Kann man mich zur Übernahme solcher Aufgaben zwingen...
Sowas kann man sicher anweisen,aaaaaber...
Dein Arbeitsverhältnis hat den Charakter eines Dienstvertrages, nicht eines Werkvertrages. D.h. du stellst innerhalb der Dienstzeit deine Arbeitskraft zur Verfügung. Was du innerhalb der für diese Aufgabe vorgesehenen Zeit machen kannst, kannst du machen, mehr geht dann halt nicht.
Nun ist es aber soweit, dass mir eine Ermäßigungsstunde gestrichen worden ist...
Eine Deputatsstunde entspricht etwa 1,5 vollen Arbeitswochen (bei 40 Wochen /Schuljahr), d.h. einer Gesamtzeit von ca. 60 Zeitstunden. Da du diese Zeit i.d.R. nicht am Stück konzentriert für das jeweilige Projekt arbeiten kannst, musst du dich jedes Mal, wenn du dich daran machst, jedes mal neu eindenken, ggf. deinen Arbeitsplatz einrichten etc.. Dafür würde ich jetzt mal pauschal 1/5 - 1/4 der Zeit ansetzten, das wären dann ca. 12 -15 Stunden.
d.h. von den 60 Zeitstunden bleiben ca. 45 - 48 Stunden effektiver Arbeitszeit übrig. Und genau für diese Zeit kannst du ein Arbeitsergebnis bringen.
Wenn dir also Deputat gestrichen wird und du alle Aufgaben beibehältst, müsstest du diese Zeit (also die Gesamtzeit von 60h/pro gestrichener Deputatsstunde) von deiner Unterrichtsvorbereitung oder anderen Aufgaben, in denen du engagiert bist, abziehen oder als Überstunden abrechnen.
Und genau dass müsstest du deiner Schulleitung kommunizieren. Die kann dann entscheiden, wie sie die Prioritäten in "ihrer" Schule setzt.