Beiträge von Dr. Caligiari

    Natürlich würde ich nicht kündigen, ich will das Geld, um meine Immobilie zu bezahlen und meine Familie zu ernähren. Vor einer Afd-Landesregierung hätte ich keine Angst, solange in Deutschland das GG gilt.

    Was soll die denn als schlimmstes Gesetz bitte konkret im Bildungsbereich beschließen können, ohne dass das GG verletzt wird?

    Die Verfassungsgerichte gäbe es weiterhin. Niemand kann mich zwingend, SuS zu diskriminieren oder dergleichen.

    Interessant finde ich, tatsächlich mal das Wahlprogramm der Afd zu lesen und dann zu schauen, ob die Inhalte gut oder schlecht sind bzw. Ob man trojanische Pferde zwischen den Zeilen erspähen kann.

    https://rtk.afd-hessen.org/wp-content/upl…m-zur-LTW23.pdf

    Hier ein paar Kernpunkte (Keine Zitate):

    Inklusion nur bei SuS, bei denen das erfolgversprechend ist.

    Dreigliedriges Schulsystem - ja bitte.

    Schulassistenten, um LuL von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

    Tablets für alle ab Klasse 5.

    Nicht gendern.

    Bei Sexualkunde Homosexualität dulden aber nicht positiv belegen.

    Kein Islamunterricht.

    Der letzte Punkt ist ein schönes Beispiel, wie zahnlos dieser Tiger in der Praxis wäre. Eine heterosexuelle Beziehung gegenüber eine homosexuellen im Biologieunterricht irgendwie in der Wertigkeit anders darzustellen, ist klar grundgesetzwidrig und niemand könnte mich zu sowas zwingen.

    Interessant finde ich das mit den Tabelts, da die Partei hier völlig uneinig scheint, an anderer Stelle habe ich mal gehört, dass die Afd die Digitalisierung in der Schule verteufelt.

    Das man oft mitbekommt, dass jemand Corona hat, sehe ich auch so, aber es ging mir doch um die Vorerkrankungen. Ich fand es seltsam, dass German bei einer nicht ansprechbaren Person sicher ist, dass diese „WEGEN“ Corona dort liegt. Kennst du die Vorerkrankungen deiner Nachbarin, die du nicht magst?

    Ja, Kranke haben keine Familienmitglieder und Freunde und sind auch von einer Sekunde auf die andere gekippt

    Du antwortest sarkastisch obwohl du von der betreffenden Person keinen Schimmer hast? Ich habe doch German gefragt und nicht dich. Ich fände es befremdlich, wenn Verwandte den Kollegen einer Lehrkraft derart detaillierte Auskünfte über die Krankengeschichte der betreffenden Lehrkraft geben würden.

    An WBKs gibt es ja teilweise schon sehr sehr lange den Bildungsgang "Abi Online". Diese Schüler kommen prinzipiell nur an zwei Tagen zur Schule und machen den Rest online. Das heißt aber nicht, dass die Kollegen Videokonferenzen abhalten. Es werden dort Aufgaben erledigt und eingereicht. Ich finde das System gut und finde es schade, dass meine Schule diesen Bildungsgang nicht anbietet.

    Viele haben einfach Angst, dass dies das Ende ihres schönen Jobs ist. Den Onlinekurs kann der Lehrer aus Harvard vllt besser machen als der aus Bielefeld.

    Dann gibts nur noch Erziehungsarbeit für die Menschen, die vor Ort sind, was ab einer gewissen Altersstufe nicht mehr nötig ist.

    Hallo zusammen,

    weiß jemand, ob man als Lehrkraft auf Klassenfahrt ein Anrecht auf ein Einzelzimmer hat, oder ob man verpflichtet werden kann, mit anderen Lehrkräften ein Zimmer zu teilen?

    Ich bin verbeamtet, Bundesland NRW.

    Vorsorglich frage ich direkt dazu: Habe ich ein Anrecht auf ein Bad auf dem Zimmer, oder ist ein Gemeinschaftsbad auf dem Gang genügend?

    Den Hintergrund meiner Frage(n) möchte ich nicht verheimlichen, ihr könnt ihn aber sicherlich erschließen :traenen:.

    Nee. Kenne auch Lehrer, die schon in Gruppenschlafsälen mit Oberstufenschülern schliefen. Für mich undenkbar, weder mit Schülern noch mit Kollegen. Ich brauche keinen Komfort aber Privatsphäre. Wenns nicht anders geht, empfehle ich dir im Zelt zu schlafen. Ist mein Ernst.

    Bad auf dem Gang mit Schülern hatte ich hingegen schon oft. Nicht so geil, aber auch ertragbar.

    Dann fährt das Kind eben nicht mit und nimmt am Unterricht in einer anderen Klasse teil. Das ändert allerdings nichts am ursprünglich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet. Das ist - wie schon gesagt - dann auch auf dem Rechtsweg durchsetzbar.

    Ja klar, aber als ob diesen Weg wirklich jemand geht. Wenn du nicht gerade über einen Veranstalter gebucht hast, der das Geld für dich eintreibt, dann musst du dich um die rechtliche Abwicklung kümmern. Als ob eine Lehrkraft da Zeit und Nerven für hat.

    Kannst du rechtlich bindende Mahnschreiben oder Bußgeldbescheide aufsetzen?

    Ich breche mal eine kleine Lanze für die SL: In NRW bestätigt die Fahrtleitung (=i. d. R. die Klassenleitung) auf dem Antrag, dass alle Einverständniserklärungen der Eltern vorliegen. Erst dann wird durch die SL genehmigt. Es ist also nicht auszuschließen, dass hier der Fehler nicht bei der SL, sondern der Fahrtleitung liegt.

    Unsinn. Wenn du von 29 Hanseln nur bei einem nicht die Unterschrift trotz mehrfachem Hinweis nicht bekommst, dann lässt du die Reservierung vor ablaufender Frist platzen und sagst den Eltern: Leider können wir nicht fahren weil einer querschießt? Das ist bar jeden Pragmatismusses.

    Letzten Endes kann so ein Einverständnis auch immer widerrufen werden, hatte ich auch schon.

    Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung. Selbst dann möchte ich den Fahrtleiter sehen, der ein Bußgeldverfahren einleitet.

    Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.

    Ein Vater will seinen Sohn kurz vor der Klassenfahrt nicht mitfahren lassen. Einverständnis nicht unterschrieben und Geld noch immer (trotz zigfachem Aufruf) nicht bezahlt.

    Rechtlich darf nur unsere Schulleiterin den Ausschluss genehmigen (NRW).

    Aber Inkasso vorbeischicken ist auch Panne, außerdem zu kurzfristig. Auf das Geld sind wir nicht angewiesen.

    Erfahrungen?

    Schiri Nachtrag: Ich würde an deiner Stelle trotzdem regelmäßig einen Antrag stellen. Sollte das aber nicht geschehen sein und du bist an dem Punkt, dass du vor 5 Jahren einen Antrag gestellt hast und nun einen neuen, so würde ich den Text als für deine Situation passend interpretieren und auch darauf hinweisen, ggf. mit juristischem Beistand. Von „fünfter Antrag in Folge“ steht im Gesetzestext ja nichts sondern nur "fünf Jahre nach dem ersten Antrag".

    Es muss einem nur klar sein, dass diese Veränderung im Sinne der Schule und der dort "lebenden" Menschen erfolgt und nicht um des/der Neuen Willen.

    Wenn es immer nur nach dem Willen der Mehrheit des Kollegiums geht, macht man sich keine Feinde. Wenn man aber wirklich von seinen Ideen überzeugt ist, kann man auch mal anecken. Wenn man seine Ideen am Ende durch die Schulkonferenz bringt und damit leben kann, dass nicht alle Wichtigtuer, die das Gefühl haben, ihnen gehöre die Schule, zufrieden sind, kann das auch ein Weg sein. Kommt auf die Felldicke an.

    Erstaunlich was unter Beamten für ein Wind gemacht wird, Angst vor „Hauskandidaten“. Was für ein Wort…

    Der beste soll die Stelle bekommen. Angst davor zu haben, dass sich unbedeutende Tratschtanten am Kaffeetisch das Maul zerreissen, halte ich für überflüssig, wenn man Karriere machen will.

    Warum will man denn A15 werden? Kann man nicht offen mit dem Dezernenten sprechen und ihm sagen, dass A15/Entscheiderposten das Ziel ist und das man aber die eine Schule bevorzugt und die andere Schule aus strategischen Gründen in die Bewerbung mit einbezieht?

    Warum sollte der Dezernent jemanden benachteiligen, der nach oben will und dafür auch bereit wäre, die Schule zu wechseln anstatt eventuell mit leeren Händen dazustehen, wenn es dann doch nicht der einfache Weg wird?

    Wenn ich mir vorstelle, dass jemand z.B. Schulleiter werden möchte aber dann sagt: „Aber nur an dieser Schule!“, das käme mir seltsam vor.

    Und keins dieser trivialen Dinge ist mit einem Fortgeschrittenenpraktikum Physik an der Uni, theoretischer Physik oder Vorlesungen zur Gruppentheorie (Das ist nicht das gleiche wie "soziale Gruppen" in den Geisteswissenschaften) vergleichbar. Nicht einmal ansatzweise.

    Völlig korrekt. Für GeWis beginnt die Arbeit nach dem Studium, in manchen Fächern ist es umgekehrt.

    Und entgegen der Mehrheitsmeinung in diesem Thread sehe ich keinen Bedarf, jedes Jahr einen zu stellen. Ich habe letztes Jahr taktisch einen gestellt (der erwartungsgemäß und wie mit der SL besprochen abgelehnt wurde) damit ich in (damals) fünf Jahren im Fall der Fälle keine Freigabe mehr bräuchte.

    Der Gesetzestext liest sich tatsächlich so, als sei das ok, wenn zwischen Antrag 1 und Antrag 2, welcher dann 5 Jahre später kommt, keine weiteren Anträge nötig seien.

    Ich für mich unterscheide zwischen Stress und viel Arbeit.

    Unterschreibe ich so. Korrekturen sind gechillt, fressen halt nur Zeit. Echter Stress entsteht beim Etablieren von neuen Projekten und beim Fällen von Entscheidungen mit Konsequenzen für andere Menschen und Geldtöpfe.

    Ich verstehe nicht, was eine solche Fortbildung jetzt noch bringt. Die ersten Schüler, die es betrifft sind doch jetzt schon in der Einführungsphase, da muss die Entscheidung doch schon gelaufen sein.

    So richtig rechtsverbindlich wird es vermutlich erst ab der Q-Phase. Geogebra oder TI scheinen die Favoriten zu sein. Von den anderen Apps lese ich wenig. Eine Liste gibt es noch immer nicht, aber mittlerweile müssten ja einige Genehmigungen mal durch sein in NRW, allzu lange können die sich damit nicht Zeit lassen. Und sobald eine App genehmigt ist, sollte sich das eigentlich rumsprechen.

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