Beiträge von SteffdA
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1. Wir bieten keine Betreuung an, die Kinder, die nicht an den Gottesdiensten teilnehmen dürfen, müssen an diesem Tag zu Hause bleiben bzw. kommen dann erst später zur Schule. Schulleitung sagt, das geht nicht, wir müssen die Kinder betreuuen.
Das ist auch richtig so, warum sollten diejenigen, die ihre Religionsfreiheit ausüben Nachteile haben?
3. Man geht einfach nicht mehr mit den Kindern in den Gottesdienst. Immerhin gehören über 2/3 unserer Schüler keiner christlichen Konfession an. Manche Kollegen fänden das schade, andere wären froh, da das Problem dann gelöst wäre.
Das wäre aus meiner Sicht erste Priorität, da die Schule damit ihrer weltanschaulichen Neutralitätspflicht am ehesten und einfachsten nachkommen würde.
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So eine Einstellung bringt uns als Menschen und als Gesellschaft nicht weiter.
Und deswegen soll man sich in einem derartigen Umfeld aufreiben?
Da ist mir meine Gesundheit aber wichtiger! -
Welche Interessen vetreten die Pisa-Leute?!?!
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Fast alles, was man in Mathematik in der Oberstufe macht, ist nur dann wirklich nützlich, wenn man es für´s Studium braucht.
Das ist genau das Argument dafür, dass nur diejenigen, die auch studieren wollen/sollen, ein Abitur machen sollten.
Alles andere ist m.E. Ressourcenverschwendung. -
Nun... eine Station ist ein Ort, an dem die jeweiligen Arbeitsmaterialien und Aufgaben liegen, die besuchende Schüler/-gruppen abarbeiten.
Verlege diesen Ort ins Netz (das wäre dann im enfachsten Fall ein Directory) und lege dort die entsprechenden Arbeitsmaterialien und Aufgaben ab.
Die Schülergruppen bekommen dann einen Laufzettel o.ä. auf dem die Reihenfolge der abzuarbeitenden Directories steht. -
Artikel 7 Abs. 3 GG: Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Da ist geregelt, das Religionsunterricht stattfindet, aber nicht, mein religiöses/weltanschauliches Bekenntnis bzw. das meiner Schüler. In dem Satz, den ich zitierte und der Bezug auf ein Schulgesetz nimmt ("Ehrfurcht vor Gott"), allerdings schon.
Das steht im Widerspruch zur in GG, Art.4 (1) geregelten Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die ja auch die Freiheit von Religion bedeutet.Präambel GG: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...
Eben... und dann kommen die Regeln, die sich das deutsche Volk selbst gegeben hat.
In anderen Worten... das deutsche Volk sagt vor Gott, dass es seine Angelegenheiten selbst regelt.
Insofern verstehe ich das Grundgesetz auch als einen emanzipatorischen Akt von Gott und nicht als einen unterwerfenden. -
Solange die "Ehrfurcht vor Gott" eine Grundlage unseres rechtlichen Handelns bildet, ist Reliunterricht wohl nicht wegzudenken.
Da dürfte das Grundgesetz mit der Religionsfreiheit vor sein und dem Grundsatz, dass Bundesrecht Länderrecht bricht.
Ich frage mich also wirklich, mit welchem Recht die Kirche auch heute noch derartig Einfluss in eine staatliche Einrichtung nehmen darf.
Weil sie es kann (und nicht nur die Katholische Kirche). Religionsgemeinschaften sind in Deutschland m.E. sehr gut bis in die Politik vernetzt.
Das hat man beispielsweise in der Diskussion um die Knabenbeschneidung sehr deutlich sehen können. Da war dann etlichen Politikern aus fast allen Parteien die grundgesetzlich garantierte körperliche Unversehrtheit plötzlich weniger Wert, als eine religiöse Regel.
Man konnte in dieser Diskussion auch deutlich sehen, dass sich, wenn es um derartige Sonderrechte für Religionsgemeinschaften geht, sich die "Religiösen" (ich schreib' das mal einfach so, weil mir kein besserer Begriff einfällt) plötzlich auch sehr einig sind, obwohl sie sich sonst eher distanziert (um das mal gaaaanz vorsichtig zu formulieren) gegenüberstehen.Mir ist wichtig, dass meine Kids sich nicht mehr wegdrehen, wenn sich auf dem Schulhof jemand ein Knie aufgeschlagen hat
Sorry, aber für menschlich anständigen Umgeng miteinander brauche ich keine Religion.
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...und das übersetzen stellt den hauptinhalt des unterrichts dar.
Wie gut, dass ich kein Latein hatte.
Da fällt mir ein... wenn Latein so logisch und konstistent ist sollte es sich gut für maschinelle Übersetzungen eignen.
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In den Bereichen, in denen es als Fachsprache genutzt wird oder man Quellen im Original lesen muss/soll, gerne.
Ansonsten empfinde ich das lernen toter Sprachen als ziemlich sinnfrei.Unsere Lateinlehrer sagen immer:
- Ihr habt später den Vorteil, dass ihr auf jeden Fall das Latinum habt. An der Uni ist es schwerer.
- Ihr lernt Fremdsprachen leichter
- Ihr lernt die deutsche Grammatik besser.- Ich sähe eher einen Vorteil in einer soliden naturwissenaschaftlichen Basis.
- Das halte ich in dieser Pauschalität für Blödsinn.
- Och, viele Leute hatten kein Latein und drücken sich angemessen aus, insofern sehe ich das Argument nicht. -
...jede Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu verlangen: Adresse,...
Also ich hätte da ein dickes Problem mit, wenn man vor der eigenen Haus-/Wohnungstür dann von Eltern oder Schülern "abgefangen" würde.
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Lehrer kann sich 'nen Handyjammer in die Tasche legen und zu Beginn der Prüfung einschalten.... oder, damit es mehr Spaß macht, sporadisch ein- und ausschalten.
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Sorry für die (vielleicht) blöde Frage, aber...
Wer oder was ist ein AFB?
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Lassen sich Klausuraufgaben nicht so stellen, dass Spickzettel und Internet (weitgehend) nichts bringen?
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Es wird erwartet, dass man alle Dokumente, die sie mailt, ausgedruckt mitbringt (oft über 10 Seiten).
Falls das mit einem privaten Drucker erfolgt, würde ich das halt nicht mehr machen (Begründung: keinen Drucker da, Drucker kaputt o.ä.)...
oder aber:
ihr anbieten, das auf einem schulischen Gerät für die anderen Kollegen auszudrucken bzw. zu kopieren... gibt es nicht? ...Pech gehabt.Ich bekomme oft Aufgaben zugeteilt, die ich dann möglichst schnell erledigen soll, es kommt fast jeden Tag eine mündliche Erinnerung oder eine Mail.
Darauf hinweisen, dass du nicht ihre Sekertärin bist und Unterricht vorzubereiten und durchzuführen hast.
Sitze ich in den Pausen im Lehrerzimmer, werde ich angemotzt, dass ich nicht auf dem Flur ansprechbar bin, auf dem die entsprechenden Klassen des Bildungsgangs sind.
Klar sagen, dass du so mir dir nicht umspringen lässt (durchaus auch im Beisein anderer Kollegen).
Es geht mir auch ein Menschenbild, das ich nicht teile. Für sie sind Schüler Mängelwesen, die ständig kontrolliert und überwacht werden müssen.
Das kann sie für sich so tun, aber ich denke nicht, dass sie das von allen anderen erwarten bzw. einfordern kann. Handele im Unterricht so, wie du das verantworten kannst, verweise gegebenenfalls auf das Schulgesetz (glaube ich) und dort auf die Ausführungen zur pädagogischen Freiheit.
Sie verbietet das den Kollegen sozusagen.
Siehe eins drüber.
Grüße
Steffen -
Da mein Referendariat am 12.9 beginnt und ich erst am 5.9 aus dem Ausland zurück komme...
Wenn du in einer Firma neu anfängst, stehst du auch nicht eine Woche vor Beginn deiner neuen Tätigkeit auf der Matte.
Ich würde mir da überhaupt keine Gedanken machen. -
Als ich 1992 nach meinem ersten Studium in der Industrie anfing war E-Mail bereits ein etablierten und allgemein verbindliches Arbeitsmittel.
Ich bin immer wieder erstaunt, welcher Zirkus um E-Mails im Bildungsbereich heute noch gemacht wird. Und nein, E-Mails sind kein Neuland (mehr)!Allerdings sind E-mails ein asynchrones Medium, d.h. ob und wann ich die beantworte bestimme grundsätzlich ich (ob das für einen guten Arbeitsablauf sinnvoll ist, ist eine andere Frage). Will jemand sofort eine Antwort, kann er/sie anrufen, oder z.B. chatten ;).
...und ja, für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln ist der Arbeitgeber zuständig.
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Wir sehen ein Problem darin, dass Kollegen, die viele Besuche machen, auch viel im Auto sitzen und diese Zeit nicht in die Arbeitszeit fällt (mehrere Kollegen mit ca. 7 Zeitstunden pro Woche reine Fahrzeit).
Also die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort und vom Arbeitsort zum Wohnort sind Privatsache. Alle anderen Fahrten sind m.E. Dienstreisen bzw. Dienstzeit.
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...aber was hat das denn bitte mit einer Straftat zu tun?
Naja... daraus kann man z.B. 'ne Nötigung oder eine versuchte Nötigung stricken.
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