Beiträge von Finnegans Wake

    Ich versuche mal einen Aspekt beizutragen, da ich sowohl in einem ingenieurwissenschaftlichen Studium und in einem geisteswissenschaftlichen Erfahrungen habe:

    Erst mal vorab: Ich bin unter MINTlern/innen ein Exot, da ich zwar meinen MINT-Krempel kann, der mich als reiner Lebensinhalt aber nicht zufrieden macht und ich lieber mit Menschen arbeite. Und ich spreche, lese und schreibe freiwillig und gerne... Das ist für viele MINTler/innen, denen ich begegne, durchaus eine Horrorvorstellung :D

    Jetzt zu dem, was ich an Erfahrungen habe:

    In meinem Ingenieursstudium war der vorherige Mathe-LK eine kleine notwendige Basis für alles, was danach kam. Ich bin aber fachlich während de Studiums immer mal wieder so abgekackt, wie ich das in der Schule nicht erlebt habe. Wenn ich mit der Arbeitsweise wie vor einer Mathe-LK-Klausur an einen Physik-Schein (oder sonstwas) drangegangen bin, bin ich teils mit 10% der Punkte raus. Das war alles extrem krass.

    Bei dem, was ich im geisteswissenschaftlichen Bereich so alles geschrieben habe (Klausuren und Seminararbeiten etc.) kam ich mit dem, was ich in Sozi-Leistung als Kompetenzen gezeigt hatte, problemlos aus. Ich formuliere es mal so: Wenn man Karl Marx und Max Weber im Original-Text gelesen und interpretiert hatte, dann war die Textarbeit in diesem geisteswissenschaftlichen Studium auf dem gleichen Niveau, aber nicht höher. Dort Texte zu lesen, zu verstehen und in verständlichen Worten wiederzugeben bzw. Situationen, Szenarien etc. zu interpretieren und zu verschriftlichen, hat mich nie so gefordert, wie die Klausuren in der Ingenieurwissenschaft.

    Gleichzeitig ist es aber so, dass bei dem geisteswissenschaftlichen Kram, den ich so gemacht habe, wohl 95% meiner Kommilitonen der Ingenieurwissenschaft ausgestiegen wären. Für diese wäre das nicht machbar gewesen.

    Was ich aber nicht geschafft hätte, wäre ein Fremdsprachenstudium gewesen. Außer man zählt Latein dazu, das hätte ich wohl geschafft. :D

    Hatte es bei der letzten A15-Stellenausschreibung gesehen. Die jüngeren Kollegen haben dankend mit einem Lächeln abgelehnt, so dass die Schulleitung froh war, noch einen Kollegen 5 Jahre vor der Pensionierung zu finden.

    Für den lohnt es sich durchaus - wenn das Verfahren nicht zu sehr Nerven kostet - weil er die A15 noch pensionswirksam hinbekommen sollte ;)

    Och, wenn mich nicht alles täuscht, bin ich (angeblich) schon seit Jahren "geplonkt". "I don't mind at all" sang schon Bob Geldof in seinem "The Great Song of Indifference" ;) .

    In der (damals) ziemlich versifften Disko, in der ich in den 90ern und frühen Nullern Stammgast war, lief der Song regelmäßig und direkt danach meist noch was von den Pogues :)

    Dazu auch noch the Offspring, Green Day, Sisters of Mercy, New Model Army, NOFX, Ärzte, the Levellers etc. pp. :klatsch::tanz: War das geil!

    Und, falls das nicht eh schon jemand geschrieben hat: Schriftlich remonstrieren; denn das, was deine SL da veranstaltet, ist weder dir, noch der Anwärterin gegenüber fair, sondern verheizt euch beide!

    Wenn du (TE) die Fakultas nicht hast und damit mit der Fachdidaktik nicht vertraut bist, dann ist die Remonstration eine Lösung, weil damit dokumentiert ist, dass die Ausbildung nicht fachgerecht durchgeführt werden kann. Dies würde ich übrigens auch offiziell schriftlich an das Seminar kommunizieren.

    Das Seminar hat ein zentrales Interesse daran, dass die Ausbildung korrekt durchgeführt wird. Wenn das durch deine Nachricht + Remonstration dokumentiert wurde, dass dies eben nicht der Fall ist, könnte später ein gewiefter Verwaltungsjurist/in bei einem Durchfallen dagegen vorgehen. Das Seminar könnte daher nach deiner Meldung auf die Schule einwirken, dass eine Mentorenschaft mit passender Fakultas eingesetzt wird.

    Noch ein Aspekt: Dokumentiere deine Arbeitszeit für die Anwärterin und setze sie ins Verhältnis zu den Anrechnungsstunden. Wenn nach vier Wochen die grobe Rechnung: aufgewendete Stunden >>> 2*Entlastungsstunden sehr deutlich überschritten ist, würde ich das bei der SL melden bzw. eine Überlastungsanzeige in den Raum stellen, wenn dies so bleibt.

    Aber um doch etwas zum eigentlichen Thema beizutragen: Sehr kurzfristig anberaumte Hospitationen sind natürlich möglich, stellen aber dennoch eine eher selten genutzte Option dar.

    Gründe dafür können - soweit ich das in meinen bisherigen Schulen mitbekommen habe - typischerweise sein:

    • Man sieht Beratungsbedarf für die besuchte Person. Man will sie besuchen und im Anschluss dahingehend beraten, im Unterricht besser zu werden. Das heißt, man sieht bei der Person Entwicklungsbedarf und möchte daran arbeiten. Das ist in meinen Augen am allerhäufigsten.
    • Man sieht Missstände im unterrichtlichen Verhalten und will das im real life kontrollieren. Das ist schon seltener.
    • Und für ausgeschlossen halte ich es nicht, dass SLen in Einzelfällen auch so vorgehen, um eine Person unter Druck zu setzen. Das wäre toxisches SL-Verhalten.

    Ich persönlich sehe eine enge Fristsetzung schon so, dass sie (auch ungewollt) Druck bei der besuchten Person aufbaut. Auf der anderen Seite ermöglicht diese Setzung, dass man echten Unterricht zu sehen bekommt, der natürlich anders zu betrachten ist als in einem Unterrichtsbesuch.

    Was ich auch für realistisch halte: Wenn die SL mit dem Ziel aus Punkt 1 vorgeht, kann eine Lehrkraft dies in der Situation auch als ein Vorgehen wie in Punkt 3 interpretieren, weil der Kontext nicht klar ist oder aus Sicht der Lehrkraft andere Dinge aufgetreten sind, die das so erscheinen lassen.

    In der Verwaltungsvorschrift über die Ausbildung finde ich folgenden Passus (verlinkt direkt auf der Info-Seite des Ministeriums -> ganz unten https://bm.rlp.de/schule/lehreri…/seiteneinstieg )


    7

    Einsatz und Ausbildung in den Schulen

    7.1

    Der Einsatz erfolgt an einer Schule der Schulart, für die die Prüfung zur Erlangung der jeweiligen Lehrbefähigung abgelegt wird. Der Einsatz erfolgt auch an Integrierten Gesamtschulen, soweit die Ausbildungsvoraussetzungen vorliegen. Soweit in dieser Verwaltungsvorschrift keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte nach dieser Verwaltungsvorschrift die gleichen Bestimmungen wie für die Lehrkräfte an Schulen.


    In der LVO ist tatsächlich nichts zu finden. Der Satz oben liest sich so, als sei ein(e) Seiteneinsteiger/in eine normale Lehrkraft an der Schule. Da ich aber kein Verwaltungsdeutsch spreche, weiß ich nicht, ob meine Interpretation richtig ist.

    Hallo, ich habe eine Frage, darf man als Seiteneinsteiger eine Klassenleitung übernehmen in RLP? Ich habe unterschiedliche Aussagen....

    Danke. Ich finde in der Landesverordnung nichts

    Kurz zur Klärung: Du bist in RLP und nicht im Saarland (laut Profil)?

    Und du bist definitiv im SE und nicht im QE -> darauf beziehe ich mich mal in meiner Antwort.

    (edit: Du bist ja Mentorin, oder? Dann bezieht sich das natürlich auf deine Anwärterin)

    Der QE in RLP ist vom Ablauf und Abschluss her ein normales Ref. Deine Dienststelle ist das Seminar und du unterrichtest eben in normalem Ref-Umfang in der Schule. In der Schule gibst du keine Vertretung und hast keine Klassenleitung.

    Im Gegensatz dazu ist dein SE eine ganz andere Form der Ausbildung. Das ist auch der Grund, warum auch auf den Seiten des Ministeriums aber auch im Ablauf der Einstellung deutlich auf die Herausforderungen dieser Art der Ausbildung aufmerksam gemacht wird. Dies umfasst vor allem die Punkte, dass du eine reguläre Lehrkraft im Angestelltenverhältnis bist, die mit 2-Jahres-Vertrag an der Schule eingestellt ist, die bis zu 18 Stunden unterrichtet und an das Seminar nur zur Ausbildung "ausgeliehen" wird.

    Im SE hat man also einen ganz speziellen Status (der aber - so war es zumindest früher - die garantierte Einstellung auf eine Planstelle bringt, wenn die Prüfung bestanden ist und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen).

    Warum nenne ich diese Aspekte? Weil nicht jede(r) hier im Forum die Details kennt und: Für die Schule bist du eine normale angestellte Lehrkraft mit voller Stelle, die nur zu einem Viertel für die Ausbildung freigestellt ist. Aus Sicht der Schule gehört zu den Aufgaben der normalen Lehrkraft bei euch anscheinend die Klassenleitung (an BBSen habe ich das bei SE bisher noch nicht mitbekommen. Es ist auch nicht sinnvoll, weil es meiner Ansicht nach zeitlich und von den Kompetenzen die man hat, deutlich überfordert.).

    Was die LVO dazu sagt, weiß ich nicht. Der beste Ansprechpartner dürfte hier die betreuende BP-Fachleitung sein.

    PS/edit: Ich kenne nur die BBS-Details. RS+ mag in Details anders sein.

    Ein bewusst geplanter Quereinstieg macht aber insofern keinen Sinn, weil es (mit Ausnahme von ein paar Fächerkombinationen im berufsbildenden Bereich) für die meisten Fächerkombinationen keinen bis geringen Bedarf im außerschulischen Bereich gibt. Das wäre genauso eine Einbahnstraße, nur aus der anderen Richtung aus betrachtet.

    Da triffst du genau meinen Fall. Schon im Studium und vor der Industrietätigkeit hatte ich den QE schon geplant, also in dem Sinn, dass ich ihn als ernsthafte Perspektive und mögliches Ziel festgelegt hatte.

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