Nun, ich würde zunächst mal das Schulrecht, eine nicht ganz unwichtige Rahmenbedingung, daraufhin abklopfen, ob es überhaupt erlaubt ist, zu welchen Bedingungen und wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind. Damit das Vorhaben im Rahmen bleibt, würde ich das Schulrecht eines Bundeslandes als Beispiel nehmen.
Grüße
Steffen