Beiträge von SteffdA

    ...aber wie ist es mit dem Internet.


    Das Internet ist keine homogene amorphe Masse, sondern es besteht u.a. aus vielen Netzknoten und die haben i.d.R. einen Betreiber bzw. Administrator.

    ...um hier strafrechtlich relevante Inhalte legal online stellen zu können?


    Wenn Inhalt strafrechtlich relevant sind, sind sie selten legal. Deine Frage ist widersprüchlich.

    Entzieht es sich völlig der deutschen Rechtsprechung?


    Nein, ein deutsches Gericht kann auch zu strafrechtlich relevanten deutschsprachigen Inhalten Inhalten auf nicht-deutschen Servern Stellung beziehen.
    Ob irgendwelche vom Gericht beschlossenen Maßnahmen durchsetzbar sind ist eine andere Frage.

    Grüße
    Steffen

    Irgendeine Art der Präsentation halte ich das für geeignet. Das ist vorzeigbar (UB), es ist ein Handlungsprodukt und du hast Fachkompetenz (Inhalt) sowie überfachliche Kompetenzen dabei (Präsentieren, Recherchieren, Arbeit im Team etc.).
    Ich denke, deine Schüler könnten eine Pinnwand oder ein Lernplakat erstellen und per Marktplatz-Methode (Beobachtungsauftrag an die Schüler nicht vergessen) präsentieren.

    Grüße
    Steffen

    Dabei bin ich auf spezielle Workshops gestoßen, welche die Gemeinschaft stärken sollen.


    Hat sowas überhaupt schonmal funktioniert? ..ich meine nachhaltig.

    ...und wir sind ja eine Art Unternehmen...


    Nein, staatliche Schulen arbeiten i.d.R. nicht gewinnorientiert.

    wie das bei euch im Kollegium so funktioniert


    Wir machen einfach unsere Arbeit.

    Was haltet ihr davon?


    Nicht wirklich viel. Esoterik und Ringelpietz mit anfassen lehne ich für mich ab. Ich nehme grundsätzlich nicht an derartigen Veranstaltungen teil, weder an Weihnachtsfeiern, noch an Kollegenausflügen etc..
    Mit wem ich in meiner Freizeit 'n Bier trinke oder sonstiges tue, lasse ich mir nicht verordnen, das bestimme ich.

    Grüße
    Steffen

    @Nadia
    Ich wäre mit deiner Aufgabe (das angehängte pdf aus Beitrag #9) auch überfordert.
    Ich sehe in dem Bericht weder eine Satire, noch irgendwelche Stilmittel. Der Text ist m.E. wie ein Zeitungsbericht geschrieben.
    Inhaltlich sind es genau die Fragen, die immer gestellt werden, wenn ein Schüler Amok lief oder Selbstmord beging, nur eben nicht auf reale soziale Netzwerke, sondern auf ein virtuelles bezogen.
    Insofern sehe ich auch nicht, was dort einer besonderen Analyse bedarf.

    Grüße
    Steffen

    Edit: Rechtschreibfehler verbessert.

    Die bauen soviel Mist und erscheinen auch nicht regelmäßig zum Unterricht. Die Schulleitung hat mir jetzt einen Unterrichtsbesuch
    in der Klasse reingedrückt um zu sehen ob die Klasse Fortschritte macht! Außerdem macht die SL auch enormen Druck dass die Klasse unter Kontrolle gebracht wird?


    Mhmm... zunächst mal alle Formalitäten (Klassenbuch, Anwesenheit, Ordnungsmaßnahmen und deren Eskalation etc.) peinlichst genau einhalten, damit dir da keiner was kann.
    Und im Gespräch fragen, welche zusätzlichen (für dich machbaren) Möglichkeiten deine Schulleitung sieht und nicht abwimmeln lassen mit Phrasen wie: "Das ist ihr pädagogisches Geschick." u.ä..

    Wir müssen pro Kopie 4 Cent zahlen, das ist mir aber zu teuer, deshalb drucke ich meine Arbeitsblätter zu Hause aus...


    Brauchst DU die Kopien oder braucht sie deine Schule? Diese Frage würde ich mir stellen und der Antwort entsprechend handeln.

    Grüße
    Steffen

    ...und wäre für eventuell eintretende gesundheitliche Folgen verantwortlich.


    Juristisch sicherlich, aber wenn meine Gesundheit kaputt ist, ist sie nicht so einfach wiederherzustellen (oder gar nicht). Ich denke, ich würde die Arbeit unter solchen Bedingungen verweigern oder eben keine Experimente mehr machen.

    3. konkrete schulische Unfallschwerpunkte eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler darstellen.


    Was ist mit der Gefahr für Leben oder Gesundheit der Lehrer?!?!

    Grüße
    Steffen

    Also ich würde meinen Schüler sagen (sinngemäß):

    Ich habe mich da verschätzt.
    Wer hat Aufgabe 1 und 2 gemacht? Stellt diese bitte vor.
    Wer hat Aufgabe 3 gemacht? Stell dein Ergebnis vor.
    ...
    Die nicht geschafften Aufgaben besprechen wir jetzt.


    Da muß mir kein Zacken aus der Krone brechen und das nächste mal geb' ich weniger Hausaufgaben.

    Grüße
    Steffen

    "Hebst du das bitte mal auf?"

    Tobias, ich möchte, dass du deine Trinkpackung aufhebst.


    Warum fragt ihr bzw. windet durch Nebensätze? Eine einfache und klare Aufforderung reicht doch.

    @Kalle29
    Hier ein paar Mordmerkmale von http://www.rechtsanwalt-louis.de/mord_und_totschlag.htm (fett von mir).

    Zitat


    Heimtücke setzt voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit – genauer: die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit – des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst ausnutzt. Arglos ist derjenige, der sich im Zeitpunkt der Tat, d.h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz durchgeführten Angriffs keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. Wehrlos ist, wer aufgrund der Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Möglichkeit der Verteidigung besitzt. Wehrlos ist z.B., wer aufgrund der Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Möglichkeit der Verteidigung besitzt
    ...
    Niedrig sind die Beweggründe, wenn sie sittlich auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verwerflich und geradezu verachtenswert sind. Die Missachtung allein moralisch-sittlicher Postulate, die in der Rechtsordnung keinen Niederschlag finden, kann den Mordvorwurf nicht begründen. Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtwürdigung aller für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren. Die Tat sollte zeigen, dass der Täter den Wert eines Menschenlebens der krassen und bedenkenlosen Durchsetzung seiner egoistischen Interessen unterordnet. Aufgrund des höchsten Strafmaßes im deutschen Recht sollte dieses Merkmal restriktiv ausgelegt werden.

    Zum ersten fettgedruckten: Der Täter lauerte seinem Opfer auf und überfiel es von hinten.

    Zum zweiten fettgedruckten: Das Leben des Lehrers war dem Täter weniger Wert als sein Zugang zum Handy.

    Grüße
    Steffen

    ...eine Konferenz, die erfahrungsgemäß bis zum sehr späten Nachmittag gehen wird


    Zu Beginn der Konferenz einen Antrag stellen, dass das Ende auf eine bestimmte Zeit festgelegt wird und vor zukünftigen Konferenzen in der Einladung verbindlich ausgewiesen wird.

    die Exkursions- und Messetermine wurden mir allesamt per Mail "aufgedrückt"


    Bei Mails entscheidest du, ob und wann du die bearbeitest und was du antwortest. So handhabe ich das jedenfalls.

    Grüße
    Steffen

    Lehrer A hat eine Unterrichtsverpflichtung und ist dafür verantwortlich, dass der Stoffplan termingerecht und lückenlos eingehalten wird. ...
    Der AL wird am Ende des Schuljahres (Prüfung-Abschlussklasse) derjenige sein, der ihm vorwirft, den Stoffplan nicht eingehalten zu haben.


    Das liest sich für mich so, als wäre der Schulleiter der Auffassung, dass das Dienstverhältnis des Lehrers A den Charakter eines Werkvertrages hätte.
    Ich bin da doch sehr gespannt, ob das einer arbeitsrechtlichen Überprüfung standhält.

    Grüße
    Steffen

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