Beiträge von Paraibu

    Was z.B. die 2-Faktor-Authentisierung angeht setze ich auf XKeePass und Yubikey (die Datenbank wird, wenn ich zu Hause bin per Syncthing auf alle Geräte verteilt).

    Entschuldige die doofe Frage, aber wie kann man sich den Zugriff im Falle eines Verlustes des Telefons denn konkret ermöglichen, wenn der 2. Faktor an der Telefonummer hängt (SMS z.B)?

    Es reicht nicht nur, die Kinder einfach wiederholen zu lassen und sonst nix zu tun. Besonders jüngere Schüler brauchen auch Begleitung zu Hause, dass Defizite erkannt und an Schwächen geübt wird. Lesen üben, Einmaleins üben, Themen für Klassenarbeiten wiederholen, da sollte man schwächeren Schülern zu Hause schon helfen. Leider wird bei manchen alles der Schule überlassen.

    Was du hier beschreibst, ist die Realität. Ohne Unterstützung durch die Eltern ist eine erfolgreiche Schullaufbahn mindestens erschwert.

    Diese Realität macht IMHO aber den bildungspolitischen Anspruch an eine chancengleiche Schule zur Makulatur.

    Nunja, irgendwoher muss die App ja wissen, wo die Mitteilung hinsoll. Insofern wird es auch eine Form der Adressierung geben. Das System läuft ohne einen Server oder andere zentralisierte Struktur? Und die, wie auch immer gearteten Adressen denken die Teilnehmerinne sich auch? Ganz ohne Administration.

    Die Nutzer pflegen ihre Profile inkl. Anschrift, E-Mail, und Vertretungen selbst.

    Die zentrale Administration beschränkt sich auf das initiale namentliche Erfassen des Kindes und 1-2 Erziehungsberechtigten pro Kind, sowie die Herausgabe einer Start-PIN für die Erstanmeldung. Weiterhin die Löschung der Accounts, wenn das Kind die Schule verlässt.

    Es handelt sich um eine Cloud-Applikation eines kommerziellen Anbieters, kein schuleigener Server. Als Nutzeroberflächen gibt es Apps für IOS und Android, für Admins auch Zugriff via Web.

    Wehe, das Handy ist plötzlich nicht mehr verfügbar (- kaputt, verloren, gestohlen) - man ist quasi nicht mehr lebensfähig. Kein Ticket mehr für den ÖPNV, sämtliche Logins mit 2-Faktor-Authentifizierung mausetot. Wer ein Smart-Home hat, kommt möglicherweise nicht mehr in sein eigenes Haus hinein.

    Das glaube ich nicht. Es wird häufig beklagt, dass berufseinsteigende Akademiker häufig nicht mal mehr einfachste Excel Probleme nicht lösen können. Das ist in der heutigen Zeit schon heftig.

    Einfache (!) Office-Kenntnisse sind das einzig Konkrete, was für Nicht-IT Jobs in der Regel erwartet wird. Weiterhin eine schwer fassbare generelle Medienkompetenz (- wie präsentiere ich, wie nutze ich KI, wie erkenne ich Fakes). Jenseits dessen kommt man schnell zu Anforderungen, die ausgeprägt unternehmensspezifisch sind und ohnehin geschult werden müssen.

    Jeden halbwegs aufgeweckten Berufseinsteiger kann man mit einem einzigen Schulungstag auf ein Excel-Level bringen, das die Kenntnisse von 99% üblicher Office-Angestellter hinter sich lässt. Der Aufwand ist so gering, dass es nicht lohnt, ernsthaft ein Thema daraus zu machen. IT-Defizite dieser Art lassen sich sehr viel einfacher beheben als beispielsweise Lücken in Englisch oder Mathe.

    Wenn du schon Rechenspiele machst:
    30 Minuten Pausenzeit ist das Minimum, also 16 Uhr30.
    Hast du auch die Ferienerreichbarkeit mit einbezogen oder bist du auch der Meinung, in den Schulferien zwischen 8 und 17 Uhr (wann ist deine Pause?) erreichbar sein zu müssen.
    Herzlichen Glückwunsch zur Schule ohne Abendveranstaltungen und Konferenzen...

    Natürlich kann es für Schulveranstaltungen auch mal später werden. In meinem Fall kein Problem, denn die Arbeitszeit wird bei uns gesetzeskonform erfasst.

    Schulferienzeiten, die nicht deckungsgleich mit individuellem Urlaub sind, sind bei uns ganz normale Arbeitszeit. Unsere Schule ist bis auf etwa 2 Wochen im Jahr offen (Hortbetreuung, Ferienangebote).

    In Öffentlichen Schulen sieht die praktische Umsetzung naturgemäß anders aus. Aber einen Anspruch auf Unerreichbarkeit beim Aufenthalt außerhalb der Schule innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (Sonderfall TZ ausgenommen) sehe anhand der oben verlinkten Rechtslage nicht.

    zum ersten Punkt: Wenn meine Schule auf betriebsübliche Arbeitszeiten verweisen würde, dann wären meine drei Prüfungskorrekturen und die zusätzlichen Zweitkorrekturen (und auch bei den meisten KuK) in diesem Jahr mal wieder nicht rechtzeitig fertig geworden. Also auch die Seite der Schule müsste mit so etwas höllisch aufpassen. Oder: Ruhezeiten...

    zum zweiten Punkt: Welche Konsequenzen konkret?

    Alles was über maximal und ausnahmsweise 10 Stunden am Tag und maximal und ausnahmsweise 48 Stunden die Woche hinausgeht, ist schlicht rechtswidrig.

    Betreffend Konsequenz: Würde ich auf ein dienstliches Handy bestehen, würde ich, wie gesagt, ein museales Trumm bekommen und mit mir rumtragen müssen - nein Danke. Meine Einstellung wäre vielleicht eine andere, wenn ich meine Nummer herausgeben müsste - was bei uns aber technisch bedingt nicht nötig ist.

    Nein. Lies die letzten Seiten mal durch: Man hat kein Problem damit, während BEZAHLTER Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Das Problem ist da gegeben, wo jemand kraft seines Anrufes erwartet, dass die Lehrkraft zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung zu stehen hat, auch wenn die Lehrkraft seine Arbeitszeit anders verteilt hat.

    Und: Es wird erwartet, dass die Lehrkraft das bitteschön mit privaten Geräten zu regeln hat.

    Die Kombination aus beidem sorgt für Unmut.

    Dass Arbeitszeit nicht willkürlich nach eigenem Gusto verteilbar ist, sondern sich entweder nach dem Betriebsüblichen oder nach einer beidseitigen Vereinbarung zu richten hat, finde ich nachvollziehbar. Warum sollte der Gesetzgeber sonst auf die betriebsübliche Arbeitszeit verweisen? Wie sonst sollte kollegiale Zusammenarbeit organisierbar sein?

    Nutzung von Privatgeräten: Kann formal nicht verlangt werden, klar. Ich halte es aber nicht unbedingt für sinnvoll, hieraus ein großes Thema zu machen, denn die Konsequenzen sind nicht unbedingt im eigenen Interesse. In meinem Fall: Was hätte ich davon, mir ein öddeliges, großes, 5 Jahre altes dienstliches Samsung aufzuhalsen, nur um die Nutzung einer einzelnen App auf dem privaten Handy zu vermeiden, das ich sowieso immer bei mir habe?

    Da steht nicht, wann die wöchentliche Arbeitszeit abzuleisten ist sondern nur, wie hoch sie ist.

    Doch, s. 1)

    Im Schulbetrieb dürfte vom Vorhandensein einer betriebsüblichen (Vollzeit-) Arbeitszeit ab Schulbeginn 08:00 Uhr + 8 Arbeitstunden zuzüglich Pausenzeiten auszugehen sein.

    Entsprechend sollte werkstags bei Vollzeit nach 17:00 keine Erreichbarkeit mehr erwartet werden dürfen. Bis dahin aber schon.

    Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein

    Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf die Fragestellung der Threadstarterin, bei der es um Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit geht (- unterichtsfreier Tag wg. Teilzeit).

    Ich finde es verwunderlich, aber es bestätigt verbreitete Vorurteile gegenüber unserem Berufsstand.

    Und wenn der VZ Kollege mal ausnahmsweise einen freien Tag hat, dann deshalb, weil er diesen Tag an den anderen 4 Tagen vor- und nacharbeitet. Also ist dieser Tag dann genauso Freizeit.

    Dem stimme ich zu, so lange dies tatsächlich auch so ist, also an den anderen 4 Tagen jeweils 10 Stunden am Tag gearbeitet wird und entsprechende Erreichbarkeit besteht - in wechselseitiger Abstimmung.

    Willst du uns damit sagen, dass wenn man Vollzeit arbeitet und das ein freier Tag ist, es keine Freizeit ist?!? Geht ja auch nicht, denn die Freizeit ist dafür ja an anderen Tagen kürzer. Frei ist frei, egal ob zufällig oder nicht zufällig.

    Wenn du nicht in der Schule bist, weil Du Dich im Urlaub befindest oder gerade keine Arbeitszeit ist, dann handelt es sich um Freizeit.

    Wenn Du nicht in der Schule bist, weil Du keine Unterichtsstunde zu leisten hast, Du aber keinen Urlaub hast und Dich innerhalb Deiner formalen Arbeitszeit befindest, dann handelt es sich um Arbeitszeit.

    Die Definition der formalen Arbeitszeit unterliegt dem Arbeitsvertrag und der Absprache mit dem Arbeitgeber.

    Dein Argument ist doch die ganze Zeit, dass unterrichtsfreie Zeit auch Arbeitszeit sei. Jetzt sind unterrichtsfreie Tage, unabhägig davon, ob Voll- oder Teilzeit, doch Freizeit? In meiner Freizeit muss ich nicht für meinen Dienstherren/Chef erreichbar sein. Vielleicht wirst du dir erstmal mit dir selbst über deine Position einig und formulierst diese nachvollziehbar. Musst du natürlich nicht. Du bist hier ja in deiner Freizeit.

    Auch für dich gerne noch einmal ... ich schrub:

    "Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden.

    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden"

    Naja, wenn ich den Alarm aufs Handy bekomme, mein handy aber gerade offline, aus, leise etc ist, ich schlafe oder einfach das handy nicht bei mir ist, schaut mein Kind und die Schule doof aus der Wäsche.

    Ja klar, das ist so.

    Kommunikation beginnt mit einem einseitigen Angebot. Wenn die Gegenseite nicht kommunizieren kann oder will - ok. Wir überlassen die zweckmäßige Definition aller Kontakte für Notfälle den Erziehungsberechtigten.

    Ich erlebe in der Praxis nur sehr selten, dass ich keine kurzfristige Rückmeldung erhalte.

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