Beiträge von FrauLehrerin123

    Ich melde mich noch einmal zu Wort! Ich habe in meinem Ausgangspost - zumindest dachte ich das - deutlich gemacht, dass ich sowohl die Zugewinnsgemeinschaft als auch den Versorgungsausgleich grundsätzlich fair finde - ich finde es absolut richtig, dass man als Ehepartner, der eventuell aufgrund von Kindern etc. weniger verdient hat dafür einen Ausgleich bekommt. Meine Frage zielt ausschließlich darauf ab, dass es sich hier um zwei verschiedene Versorgungssysteme handelt: Rente und Pension.

    Und wenn ich es richtig verstanden habe (korrigiert mich gerne), dann birgt das für den verbeamteten Part (und das bin in dem Fall ich) erhebliche Nachteile.


    Mein Partner studiert noch, natürlich haben wir eine Vorstellung wie viel er danach verdienen wird, aber genau weiß man es noch nicht. Es steht auch noch gar nicht fest, wer - wenn wir Kinder bekommen - seine Stunden schwerpunktmäßig reduziert. Also es geht mir gar nicht darum, ihm irgendwas wegnehmen zu wollen, vielleicht bin ich auch diejenige, die weniger arbeitet/ verdient. Bei meiner Frage ging es tatsächlich ausschließlich darum, dass wir in unterschiedlichen Versorgungssystemen sind.

    Also ich finde den Versorgungsausgleich wie gesagt fair und würde da auch eigentlich gar nichts dran rütteln wollen. Wir planen Kinder und zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, wer von uns dann seine Stunden reduziert.

    Mir geht es bei meiner Überlegungen ausschließlich darum, dass hier unterschiedliche Versorgungsträger im Spiel sind und ich mich frage, ob es in dieser Konstellation sinnvoll ist oder nicht..

    Folgendes habe ich dazu auf der Seite einer Notarin gefunden:


    "Es kann günstiger sein, die eigenen Anwartschaften zu behalten, als halbe Anwartschaften in anderen Versorgungträgern zu erhalten:


    So werden die Anrechte von Landesbeamten geteilt, indem der Teilungsbetrag in die Deutsche Rentenversicherung überführt wird. Das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung ist niedriger. Die Versorgungen der Beamten sind in der Vergangenheit stärker gestiegen als die der gesetzlichen Rentner. Der Beamte verliert in Höhe des Ausgleichswertes in der Regel seine Dienstunfähigkeitsabsicherung."

    Hallo,

    ich werde bald heiraten 😍

    Ich lese mich gerade ein bisschen ein bezüglich Ehevertrag und muss sagen, dass ich sowohl die Zugewinngemeinschaft als auch den Versorgungsausgleich grundsätzlich fair finde. Allerdings habe ich mich gefragt, wie das bei Beamt:innen ist und ob dann ein Ehevertrag in Bezug auf den Versorgungsausgleich nicht doch Sinn machen würde?

    Mir ist klar, dass ich da am besten einen Anwalt frage, aber mich würde interessieren ob ihr persönliche Erfahrungen habt oder wie ihr das gemacht habt?


    Liebe Grüße!

    In NRW ist eine fremde Schulleitung dabei, eine fremde Fachleitung und eine bekannte Fachleitung. Und es wurde uns so erklärt, dass die uns gar nichts sagen dürfen über die Bewertung und die Gründe. Es wurde auf die Möglichkeit der Akteneinsicht verwiesen, das habe ich getan, aber das waren halt nur Phrasen. Ich hatte mich bei der Gewerkschaft erkundigt ob ein rechtliches Vorgehen Sinn macht und die meinten, dass das nur Aussicht auf Erfolg hätte, wenn ich Verfahrensfehler oder Befangenheit nachweisen könnte, ansonsten würde das unter Bewertungsspielraum fallen.


    Das ist wahr, es ist jetzt vorbei und ich bin glücklich in meinem Beruf und an meiner Schule. Die blöde Prüfungsvorsitzende, die mich damals furchtbar herablassend über mein Durchfallen in Kenntnis gesetzt hat, seh ich wohl tatsächlich zum Glück nicht wieder :)


    Die Fachleitungen des Seminars, die sich vor allem auch in den Wochen nach der Prüfung nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, seh ich natürlich durch unsere aktuellen Referendare immer mal wieder, aber da wird natürlich die Professionalität gewahrt.

    Was für mich besonders schlimm war, war eben auch die fehlende Begründung. Das hat mich in den Monaten danach echt verrückt gemacht. Wenn man nicht weiß, woran es konkret gelegen hat, kann man schließlich auch nicht an sich arbeiten und verhindern den Fehler zu wiederholen.

    Auch mein Umfeld hat angefangen die wildesten Theorien aufzustellen woran es gelegen haben könnte, weil sich so richtig niemand erklären konnte was da passiert ist. Und ich war immer hin- und hergerissen zwischen "Du konntest nichts dafür und bist das Opfer eines willkürlichen Systems" und "Du hast zwei schlechte Stunden geplant und gezeigt und es nicht mal bemerkt, du bist eine schlechte Lehrerin".

    Ja, ich bin nochmal angetreten. Aber ich muss zugeben, dass dieses halbe Jahr Verlängerung für mich super hart war und ich echt mit mir zu kämpfen hatte nicht hinzuschmeißen. Vom Seminar hab ich mich absolut allein gelassen gefühlt. Die Unterrichtsbesuche liefen dann auch plötzlich nicht mehr so gut, logisch, ich hatte kein Vertrauen mehr in meine eigenen Fähigkeiten. Und die zweite Prüfung ist aus meiner Sicht auch viel schlechter gelaufen als der erste Anlauf. Ich hatte aber ein großes Glück: Mein Kollegium sowie meine Schulleitung stand absolut hinter mir und hat mich immer unterstützt und aufgebaut. Bei der ersten Prüfung hatte ich schon ein festes Stellenangebot für meine Ref-Schule (konnte ich dann ja nur leider nicht antreten) und bei der zweiten Prüfung dann auch. Das hat unglaublich gut getan, dass immerhin die Menschen mit denen ich tagtäglich zusammengearbeitet habe von mir überzeugt waren :)

    Ich oute mich hier mal als so eine Person, die ihr Durchfallen als willkürlich und unfair empfand.

    Und ich wüsste auch nicht wie das in meiner Situation anders möglich sein könnte, denn eine Begründung bekam ich nie (NRW). Auch die Akteneinsicht hat mich nicht erleuchtet.

    Ich habe meine Stunden so geplant wie in meinen vorherigen Unterrichtsbesuchen und auch meine Entwürfe so geschrieben, besten Gewissens eben. Trotzdem wurden beide Entwürfe mit 5 bewertet, die Stunden mit 4 und 5. Zum Kolloquium wurde ich nicht zugelassen. Meine Vornoten waren 1,5 vom Seminar und 1,0 von der Schule. Also ja, es kam überraschend. Und ja, es fällt mir sehr schwer diese Erfahrung nicht als willkürlich und unfair zu empfinden, so ohne jede Möglichkeit eine Begründung dafür zu erhalten. In der Akte stand unter anderem "Frau XY ist ihrem Erziehungsauftrag nicht nachgekommen" - Was? Wann? Was hab ich getan? Oder nicht getan? Und warum habe das weder ich noch meine anwesende Mentorin mitbekommen hat, die in meiner Abwesenheit im Lehrerzimmer dem Kollegium gesagt hat, dass die Stunde richtig gut lief?


    Ich arbeite nun seit 2 Jahren als Lehrerin an meiner damaligen Ref-Schule und ich weiß immer noch nicht was an diesem Tag genau schief gelaufen war. Ist aber ja zum Glück jetzt egal.

Werbung