Was hat es mit dem Widerspruch auf sich?
Wenn du Widerspruch einlegst, dann kannst du eventuell(!) irgendwann mal eine Nachzahlung erhalten.
Ohne Widerspruch: Keine Chance.
Mit Widerspruch gibt's verschiedene Möglichkeiten:
Der Widerspruch wird abgelehnt --> Variante A: Du klagst und hast Erfolg --> Nachzahlung. Klagerisiko. Die Verbände unterstützen manchmal Musterklagen. Dass das bei einem selbst gemacht wird --> extrem unwahrscheinlich.
Der Widerspruch wird abgelehnt --> Variante B: Du machst nix (also keine Klage): Pech gehabt.
Der Widerspruch wird nicht abgelehnt, aber ruhend gestellt(?) und auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet --> Dann kannst du (wenn eine Musterklage erfolgreich war und sich die Konsequenzen durch das ganze Besoldungsgefüge durchziehen und du also davon betroffen wärst) eine Nachzahlung erhalten.
Letzteres hatte funktioniert, als meine Frau irgendwann mal zwischen den Jahren einen Widerspruch der GEW abgeschickt hatte und Jahre später Geld erhielt. Da ging es aber um die Diskriminierung wegen Alters (bzw. Jugend). Das gab ein nettes Sümmchen. War Hessen.
In Hessen wurde ihr Widerspruch gegen die Besoldung vor Jahren auch ruhend gestellt, so dass sie vielleicht die Chance hat, Geld zu bekommen.
Hier in RLP lehnt man dagegen wohl immer ab und stellt nicht ruhend und den Klageweg beschreite ich halt nicht. Ich muss eben hoffen, dass irgendwann in dem kleinen Zeitfenster, in dem ich den Widerspruch eingelegt habe und er noch nicht abgelehnt wurde, die Besoldung in RLP vom BVerfG als verfassungswidrig beurteilt wird. Dann gibt es eventuell eine Nachzahlung.
PS: Der Widerspruch richtet dagegen, dass man sich nicht amtsangemessen besoldet sieht.