Beiträge von BAR87

    Im Kern geht es doch darum, dass bei "berechnen" inzwischen die GTR oder CAS Verwendung erlaubt ist, so lange nicht ausdrücklich anders vorgegeben. Du hast recht damit, dass der Zusatz "algebraisch" (den ich bevorzuge) in den offiziellen Klausuren unüblich ist, da wird dann "rechnerisch" verwendet. Das finde ich aber inkonsequent, wenn der Operator "berechne" alle Werkzeugebenen zu lässt, während mit dem Zusatz "rechnerisch" dann wieder ein vollständig algebraischer Lösungsweg verlangt wird.

    Die Formulierung "berechnen rechnerisch" würde vermutlich auch für dezente Verwirrung sorgen, auch wenn das nah den neuen Operatoren eigentlich die konsequente Formulierung für die händische Berechnung wäre.

    Also meines Verständnises nach ist niemals ein vollatändiger Rechenweg notwendig. Auch nicht durch den Zusatz rechnerisch.

    Man sollte sich wirklich mal Gedanken machen, ob das alles so richtig ist. Ein LK soll doch auch aufs Studium vorbereiten. Taschenrechnerbefehle ausführen empfinde ich jetzt nicht als große Kunst, muss ich sagen.


    Wenn man's positiv sieht: Zumindest können die SuS dann nur noch falsch abschreiben und keine Brüche mehr falsch addieren.

    Die Inhalte des Unterrichts und die zentral gestellten Aufgaben des IQB sind ja zwei unterschiedliche Dinge.

    Natürlich thematisiere ich in meinem LK aktuell auch Beweise und lasse welche durchführen. Meiner Ansicht nach bereitet das auf ein Mathestudium mehr vor, als händische Berechnung von Integralen, die im hilfsmittelfreien Teil ja noch immer verlangt werden.

    Hast du dafür Belege? Bei meiner Veranstaltung zu den neuen Dingen im Abitur war noch die Rede von Hauptsatz und Stammfunktion bei der „Berechnung“.

    Ich bin maximal irritiert. Natürlich kenne ich die neue Operatorenliste und weiß auch, dass das ehemalige Dokument zur „Dokumentation“ zurückgezogen wurde. Dennoch hieß es bei uns, dass die o. g. Dinge so bleiben.

    Nur die Aussage eines Fachdezernenten von letztem Mittwoch.

    Ansonsten gilt selbstverständlich, dass du schülergreundlich korrigierst.

    Die Einschränkung für "berechne" wurde für den GTR durch ein Dokument präsiziert. Dieses ist eingezogen, weil wir seit dem letzten Abiturjahrgang eine neue Operatorenliste haben (IQB).

    Der Operator berechne erfordert daher nicht mehr die Angabe des Hauptsatzes oder einer Stammfunktion ( war eh nur eine Einschränkung für GTR, für CAS galt diese Einschränkung nie).

    Die Angabe einer Ableitungsfunktion ist beim GTR für Extrempunktberrchnung noch notwendig, da der GTR hier nur Nullstellen berechnen kann, wenn die Funktionsgleichubg der Ableitung bekannt ist.


    Man darf bei berechne übrigens auch seit letztem Jahr mit Beobachtungen am Graphen argumentieren, sofern der Graph in der Aufgabenstellung gegeben und es nicht durch die Aufgabenstellung expliziet verboten ist.

    Ich bin in der Fortbildung aktiv.

    Bislang bin ich damit zufrieden. Aber das hängt bei mir ganz stark mit dem Team, mit dem ich arbeiten kann, zusammen.

    Der Arbeitsaufwand passt manchmal wirklich nicht zu der angebotenen Entlastung. Kommt aber sicher darauf an, welche Bezirksregierung es ist. Die Fortbildung ist in jeder Bezirksregierung anders organisiert.

    Man kann durchaus verlangen, dass die Smartwatch während des Ubterrichts nur als Uhr zu gebrauchen ist. Gerade für Kinder gibt es bei den mir bekannten Modellen einen Schulmodus.

    An meiner Schule ist es auch normal, dass bei allen schriftlichen Prüfungen elektrische Geräte nicht am Körper getragen werden dürfen.

    Und damit man im Klausurraum nicht jede Uhr einzeln prüfen muss, sind während der Sek Ii Klausuren auch Armbanduhren nicht erlaubt.

    Wir haben heute die Information bekommen, dass die angestellten Lehrkräfte an unserer Ersatzschule den Inflationsausgleich voraussichtlich mit dem Februar-Entgelt ausgezahlt bekommen. Die Arbeiten zur Auszahlung laufen im betreffenden Rechenzentrum wohl auf Hochtouren.
    Planstelleninhaber bekommen allerdings mit Februar noch nichts ausgezahlt, weil die Besoldung nur über den Gesetzgeber abläuft und erst nach abgeschlossenem Gesetzgebungsverfahren das Rechenzentrum mit der Arbeit beginnen wird. Dort wird voraussichtlich eine Auszahlung mit den April-Zahlungen erfolgen und der Inflationsausgleich erfolgt, wie es der Landtag beschließt.

    Nochmal: Die steuerliche Seite ist mir geläufig (und natürlich immer genutzt).


    Was mir fehlt ist eine Quelle, die meinen Dienstherren dazu verpflichtet zu zahlen, in diesem Fall NRW. Habe ich noch nie gehört, vielleicht gibt es das ja hier nicht.

    In NRW gilt das Landesreisemkostengesetz.

    Da ist die Tagespauschale unter Paragraph 6 geregelt.

    Sofern du in NRW verbeamtet bist.

    Quelle?

    Ich habe etwa ein halbes dutzend Unterrichtsreihen veröffentlicht, nicht online, sondern gedruckt, natürlich wurde das genehmigt und natürlich habe ich Autorenhonorare erhalten. (Das haben auch einige andere hier aus verschiedenen anderen Bundesländern.)

    Wie gesagt: aus der Tatsache, dass jemand als Lehrkraft arbeitet, ab zu leiten, dass als Autor erstellte Werke dem Dienstherren gehören, halte ich für abwegig.

    Wurde uns auf einer Fortbildung mitgeteilt.

    Außerdem gab es bei einer Besprechung von Moderierenden der Lehrerfortbildung eine gleichlautende Aussage durch den Dezernenten des Ministeriums.

    Aber wie gesagt, solange du es genehmigt bekommst ist alles in Ordnung.

    Ich bin kein Jurist, aber ein solcher Passus ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam, so lange das Erstellen von Unterrichtsmaterialen nicht eine explizite Aufgabe in deinem Vertrag ist, die auch gesondert abgegolten wird.

    Autorentätigkeit genießt einen besonderen Schutzstatus und das erstellen von druckreifen Unterrichtsmaterialen ist mit Sicherheit keine normale Tätigkeit eines durchschnittlichen Lehrers im Rahmen seiner normalen dienstlichen Tätigkeit.

    Als Angestellter musst du eine Nebentätigkeit auch gar nicht genehmigen lassen sondern nur anzeigen.

    Ich bin auch kein Jurist, aber ich weiß, dass zumindest in NRW das Ministerium die gleiche Meinung wie der private Arbeitgeber hat.

    Für Material, das eine Lehrkraft für den eigenen Unterricht erstellt, geht das Urheberrecht an das Ministerium über. Eine Veröffentlichung bei eduki o.ä. muss extra genehmigt werden und ist nicht gern gesehen. Veröffentlichungen unter cc-Lizenzen werden aber gern gesehen.

    Wir nutzen für die ZP10 das eingeführte MMS.

    Wird bei uns in der 8. Klasse eingeführt, so wie bislang der GTR. Derzeit nutzen wir Handhelds von TI, weil die Rechtslage bezüglich der App-Nutzung noch nicht klar genug ist.

    Erlass ist noch von 2014, aber da soll sich etwas ändern.

    Ich verstehe nicht, was eine solche Fortbildung jetzt noch bringt. Die ersten Schüler, die es betrifft sind doch jetzt schon in der Einführungsphase, da muss die Entscheidung doch schon gelaufen sein.

    Das stimmt, aber die Gymnasien treffen häufig erst jetzt ihre Entscheidung. Wegen des Wechsels von G8 auf G9 gibt es dort in diesem Jahr meistens keine Einführungsphase.

    Im letzten Jahr wurde in verschiedenen Fortbildungen deutlich, dass hier Bedarf besteht und deshalb werden solche Fortbildungen im Regierungsbezirk Düsseldorf in diesem Halbjahr angeboten.

    Alle Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung in NRW findet man seit diesem Schuljahr übrigens unter http://www.lfb.nrw.de

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