Beiträge von Nochnichtirre

    Ich finde es ärgerlich, dass wir im Jahre 2023 noch immer unsere Arztrechnungen selbst einreichen müssen. Wieso schafft man es nicht, dass die Ärzte und Krankenhäuser ähnlich wie in der GKV verfahren? Gut, dass es mittlerweile über Apps funktioniert, ist schon eine gewisse Optimierung. Ich sehe aber teils Kollegen kurz vor dem Ruhestand, die dann auch noch für weitere Personen alles einreichen müssen. Was macht man da im hohen Alter?


    Mich würden Entwicklungen und Pläne in den verschiedenen Bundesländern interessieren. Ich hatte mal gelesen, dass die hessische Landesregierung zumindest die Abrechnungen der Krankenhäuser direkt weiterleiten möchte.

    Hallo zusammen,


    mich würde mal interessieren, wer bereits wie KI-Tools zur Unterrichtsvorbereitung oder beispielsweise Erstellung des Stundenplans o.ä. nutzt. Wie sehr beschäftigt euch das Thema KI? Bei uns an der Schule nutzen es überwiegend SuS. Es zu durchschauen, ist nicht immer oder oft nicht möglich bzw. mit Mehraufwand verbunden.

    Wenn du es so genau wissen möchtest, dann ist ein Lehrerforum die falsche Informationsquelle für dich, dann solltest du zumindest deine Gewerkschaft bemühen, dich in der Frage sachkundig zu beraten. Die Augen dir nämlich deutlich, wo ihre Grenzen liegen, sprich ab wann du einen Fachanwalt konsultieren solltest, um Rechtssicherheit zu erlangen.

    Ja, ich denke daran führt kein Weg vorbei. Meine Rechtsschutz bietet telefonische Rechtsberatung an, die werde ich mal in Anspruch nehmen.

    Danke! Ich dachte, die Abführungspflicht gilt für angeordnete oder im öffentlichen Dienst ausgeübte Nebentätigkeiten.

    Mir geht es nur darum, dass man bei der Selbstständigkeit je nach Auftragslage auch mal mehr verdienen könnte. Ich habe auch schon Urteile gelesen, wo das Dienstverhältnis gekündigt wurde. Glaube, da war aber mehr im Argen: falsche Angaben, während der Krankheitsphase aktiv dem Nebenjob nachgegangen etc.

    So ist es auch. Man darf die 48h pro Woche insgesamt nicht übersteigen. Wenn ich in den überbleibenden Stunden nach dem Hauptberuf z.B. 100.000€ erwirtschafteten kann, dann ist völlig in Ordnung. Bedarf aber wahrscheinlich Erklärung dem Schulamt gegenüber.

    Hast du dazu eine Quelle oder einen Link, wo ich das mal nachlesen könnte oder bei Bedarf darauf verweisen könnte? Mich macht die Geschichte mit dem ,,Zweitberuf‘‘ stutzig. Da dieser nicht ganz definiert zu sein scheint.

    Nicht ich, CDL, sondern verschiedene gerichtliche Instanzen, haben es festgestellt. In Hessen auch durch 0%- oder 1%-Runden in der Vergangenheit herbeigeführt. Richtigerweise hat bei uns die Landesregierung linear alle Besoldungsgruppen angehoben. Sinngemäß zitiert: ein Schritt in die richtige Richtung bis die amtsangemessene Alimentation wieder hergestellt ist. Inflation, Anhebung des Bürgergelds und das zu beachtende Abstandsgebot werden die Länder und den Bund noch weiter beschäftigen.


    Nach Wohnort den Aufschlag zu erteilen, find ich nicht so toll. Wer in einer teureren Gegend ein Haus finanzieren muss, schafft sich dadurch auch entsprechend mehr Vermögen.

    Hören von Kolleginnen und Kollegen! Oft ist letztlich nur Geschwätz.


    Das sind etwa Posten, wie des Dezernenten oder verschiedene Abteilungsleitungen, wo einige dieser Menschen auch kommunal oder sonstiger Ebene politisch aktiv sind.


    Zur Transparenz: allein die dienstlichen Beurteilungen bieten viele Möglichkeiten Günstlinge zu bevorzugen.

    Oder auch hier:


    Für eine übermäßige Inanspruchnahme gibt es zwei alternative Anhaltspunkte, nämlich die sog. „Fünftelregel“ und die Einkommensgrenze von 40 %. Danach nimmt die Nebentätigkeit den Beamten übermäßig in Anspruch, wenn die Vergütung mehr als 40 % des jährlichen Endgrundgehalts beträgt (für Landesbeamte Hessens: 30%).


    https://www.kanzlei-hallermann.de/blog/beamter-und-nebentaetigkeit/#:~:text=Für%20eine%20übermäßige%20Inanspruchnahme%20gibt,für%20Landesbeamte%20Hessens%3A%2030%25).


    Werden diese Grenzen etwa nur bei der Genehmigung geprüft? Man muss ja aber auch jährlich die Nebeneinnahmen auflisten bzw. melden.

    Nein, es gibt keine Grenze.

    Ich habe dazu folgendes gefunden:


    Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

    Die Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten in Hessen ist in § 79 HBG geregelt. § 79 Abs. 1 HBG listet die genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten positiv auf. Neben der Klausel zum „Zweitberuf“ und der so genannten Fünftel-Vermutung als Versagungsgrund für die Genehmigung der Nebentätigkeit enthält das HBG in § 79 Abs. 2 S. 5 zusätzlich eine weitere 30-Prozent-Klausel. Diese Regelung bestimmt, dass die zuvor genannten Versagungsgründe noch einmal besonders zu prüfen sind, sofern aus der Nebentätigkeit ein Einkommen zu erwarten ist, das mehr als 30 Prozent der Jahresdienstbezüge bei Vollzeitbeschäftigung beträgt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist aktenkundig zu machen. Mit dieser Regelung korrespondierend bestimmt § 80 Abs. 4 HBG, dass Beamtinnen und Beamte verpflichtet werden können, nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Aufstellung über alle im jeweiligen Jahr ausgeübten Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Entgelte und geldwerten Vorteile vorzulegen. Diese Aufstellung erfasst sowohl alle genehmigungspflichtigen als auch die anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten.


    https://www.besoldung-hessen.d…itsrecht_besoldung_hessen


    Kannst du mich bitte aufklären s3g4?

    Ich hätte eine Frage zu den Höchstgrenzen bei einer genehmigten Nebentätigkeit. Es gibt ja bundeslandspezifisch die Vorgaben. In Hessen beispielsweise 30% der Jahresbezüge. Mir ist auch bewusst, wie das Ganze legitimiert ist bzw. was u.a. der Hintergrund ist. Wir dürfen etwa nicht anstreben, ein zweites berufliches Standbein aufzubauen. Daher sowohl Vorgaben hinsichtlich der Wochenstunden als auch des Verdienstes.


    Wenn man nun eine selbstständige Nebentätigkeit ausübt, wie sind dann diese Grenzen zu verstehen? Sind es stets Bruttogrenzen, also vor der Steuer? Wenn ich als Selbstständiger beispielsweise entsprechende Ausgaben habe, darf ich dann netto mehr behalten? Habe selbst noch keine Erfahrungen, sind nur Gedankenspiele.

    Man hört hin und wieder, dass Schulleiterinnen und Schulleiter politisch besetzt werden. Wie sehr ist an der Aussage etwas dran? Wie sehen eure Erfahrungen und Einschätzungen aus? Wie war es früher, wie hat es sich entwickelt? Die höchsten Posten im Ministerium werden oft unter Parteifreunden verteilt, das bekommt man schnell mit und es ist auch teils öffentlich nachvollziehbar.

    Ja, alle mit gesundem Menschenverstand und Uni-Abschluss sind stets über alles aufgeklärt, sind unfehlbare Autodidakten, stellen nie Fragen. Da frage ich mich, wieso diese ganzen studierten Menschen in der Politik etwa nicht die von der Verfassung vorgesehene amtsangemessene Alimentation beachten. Dieses Weltbild hätte ich gern.

    Dann seid ihr wohl ein sehr kleines Kollegium. Wir haben weit über 100 Kollegen.


    Ich habe übrigens noch nie geglaubt, dass ich gleich viel wie die Vollzeit Kollegen bekomme. Wie kommt man auf so eine Idee?

    Man darf ja noch fragen, oder? Bist auch gleich genervt, wenn deine SuS Fragen stellen?

    Also nochmals zur Ergänzung. Bezüglich der Pensionshöhe spielt es auch keine Rolle, ob man etwa erst gegen Ende seiner Laufbahn die A15-Beförderung schafft oder bereits in den ersten Jahren. Die Analogie scheint mir gar nicht so abwegig.

    Wie es schon geschrieben wurde, der Wert ist insofern nicht von Bedeutung, dass es gänzlich auf deine Fächerkonstellation und dein Lehramt ankommt. Denn nur hierin konkurrierst du mit deinen Mitbewerbern. Du kannst zwar Kontakt mit den Schulen aufnehmen, um vielleicht sogar deinen Ranglistenplatz zu erfragen, bekommst aber kein Angebot über die Rangliste, wenn du beispielsweise auf Platz 7 bist. Einige Schulen versuchen das zu umgehen mit Ausschreibungen. Das wird man aber wohl kaum für jemand Externes initiieren. Zudem können sich immer noch bessere bzw. geeignetere Kandidaten bewerben.

    Danke für die ganzen Antworten und die rege Diskussion! Je nachdem wie viele Dienstjahre man vorweisen, unter Berücksichtigung von Teilzeit und Vollzeit, ergibt sich durch die Rechnung (Jahre x 1,79..) ein Wert, der mit dem Grundgehalt multipliziert wird. Hier nimmt man das Grundgehalt der vollen Stelle. Ich weiß, dass die Studienzeit (3 Jahre?), die Vorbereitungszeit, Elternzeit oder auch Teilzeit in Elternzeit berücksichtigt werden. Wo kann ich das nachlesen? Im Idealfall für Hessen - falls es besondere Abweichungen gibt?


    Tatsächlich betrifft es aktuell meine Frau. Wir sind beide Lehrer. Ich in Vollzeit, sie zwar in Teilzeit, aber kein geringes Deputat. Wir sind zwar keine Berufsanfänger, aber noch in den 30ern. Ich vertrete die Ansicht, dass Teilzeit in der Schule nie wirklich Teilzeit ist. Allein die nicht teilbaren Aufgaben: Konferenzen, Elternabende, Schulfeiern etc. und sich auch doppelt und dreifach rächt. Weniger auf dem Konto jetzt und später, man spar in Hessen auch weniger auf das Lebensarbeitszeitkonto (da die Beamten in Hessen noch immer eine 41 Stundenwoche haben).

    Ich kann keinesfalls meine Frau dazu drängen mehr zu arbeiten, ich versuche ihr aufzuzeigen, was einfach die Folgen von Teilzeit sind. Gerade, dass jemand nach eigentlich 40 Dienstjahren, aber mit einer 50%-Stelle, nur die Mindestversorgung erreicht, die man ja auch schon nach 5 Jahren bekommt, dürfte nicht vielen bewusst sein.

    Aktuell hat sie selbst vorgeschlagen, eine Haushälterin einzustellen, die zwar natürlich auch erstmal kostet, dafür kann man dann aber Stunden aufstocken :)


    Bis wir mal im Ruhestand sind, ändert sich bestimmt noch einiges. Vermutlich kommen wir da deutlich unter 71,75%, doch dass Teilzeit sich irgendeiner Form negativ ausprägt, dürfte noch bestehen bleiben. Ihr habt selbstverständlich auch Recht, dass es auch eine Frage der Gerechtigkeit bleibt. Der Dienstherr hat ja auch das Interesse Anreize für Vollzeit zu schaffen. Zumindest sollte er das. Wobei rechtlich gesehen ja noch einiges in Bewegung kommen könnte, da man mit Kindern nicht aus Lust und Laune weniger arbeitet. Es bleibt spannend.

    Hallo zusammen,


    ich hätte grundsätzlich eine Frage zur Versorgung und Teilzeit in Hessen. Soweit ich weiß, ,,sammelt‘‘ man weniger ,,Punkte‘‘ für das Ruhegehalt, wenn man in Teilzeit arbeitet. Die ruhegehaltfähigen Dienstjahre sind um den Teilzeitfaktor reduziert. D.h. selbst wenn man zwar 40 Dienstjahre vorweisen kann, diese aber nur zu 50% gearbeitet hat, dann zählt es wie 20 volle Dienstjahre - sprich: Mindestversorgung.


    Nun zu meiner Frage. Wenn man nun die letzten Jahre auf eine volle Stelle aufstockt, liefert dann allein die letzte Besoldung die Basis zur Berechnung? Bei einer Beförderung läuft es ja so ab. Voraussetzung ist dabei meines Wissens, dass man mindestens zwei Jahre im neuen bzw. beförderten Amt gewesen sein muss.

    Ich meine, wir können uns bezüglich unserer Steuerabzüge im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern nicht berschweren.

    Den Unterschied zwischen Steuerabzügen und Sozialabgaben solltest du kennen. Scheint aber offensichtlich nicht der Fall zu sein. Wir zahlen genau so viele Steuern wie jeder andere auch. Die Sozialabgaben hingegen nicht.



    Edit: Zitat repariert (chili)

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