Also im hessischen Schulgesetz steht meines Wissens, dass Schule weltanschaulich neutral sein muß.
Evtl. steht in dem von NRW etwas vergleichbares.
Ansonsten würde ich als Vater auf das GG Artikel 4, Absatz 1...
Zitat
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
...sowie auf GG Artikel 136, Absatz 4
Zitat
Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
...verweisen und darauf, das Bundessrecht Landesrecht bricht.
Und dieses...
(Ich bin auch kein gläubiger Christ - mag aber z.B. die Atmosphäre an Weihnachten/Ostern in Schule und Kirche...)
...ist deine individuelle Sache, berechtigt aber nicht, das allen anderen aufzudrücken.