Dabei darfst du nur nicht vergessen, dass bei drohender Arbeitszeitüberschreitung auch Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten ist und dieser zum Abstellen der Missstände aufzufordern ist (Stichwort: Überlastungsanzeige). Nur weil der AN sich einfach Überstunden aufschreibt (z.B. weil er im Urlaub Muscheln am Strand für Kunst gesammelt hat
), entsteht noch nicht zwingend anzuerkennende Mehrarbeit.
... wobei da am Ende gerichtliche Klärungen spannend werden. In einem anderen Thread hatte ich ja einen Artikel verlinkt, bei dem es darum ging, dass ein Grundschulrektor Mehrarbeit ausgezahlt bekommen wollte und diese dokumentierte Mehrarbeit zu ca. 2/3 anerkannt wurde. Das werden spannende Fragen, wenn ich bspw. meiner Schulleitung dokumentiere, dass ich erhebliche Mehrarbeit leiste und diese dann entscheiden muss, woran gespart werden soll. Wenn eine Klassenleitung dann nachweisbar verwaltungsmäßig extrem viel Arbeit macht (oder andere Aufgaben ähnlich), wird eine gerichtliche Klärung interessant, ob per ordre de mufti einfach so angewiesen werden kann, dass man das schneller zu erledigen habe.
Und die Überlastungsanzeige lässt sich ja dann mit mehr Nutzen stellen, wenn ich weiß, dass sie einklagbare Konsequenzen haben kann und nicht wie jetzt im Verwaltungsnirvana verschwindet. Nicht jede Reaktion auf die Anzeige wird dann gerichtlich durchkommen: Ei dann bereite deinen Unterricht weniger vor, verwalte deine Klasse schneller etc. pp.