Beiträge von Dr. Caligiari

    Die Möglichkeit der externen Besetzung ist Teil des Spiels. Wenn alle BewerberInnen diese kennen und professionell bleiben, gibt es keine Probleme.

    Da hast du recht. Bei A14 erfolgt die Besetzung aber durch die SL. Wenn man dann von extern kommt, hat man manchmal die Pläne des zukünftigen Chefs durchkreuzt. Bei den A15ern wird dies ja von höherer Stelle entschieden und entzieht sich etwas mehr der Kontrolle durch die Schule. Zudem sind das manchmal Jobs, die man einfach nicht so gut schon unbezahlt im Vorfeld ausüben kann, wie Koordinator Mittelstufe/Erprobungsstufe/Oberstufe oder gar stellv SL.

    In meinem Fall zB wurde die A14 quasi für meine lang ausgeübte Tätigkeit geschaffen.

    A15 ja - mit der Einschränkung, dass Du ggf. hausinterne KandidatInnen schlagen musst und dann ggf. einen schweren Stand zu Beginn haben könntest.

    Ja, aber da eine Versetzung nicht so leicht/ sicher ist, habe ich mich nun auf die A14 beworben, auf der meine Schulleiterin mich gern sehen würde, hausinterne Konkurrenten gibt es nicht, die Tätigkeit wird von mir bereits länger ausgeführt. Alternative wäre eine Bewerbung auf externe A14 an wohnortnäheren Schulen gewesen, aber da hat man meiner Erfahrung nach immer interne Platzhirsche. Bolzbold Bei A15 scheint mir die Besetzung von extern etwas häufiger und daher akzeptierter zu sein oder täusche ich mich da? Zumindest wurde bei uns vor kurzem eine solche Stelle von extern besetzt, bei A14 war das bei uns noch nicht der Fall.

    Ich würde dann in ein paar Jahren entweder die Versetzung mit A14 versuchen oder mir A15-Stellen ansehen. Den A14-Status schonmal sicher verbucht zu wissen, scheint mir jedenfalls sinnvoll, daher habe ich mich nun so entschieden.

    Die Sprache ist für jemanden, der an Forschung interessiert ist, so ziemlich das letzte Kriterium. Mit Englisch kommt man überall durch. Wir haben einige Expats bei uns im Haus wohnen, die kein Wort Deutsch sprechen und bei der Roche nen Arsch voll Geld verdienen. Die kommen von überall her nur nicht aus Indien.

    Klar kommst du „durch“, aber wenn du in Indien sitzt und jemand dir UK oder Deutschland vorlegt, warum solltest du dich für Deutschland entscheiden?

    Kann sein, dass die SL (die ja von deinen Versetzungsanträgen weiß) damit versucht, dich zu behalten (durch Überzeugung und leicht erhöhte Schwierigkeit der Versetzung),

    Ja ist korrekt, die SL ist in meine Überlegung einbezogen und kennt natürlich den Antrag.

    Die Beförderung dürfte sich nicht auf den Versetzungsantrag auswirken,

    Danke dir für die Auskunft!

    gleichwohl kommst Du natürlich gegenüber Deiner SL in Erklärungsnot, wenn Du "rein prophylaktisch" einen Versetzungsantrag stellst, nur weil Du das ggf. in drei oder vier Jahren brauchen könntest.

    Die SL weiß von meinem Antrag, ermutigt mich aber zur Bewerbung, auch um mich zu halten.

    Diffusen Überlegungen wie "es könnte ja sein, dass..." führen ggf. zu ebenso diffusen Entscheidungen. Viel wichtiger ist es doch, dass man weiß, was man will - schulisch wie räumlich - und dann unter Abwägung der tatsächlichen Möglichkeiten und Konsequenzen klare Entscheidungen trifft. Man kann in diesem Fall meines Erachtens nur schwierig alle Eisen im Feuer behalten.

    Da die Versetzung nicht sicher in meinem Sinne möglich ist, die Beförderungsstelle aber JETZT ansteht, werde ich mich bewerben. Sollte ich dann in ein paar Jahren merken, dass die Distanz einfach zu nervig ist, kann ich ja dann einen Antrag stellen oder überlegen, ob eine Bewerbung auf A15 (oder andere A14-Stellen??) sinnvoll ist, falls es dann wohnortnah etwas geben sollte.

    100 km nicht, aber der Plan ist tatsächlich eine Immobilie, die in Familienbesitz ist und bald von meiner Familie übernommen werden kann. Es sind dann 34 km und 45 min Fahrt. Vllt steht dann nochmal ein zweites Kind an in ein paar Jahren ( Das erste kommt in einem Monat).

    Ja die Stelle ist akut, meine Schulleiterin „sieht“ mich auf dieser Stelle. Vllt eine Gelegenheit, die so schnell nicht wieder kommt. Ein paar Jahre wäre das Fahren sicher ok, ich fahre gern Auto. Aber irgendwann wäre dann ein Wechsel vermutlich sinnvoll.

    Ja da magst du recht haben. Da werde ich wohl nochmal in mich gehen, bevor ich mich bewerbe. Die Gelegenheit für die Beförderung scheint mir günstig und ich hätte wohl sehr gute Karten. Doch wenn ich mir damit die Möglichkeit verbaue, in 3-4 Jahren die Schule zu wechseln, bin ich vorsichtig. Mal schauen.

    ich habe keine Antwort, aber: du würdest eine Beförderungsstelle an deine jetzige Stelle annehmen wollen?
    Du weißt, dass eine Versetzung mit Beförderungsstelle inne schon schwieriger ist als ohne?

    Ich überlege. Geht da mit A14 gar nix mehr? Ich will nicht unbedingt jetzt weg, aber in 3-4 Jahren könnte das Thema sein, daher dachte ich, es könnte klug sein, jetzt schon mal einen Antrag zu stellen, damit ich dann ggf. Die Freigabe auch erhalte. Nun ist aber gerade eine Stelle ausgeschrieben, die mich interessiert.

    Kann ich mich eigentlich bei laufendem Versetzungsantrag auf Beförderungsstellen bewerben an meinem Gymnasium?

    Und schlägt die erfolgreiche Bewerbung dann den Versetzungswunsch bzw. Wird der Antrag nichtig, sobald ich die Beförderung annehme?

    Was ist dann mit diesem „nach 5 Jahren muss die Freigabe nicht mehr erfolgen im Versetzungsverfahren“? Beginnt die 5-Jahres-Laufzeit nach der Beförderung dann wieder von 0, wenn man nach der Beförderung wieder einen Antrag stellt, falls man immer noch weg möchte? Oder laufen die Jahre im Hintergrund weiter?

    Das ist weitgehend falsch und ein Mythos.

    Schauen wir ins Gesetz (sic!):

    § 48 Abs. 4 und 5 SchulG NRW:
    (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

    Aber bedeutet „nicht zu vertreten“ hier nicht, dass die betreffenden SuS für das Fehlen „nichts konnten“, demnach entschuldigt sind? Ich hätte gedacht, dass sich der Abschnitt 4 nur auf entschuldigte Stunden bezieht.

    Bei Schulende 13:30 scheint mir das nicht allzu hart, meine RefSchule schloß um 16 Uhr, zu Hause war ich da in der Regel gegen 18 Uhr.

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