Inkompetenz anderer Eltern.
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Er weiß hoffentlich auch, dass man das /ç/, wenn man schon keine IPA-Zeichen verwendet, als /ch1/ schreibt (in Abgrenzung vom /ch2/...
In diesem Kontext doch eher "in Abgrenzung zu(m)", gelle?
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