Beiträge von Einer

    Hallo,

    Vorweg: Es betrifft einen realen Fall am Berufskolleg NRW.

    Noch vier Wochen Unterricht, dann ist das Schuljahr vorbei. Aus diesem Grund möchte die Schulleitung keine Ordnungsmaßnahmen mehr durch eine Teilkonferenz beschließen lassen, weil (so die SL) die Ordnungsmaßnamen nur in diesem Schuljahr gültig sind. Im nächsten Schuljahr wären sie verfallen, die Schüler starten ohne Vorbelastung mit einer reinen Weste.

    Deshalb nun meine Frage: Verfallen Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Abs 3 (der schriftliche Verweis, die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe, der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, die Androhung der Entlassung von der Schule) mit den Sommerferien?

    Ein Bildungsgangwechsel tilgt die Ordnungsmaßname - das sehe ich ein. Aber der Schuljahreswechsel? Kann doch nicht sein.

    Von einem 9jährigen droht einem Erwachsenen auch keine Gefahr. Von einem 15/16 jährigen schon.

    Da sind wir uns also alle einig. Und dementsprechend würde ich handeln.

    9jährige ziehe ich auseinander und bei 15/16 jährigen schütze ich mich.

    Was nicht in Ordnung ist, ist das Verhalten der Schulleitung aus dem Eingangspost. Nach der Prügelei muss die SL reagieren und darf es nicht ignorieren. Das geht gar nicht.

    In dem Artikel geht es um Polizisten, die ihre Kollegen nicht unterstützen. Der Beruf des Polizisten ist mit Gefahr verbunden, weil ich andere schützen muss und dessen bin ich bei der Wahl des Berufes bewusst. Mich als Lehrer kann der Dienstherr nicht verpflichten, mich in Gefahr zu bringen., weil meine Kernaufgabe der Unterricht und das Lehren ist.

    Mein Freund würde jetzt hier sagen, dass Polizisten die schlechtesten Rechtsberater sind. Unsere Garantenstellung kann uns durchaus verpflichten, einzuschreiten, auch wenn wir dafür ein gewisses Risiko eingehen müssen. Wie weit man da gehen will und was zumutbar ist, hängt aber auch immer vom Einzelfall ab. Wenn sich bei uns zwei Kerle von den Berufskraftfahrern schlagen, würde ich auch nicht dazwischen gehen.

    Es ging dem Polizisten um unseren Selbstschutz. Es bringt niemandem etwas, wenn ich mich als Lehrer nur selbst in Gefahr bringe. Vielleicht ist es bei uns am Berufskolleg auch etwas anderes, weil unsere Schüler alle mindestens 15/16 Jahre alt sind. Gerade die männlichen Schüler bei uns sind häufig in Sportvereinen, Fitnessstudios und auch Boxclubs. Und wenn die sich prügeln wollen, dann sollen sie das meinetwegen machen. Niemand kann mich verpflichten mich selbst in Gefahr zu bringen! Ich schaue mir das an und sammele am Schluss die Reste ein.

    In einer Fortbildung des Krisenteams wurde uns von einem Polizisten gesagt wir Lehrer sollten uns auf jeden Fall aus Schlägereien heraushalten und nicht eingreifen. Es ging dem Polizisten einfach um unseren Selbstschutz. Einzige Situation in der Lehrer eingreifen sollten ist, wenn für jeden Schüler, der in eine Schlägerei verwickelt ist, mindestens 2, besser 3, männliche Lehrer anwesend sind.

    Als Ex-Klassenleitung habe ich mich aus dem Geschehen in der der Klasse herauszuhalten. Alles andere ist unprofessionell.

    Aber dein Standing als Reffi ist natürlich schwierig.

    Meine Lösung: Du hast eine 4. Klasse übernommen. Wie lange sind die Schüler noch bei euch? Lohnt sich ein Konflikt im Kollegium, wegen Schülern, die noch wenige Wochen an der Schule sind? Nach dem Sommer kommen doch neue Schüler, oder?

    Die Schüler haben aber diese angeblich erworbenen Kompetenzen aber nicht, wenn sie aus der Sek. 1 kommen. Sie können keine Prozent-, Zins- und Wachstumsrechnung,
    Terme umformen, Gleichungen und Gleichungssysteme lösen und keine Funktionsgleichungen interpretieren. In Deutsch können sie keine Sachtexte analysieren und können Rechtschreibung und Grammatik nicht sicher anwenden.

    Ganz wenige (< 5%) haben diese Kompetenz.

    Was ist denn daran so schlimm, dass du dein eigenes Geld verwenden würdest?

    Es ist die Aufgabe des Schulträgers den Unterricht zu ermöglichen.

    Wieso sollte ich dann dafür eigenes Geld einsetzen? Wenn der Schulträger nicht für Kopien zahlt, werde ich es erst Recht nicht. Dann werden Inhalte halt an die Tafel geschrieben und die Schüler schreiben sie ab. Oder ich diktiere die Texte. Ist halt vom Schulträger so gewollt. Sollen sich die Eltern dort beschweren.

    Ich stolpere gerade über eine Aufgabe der ZP10 MSA in Teil 1.

    Dort wird in Aufgabe 2 b) nach einer Formel ausdrücklich für Zelle D2 gefragt. Diese sollte eigentlich die Berechnung eines Prozentwertes enthalten, also Grundwert*Prozentsatz/100 bzw. B2*C2/100. Da in dieser Zeile aber der Prozentsatz 10 % beträgt, passt rechnerisch auch Grundwert/10, also B2/C2.

    Wie geht ihr mit diesem Fall um?

    Ich habe mit diesen Prüfungen zwar nicht direkt etwas zu tun (unterrichte am BK), aber ich spüre die Auswirkungen von "Im Zweifel für den Schüler". Von den Schülern, die zu uns in die Höhere Handelsschule mit der mittleren Reife kommen, kann kaum noch jemand Prozentrechnung. Statt Grundwert 10 / 100 rechnen die alle nur noch Grundwert * 0,1. Sie beherrschen den üblichen Dreisatz nicht. Vielleicht ein oder zwei Schüler in einer Klasse können noch richtige Prozentrechnung.

    Von da her ist für mich bei der obigen Aufgabenstellung völlig klar, dass B2/C2 falsch ist. Im besten Falle unvollständig. Es sei denn, die Aufgabe sollte mit einer Tabellenkalkulation gelöst werden UND die Zelle C2 ist als Prozent formatiert. Dann wäre B2/C2 absolut korrekt.

    Niemals! Wir müssen schon bei den Reisekosten für Dienstfahrten hinter den Geld herrennen. Wenn die Schule dies Projekt machen will, dann muss das Geld vorher dafür da sein. Wenn nicht, dann nicht. Ganz einfache Sache.

    Stellt euch mal einen normalen Arbeitgeber vor, der so agieren würde. Kein Arbeitnehmer würde Geld vorstrecken. Von uns wird es einfach so verlangt und dann wird noch Druck ausgeübt "Wenn du nicht vorstreckst, können wir das Projekt nicht machen". Eine Unverschämtheit.

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