Um noch einmal auf den ethischen Grundkonsens zurückzukommen: Ich dachte dabei zuerst an die freiheitlich demokratische Grundordnung als Grundkonsens. Beim Nachlesen stieß ich auf diesen lesenswerten rechtsphilosophischen Artikel (fair warning: 5 Seiten inkl. Habermas, will man vielleicht nicht jeden Sonntag...): https://www.servat.unibe.ch/jurisprudentia…ndkonsensfs.pdf
Interessante Auszüge (zugegebenermaßen vermutlich auch eher für Nerds):
«Die Demokratie des Grundgesetzes bedarf – unbeschadet sachlicher Differenzen in Einzelfragen – eines weitgehenden Einverständnisses der Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung. Dieser Grundkonsens wird von dem Bewußtsein der Bürger getragen, daß der vom Grundgesetz verfaßte Staat dem einzelnen im Gegensatz zu totalitär verfaßten Staaten einen weiten Freiheitsraum zur Entfaltung im privaten wie im öffentlichen Bereich offenhält und gewährleistet. Diesen Grundkonsens lebendig zu erhalten, ist Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit.» (Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2.3.1977)
"Der Grundkonsens ist ein Konsens darüber, dass trotz verbleibender Gegensätze ein hinreichendes Mass an Übereinstimmung für die Praktizierung einer gemeinschaftlichen sozialen Ordnung verbleibt. [...]
Zur wertvollen Denkleistung, die im Argumentationstopos 'Grundkonsens' verkörpert ist, gehört die Erkenntnis, dass eine demokratische Ordnung auch ohne einheitliches Ideal möglich ist und dadurch unterschiedlichsten Lebensweisen eine Grundlage bietet. [...] Doch ist die von ihm [Jörg Paul Miller] gemeinte Homogenität keine inhaltliche, sondern eine prozedurale: sie erschöpft sich in der «Bereitschaft, Differenzen anzuerkennen, Pluralität gelten zu lassen, Dissense nicht zu unterdrücken und die Menschen, die dahinter stehen, nicht zu vergewaltigen.» Mit dem Einheitsappell ist also hier kein Vereinheitlichungs- und Anpassungsdruck gemeint. Die Redewendung will nur der Pflichtenseite des Grundkonsenses zu Wort verhelfen, will betonen, dass es mit gutem Willen und Toleranz allein nicht getan ist, die freiheitliche Ordnung vielmehr auch ihre Wehrhaftigkeit gegenüber fundamentalistischen Angriffen unter Beweis stellen muss. Entsprechend ist auch von «Integration» nur im demokratieverträglichen Sinne Smends und in mehrfacher ausdrücklicher Distanzierung von Carl Schmitts Integrationslehre die Rede: Ausgrenzungstendenzen sind mit der Rede vom Grundkonsens gerade nicht gemeint. Heterogenität und Multikulturalität werden möglich, wenn man im Sinne des politischen Liberalismus (Rawls) den Bereich der gebotenen Einigkeit auf Grundregeln beschränkt (freestanding view) beziehungsweise im Sinne der Diskurstheorie (Habermas) das Projekt der legitimen Ordnungsbildung als prozedurales, nicht materiales versteht."