Beiträge von fertility

    Okay, Quintessenz ist, dass man Termine außerhalb der Arbeitszeit anstreben muss, wenn aber ein Facharzttermin ansteht, der eben nur dann geht, dann darf man ihn wahrnehmen. Möglichst vom Arzt bescheinigen lassen, dass es nur dann geht und wie viel Zeit du in der Praxis warst.

    Für eine planbare OP natürlich krankschreiben lassen, kann man ja trotzdem vorher ankündigen.

    Du könntest zum Beispiel ankündigen, dass du aus medizinischen Gründen öfter fehlen wirst, du selbstverständlich immer versuchen wirst, die Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu legen und wenn das nicht geht, dich rechtzeitig für die entsprechenden Stunden freistellen lassen musst.

    Falls es wider Erwarten Probleme geben sollte, kannst du dich immer noch an die Gewerkschaft wenden.

    Edit: in der Broschüre war noch ein Fall erwähnt, in dem der AG versucht hatte, den AN zu verpflichten, eine andere Praxis aufzusuchen, die tollere Termine anbietet. Wurde abgewiesen, da freie Arztwahl. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich dein Bundesland auf einen Rechtsstreit einlässt, wie oft ein Arzttermin vormittags nötig gewesen wäre, halte ich für gegen 0 tendierend. Dass du theoretisch jedes Mal morgens anrufen und von deiner Unpässlichkeit reden könntest, um an diesem Tag gar nicht zu erscheinen, wissen die natürlich selbst.

    vielen, vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, das noch mal für Deppen wie mich zu erklären. Das hat mir sehr weitergeholfen!

    Ohne mich damit jetzt näher auszukennen, da kinderfrei: Die Kinderwunsch-Behandlung ist doch eine ärztliche Behandlung oder? Also kannst du einfach eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass du zu dieser und jener Zeit eben einen Arzt aufgesucht hast. In BaWü darf man außerdem fünf Tage am Stück ohne die Vorlage einer AU fehlen. Lass dir bitte nichts erzählen von wegen, man müsste um Freistellung bitten für einen absehbaren Arzttermin. Sobald die Termine feststehen, gibst du sie weiter und fertig.

    Klar, ich kann bis zu fünf Tage fehlen... aber ich wär lieber ehrlich und würde planbar fehlen, als mich für jeden KiWu Termin den ganzen Tag krankzumelden. Manchmal reichen ja auch zwei Unterrichtsstunden Befreiung und ich müsste nicht den ganzen Tag fehlen.

    danke für deinen Erfahrungsbericht... ich wär definitiv auch die, die früh aufstehen würde um das alles vorher zu schaffen. Zum Glück hab ich es nicht weit zur Klinik und zur Schule...

    Hast Du diesen Thread bereits gelesen? Wenn man das übliche Geplänkel einmal außer Acht lässt, kann man da schon eine Grundtendenz herauslesen.

    Stundenplanänderungen - Seite 8 - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte

    Ansonsten fällt das Ganze vermutlich unter § 29 Abs. 1 Nr. 1 der AzUVO, nachzulesen hier:

    Landesrecht BW AzUVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit, die Pflegezeiten und den Arbeitsschutz der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung - AzUVO) vom 29. November 2005 | gültig ab: 01.01.2006 (landesrecht-bw.de)

    Vermutlich wirst Du auf eine verständnisvolle Schulleitung hoffen müssen.

    Danke für deine Rückmeldung.

    Den Thread hatte ich gefunden, die Webseite auch... aber Thema "Arztbesuch" kam da ja irgendwie nicht vor, daher hat mir das spontan nicht viel weitergeholfen - außer eben wie du sagst, auf Verständnis zu hoffen.

    Hallo zusammen,

    ich bin schon seit Jahren registrierte Nutzerin hier, möchte aber aufgrund der Thematik gerne anonym bleiben und habe mich daher neu registriert - ich hoffe, das ist verständlich.

    Ich bin Lehrerin in BaWü und befinde mich am Anfang einer Kinderwunschbehandlung. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen frage ich mich, was mir denn zusteht und inwiefern ich Termine in Unterrichtszeiten legen "darf". Natürlich versuche ich, alle Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu terminieren, das hat bisher geklappt, klappt nun aber leider nicht immer. Noch dazu steht im Januar ein kleiner operativer Eingriff an, der mich auch zwei Tage ausfallen lässt.

    So sehr ich mich auch bemühe, es wird nicht alles am Nachmittag oder zu unterrichtsfreien Zeiten möglich sein, denn das ist ja oftmals auch einfach zyklusabhängig und nur bedingt steuerbar oder auch wie die OP einfach notwendig (nicht nur wegen des Kinderwunsches, es wurde im Rahmen der Untersuchungen festgestellt und ist generell problematisch...) und nicht abhängig von meinem Stundenplan, sondern dem OP Plan.

    Ich habe bereits versucht die rechtliche Lage zu googlen und auch im Forum gesucht, bin aber noch nicht weiter. Vielleicht habe ich an der falschen Stelle gesucht.

    Ist es denn nun abhängig von der Erlaubnis meiner Schulleitung oder sind diese Termine zu gewähren (wie gesagt - klar, ich versuche alles, das nicht während meines Unterrichts zu planen und sollte es gar nicht anders gehen versuche ich, Stunden vor- oder nachzuholen oder Aufgaben zu stellen)? Neben all dem Stress und all der Sorge, die die Behandlung an sich verursacht, bereitet mir das echt Kopfzerbrechen. Es wäre schön, es wüsste jemand mehr - gerne auch per PN!

    Vielen Dank

    fertility

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