Im EStG findet sich ($4, Absatz (5), Nummer 6b) (Quelle: Ministerium der Justiz) :
ZitatAnstelle der Aufwendungen kann pauschal ein Betrag von 1 260 Euro (Jahrespauschale) für das Wirtschafts- oder Kalenderjahr abgezogen werden. 4Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach Satz 2 nicht vorliegen, ermäßigt sich der Betrag von 1 260 Euro um ein Zwölftel;
Ich lese das so, dass ich in jedem Fall die Pauschale nutzen kann. Hier steht: Anstelle. Das bedeutet doch, dass ich erst gar nicht anfangen müsste zu rechnen (wenn ich erwarte, unter dem Betrag zu bleiben?) Und da wir als LK sowieso auf die Pauschale beschränkt sind, können wir normalerweise auch gar nicht drüber kommen? Also ganz einfach: Pauschale ansetzen !?!
PS: Die Frage, die ich mir stelle: Gilt das für uns?