Beiträge von Paraibu

    Ich als Elternteil gebe verschiedene Nummern an, um für die Schule meiner Kinder im Notfall erreichbar zu sein.

    Handy (geht meistens während meines Unterrichts nicht), Festnetz, Arbeit, Freunde/Nachbarn.

    Wenn ich am Handy nicht erreichbar bin, ruft die Schule die andren Nummern an. Auch ich als Mutter habe nicht die Verpflichtung, mein Handy ständig an und laut zu haben, um für Notfälle erreichbar zu sein.

    Worüber "streiten" wir uns hier eigentlich?

    Ich habe offenbar den "Fehler" gemacht, zu erwähnen, dass es smartere Möglichkeiten der Kommunikation gibt als zu versuchen, jemanden anzurufen oder eine Mail zu schreiben. Ich muss nicht eine Nummer nach der anderen durchprobieren. Ich muss und will auch gar nicht wissen, welche Eltern (Omas, Tanten, Onkel) eines Kindes welche Telefonnummer haben. Erst recht will ich nicht, dass die alle meine Nummer haben.

    Während der Arbeitszeit denke ich nur ca. 50%.

    Ich denke es sind deutlich mehr - aber was soll's?

    Es ist ja nicht so, dass wir aus einem bunten Strauß an Kommunikationsmöglichkeiten wählen könnten und es bessere Alternativen gäbe. Mir fallen jedenfalls keine ein.

    Für die meisten Kinder ist bei uns zudem mehr als nur eine Kontaktperson hinterlegt. Den Arlarm bzw. die Nachricht bekommt im Falle eines Falles jeder der hinterlegten Kontakte.

    Darum ging es doch. In deinem ersten Beitrag hattest du die Behauptung aufgestellt, telefonische Erreichbarkeit könne auch an unterrichtsfreien Tagen erwartet werden.

    Ich schrub:

    "Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden

    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden"

    Die Erwartungshaltung, in der Arbeitszeit für den Arbeitgeber erreichbar zu sein, besteht IMHO zu Recht, ja.

    Da sprichst Du aber mal wieder aus Deiner Privat-Schul-Bubble. Es soll Eltern geben, die in ihrem Job kein Handy nutzen können/dürfen.

    - die aber gleichzeitig per E-Mail erreichbar sind?!

    Eine technische Lösung sollte sich an den Lebensumständen der Mehrheit der Nutzer ausrichten. Die große Mehrheit hat heute ein Smartphone und kann dieses auch nutzen - eher jedenfalls, als jedes andere Kommunikationsmittel.

    Ein dienstliche Smartphone könnte ich bekommen, ich habe daran aber kein Interesse. Warum, wie gesagt, 2 solche Dinger mit mir herumtragen? Der aus meiner Sicht größte Nachteil der Nutzung eines Privatgerätes, die Herausgabe der privaten Nummer, ist bei uns Dank der App unnötig.

    Erwartungshaltung, in der Freizeit erreichbar zu sein: Ist bei uns nicht gegeben. Arbeit und Freizeit sind klar getrennt.

    Kein Ahnung, wofür man das noch braucht, wenn man doch schon E-Mail hat. Meine dienstlichen E-Mails lese ich übrigens in der Schule. D. h.ich empfange auch keine an unterrichtsfreien Tagen.

    Der Funktionsumfang der Schul-App geht über E-Mail deutlich hinaus (- habe ich oben geschildert). Es ist keine Administration erforderlich, da keine personenbezogenen Daten wie Telefonnummern oder E-Mailadressen benötigt werden. Weitaus bessere Übersichtlichkeit, alle schulbezogenen Orga-Themen auf einem Blick einsehbar.

    Nur ein Beispiel: Wenn es einem Kind nicht gut geht, und ich möchte, dass es von den Eltern abgeholt wird, dann sind das für mich 3 Klicks - ist binnen Sekunden erledigt. Ich kann mich darauf verlassen, dass die Eltern die Nachricht wahrnehmen, da die App sie alarmiert (- anders als bei einer Mail), ich brauch auch nicht zu telefonieren und auf entsprechende Erreichbarkeit zu hoffen, ich kann meinen Untericht ohne Unterbrechung fortführen.

    Hier war der Aufreger die Frage, ob es zumutbar ist, dass Privattelefon zu nutzen, oder ob es ein Diensttelefon sein muss.

    Welche technische Funktion dabei genutzt wird, ist doch noch einmal anderes Thema, das unabhängig neben dem Aspekt "privat oder dienstlich" steht.

    Im Fall unserer Schule ist es eine "Schul-App" mit entfernter Ähnlichkeit zu Whatsapp. Kommuniziert wird über Chat-Nachrichten sowie Mitteilungen und Kalendereinträge in der App, was IMHO wesentlich praktischer ist als Anrufe, da keine direkte Erreichbarkeit erforderlich ist und gleichzeitig viel weitergehende Funktionen geboten werden.

    Über die App werden u.a. schulische Veranstaltungen und Vertretungen organisiert, sowie mit den Eltern als auch innerhalb des Kollegiums kommuniziert. Die Herausgabe der Telefonnummer ist nicht erforderlich.

    Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber? Du meinst die Einstellung, dass sich der Arbeitgeber an geltendes Recht zu halten hat?

    Habe ich irgendetwas anderes gesagt?

    Das gilt aber in beide Richtungen. Unterichtsfreie Arbeitszeit ist Arbeitszeit, keine Freizeit. Wer bei der Ausgestaltung derselben keinerlei Entgegenkommen zeigt und auf unbedingte Einhaltung aller Formalitäten besteht, sollte sich nicht beschweren, wenn die andere Seite irgendwann auch kein Entgegenkommen mehr zeigt und auf Einhaltung aller Formalitäten besteht.

    Verstehe ich nicht. Muss ich aber nicht, in der Grundschule ist ja scheinbar eh alles anders, als im normalen Leben.

    Ich arbeite, wie bereits mehrfach hier erwähnt, an einer Privatschule.

    Wir verbringen die unterrichtsfreie Zeit grundsätzlich in der Schule. Ausnahmen sind selbstverständlich in Absprache möglich.

    Edit: Im Gegenzug habe ich aber auch wirklich frei, sobald ich das Gebäude verlasse.

    Ok, da sind wir bei dem Punkt, wo ich die Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr nachvollziehen kann.

    Man sollte sich IMHO schon darüber klar sein, welche Ansprüche formal beide Seiten aneinander stellen können und welche nicht. Und für ein freiwilliges Entgegenkommen - um nichts anderes handelt es sich bei dieser üblichen Praxis - auch bereit sein, nicht jeden eigenen Anspruch mit der Goldwaage zu bemessen.

    Ob du das gut findest oder nicht spielt keine Rolle, es kann keiner dazu verpflichtet werden ein privates Telefon zu besitzen.

    Dem habe ich ja ausdrücklich zugestimmt - da gibt es nichts zu diskutieren.

    Nur kann eben umgekehrt auch nicht erwartet werden, unterrichtsfreie Arbeitszeit automatisch zu Hause verbringen zu können. Einen ergonomisch zulässigen Arbeitsplatz in der Schule einzurichten, sollte im Konfliktfall keine große Hürde darstellen.

    Hast du ein Diensttelefon? Dann könnte man davon ausgehen, dass du erreichbar sein könntest. Bei Teilzeit im entsprechenden Umfang sollte aber unterrichtsfreier Tag = arbeitsfreier Tag sein.

    Also nein da kann man von dir gar nichts erwarten.

    Mit Diensttelefon ja. Private Telefonummern sind der Schule nicht bekannt und auch nicht für dienstliche Zwecke gedacht.

    Formal sicherlich korrekt, aber ehrlich gesagt kann ich so eine Einstellung nicht gutheißen.

    Dass die unterichtsfreie Arbeitszeit überhaupt zu Hause verbracht werden kann, wird zwar vielfach als selbstverständlich angesehen - ist es aber nicht. Prinzipiell könnte bei Weigerung, das Privattelefon zu nutzen auch verlangt werden, diese Zeiten im Lehrerzimmer abzusitzen. Es handelt sich schließlich um Arbeitszeit. Kollegiale Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.

    Persönlich hätte ich gar keine Lust, 2 Telefone mit mir rumzuschleppen.

    Mein Senf dazu (als nicht-Betroffener) - entscheidend dürfte der Grund für die Unterrichtsfreiheit sein.

    Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden

    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden

    Die Idee, dass wir das ab jetzt nur noch am Computer machen, erscheint mir absurd.

    Geben die Lehrpläne für Gymnasien das denn so vor?

    Wer immer entschieden hat, dass iPads für Gymnasien das passendere Werkzeug sind, muß sich ja irgendetwas dabei gedacht hoffe (... hoffe ich jedenfalls).

    Für die Wiedergabe von Inhalten sollten sie ja auch im Unterricht geeignet sein.

    Ja sicher.

    Aber eigentlich wäre meine Erwartungshaltung, dass es im Unterricht weniger auf das Konsumieren von Inhalten als auf das Erstellen ankommt. Wobei genau hier mein Poblem ist, dass mir nicht klar ist, was Gymnasiasten mit den Geräten laut Lehrplan eigentlich machen sollen.

    Ich habe das behauptet und ich sehe auch weiterhin keinen Grund für den Einsatz in der Schule. Antimon hat das auch schon ausgeführt. Bloß irgendwelche Daten ausfüllen oder Notizen schreiben sind keine besondere Kompetenz, die man unbedingt in der Schule üben müsste. Für kreierende Arbeit sehe ich Tablets als ungeeignet.

    Ich hatte mich auf diese Aussage bezogen: "Ich habe nur gesagt: die Behauptung, die Dinger verwendet im wirklichen Leben keiner, ist falsch".

    iPads werden selbstverständlich auch im normalen Berufsleben verwendet. Aber eben eher für die Wiedergabe als für die Erstellung von Inhalten.

    Für die Nutzung im Unterricht halte ich sie, wie gesagt, für nicht optimal.

Werbung