Bundesland?
Bayern
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Bayern
Hallo zusammen,
gibt es eigentlich irgendwo eine Handreichung über die konkreten Aufgaben einer Schulbegleitung? Hatte diesbezüglich nie Probleme und immer eine tolle Zusammenarbeit. Diesmal bin ich aber an eine etwas übergriffige Person geraten. Möchte das ganz gerne in einem sachlichen Gespräch klären, wer welche Aufgaben hat. Hätte da aber gerne eine offizielle/rechtliche Grundlage. Wirklich fündig bin ich bisher aber nicht geworden. Das muss aber doch irgendwo definiert sein, wer was macht. Wie ist die Situation, wenn die Schulbegleitung über lange Phasen nicht eingreifen muss? Darf die Lehrkraft sie dann raus schicken - auf Abruf. Wo kann ich so etwas konkret nachlesen oder erfragen? Ich arbeite in Bayern...
Verstehe dich sehr gut. Mir geht es ähnlich und die kürzliche Klassenfahrt hat mich wochenlang psychisch gestresst, weil ich mit meinem Kollege keine drei Sätze wechseln konnte. Zum Glück ist alles gut gegangen, wobei da sicher Glück eine Rolle spielte. Solche Fahrten können aber auch aufschlussreich sein bzgl. demvTrinkverhalten etc. solcher Kollegen.
Wir sind dazu angehalten parallel zu arbeiten und die gleichen Proben zu schreiben. Schwierig, wenn dir der Kollege um 10. 00 Uhr sagt, dass wir die Probe, die an dem Tag um 8.00 geplant war, verschieben.
Ich habe beschlossen mich abzugrenzen. Meine Sachen zu machen und keinerlei Fahrten oder Ausflüge mehr zu machen. Wir tragen eine riesen Verantwortung auf diesen Fahrten und dazu gehört für mich zur Voraussetzung, dass ich diese mit Kollegen teile, auf die ich mich verlassen kann und mit denen ich vernünftig kommunizieren kann.
Du musst da wirklich klar deine Grenzen setzen. Wenn dein Unterricht nicht läuft oder auf einer Fahrt was passiert musst du es Verantworten, also machst du auch nur das, was du verantworten kannst und willst.
Der Vorteil an so einem Kollege ist, dass man ja eh immer hinterrennen muss. Macht man das nicht, läuft parallel ja auch wenig. So hab ich das gelöst. Bisher hat sich die SL nicht beschwert. Sollte es irgendwann diesbezüglich Probleme geben, weise ich dezent daraufhin, dass die Zusammenarbeit leider nicht klappt. Sollte das nicht genügen, werde ich deutlicher. Was ich meine, lass den Kollege in Ruhe, häng ihn nicht bei der SL hin. Die wissen schon ganz genau wie ihre Leute ticken und deshalb sollte es genügen, dass du sagst, dass eine Zusammenarbeit nicht funktioniert.
Das wichtigste ist aber, dass du nicht Dinge mitmachst, bei denen du dich nicht wohl fühlst. Ein Ausflug ins Schwimmbad würde ich zum Beispiel niemals machen. Dafür benötigt ihr ja aber ohnehin jdm mit entsprechenden Schein.
Kennt sich jemand damit aus, was vorliegen muss, damit man eine Schulpflichtverlängerung ablehnen kann. Laut BayEuG wenn der Schulfrieden gestört ist. An meiner früheren Schule hieß das, dass Schüler, die etliche Verweise hatten und immer wieder Probleme machen, die Verlängerung nicht bekommen. Ich persönlich habe mich dort immer einsetzen müssen, damit sie bleiben dürfen.
Nun bin ich an einer Schule, wo das genau andersrum läuft. Bisher hat mich das nicht gestört aber nun hab ich einen Schüler, der schon fast Volljährig ist, im Akt liegen 26 Verweise und der Unterricht und die Klasse leiden massiv. Meine Chefin will mir nun erzählen, dass dies nicht reicht, um die Verlängerung abzulehnen. Kennt sich jdm von euch aus?
Hallo ihr Lieben,
mich würde mal interessieren wie das rechtlich aussieht, wenn Eltern einem schullandheimaufenthalt und den damit verbundenen Kosten zustimmen, dann aber kaum jdm zahlt? Die Frist endet nächste Woche und gezahlt haben gerade mal 25 Prozent.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich keine große Lust habe den Eltern zig mal hinterher zu telefonieren, da man in solche Fahrten ja ohnehin genug Zeit investiert und ich dadurch schließlich für deren Kinder mache. Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich trotz mehrfacher schriftlicher Erinnerung kein Geld bekomme. Kann ich den Aufenthalt absagen? Wer haftet dafür im Zweifelsfall? Das Schullandheim hat mir damals nur ein Angebot geschickt und das sollte ich unterschreiben sonst habe ich von denen nichts..
Hallo,
mich würde interessieren, wie das mit den Kinderkrankentage in Bayern geregelt ist.
Ich bin alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern.
Wie viele Kinderkrankentage habe ich insgesamt?
Wie läuft das ab? Benötige ich dann ein Attest vom Kinderarzt ab dem ersten Tag?
Was ist bei Schließtagen des Kindergartens? Steht einem da Sonderurlaub zu? Wie und wo beantragt man das?
Zur Info: ich bin gut mit Großeltern etc aufgestellt, sodass der Fall eher selten bei mir vorkommt. Trotzdem möchte ich diesbezüglich meine Rechte kennen.
Ich sitze gerade mit einer Freundin zusammen und wir haben eine Frage:
Sie ist Grundschulleherin (Bayern) und zum Halbjahr aus der Elternzeit an ihre Schule zurück gekehrt. Ab nächstem Schuljahr stockt sie nochmal um 3std auf. Nun ist es wohl so, dass die Schule gut mit Lehrern versorgt ist und nächstes Jahr noch zwei weitere Kollegen mehr Stunden machen wie bisher. Dadurch muss vermutlich eine Lehrkraft gehen.
Wer entscheidet das denn
und vor allem nach welchen Kriterien wird dann entschieden? Meine Freundin hat vier Kinder und hätte ein extremes Problem, wenn sie morgens einen längeren Arbeitsweg hat.
Vielleicht noch wichtig: es muss definitiv ein fertiger Lehrer gehen. LAA haben sie keinen. Es gibt lediglich eine junge Kollegin, die noch auf Probe ist und kinderlos. Alle anderen sind lebzeit verbeamtet und haben Kinder.
Hallo zusammen,
ich bin 100 Prozent alleinerziehende Mama von zwei Kindern im Kindergartenalter und arbeite aktuell Teilzeit (50 Prozent). Ich würde gerne noch 3-4std mehr machen aber befürchte, dass es mich nächstes Jahr treffen könnte und ich als mobile Reserve eingesetzt werde. Das macht mir ein bisschen Sorge, weil ich überhaupt keine Ahnung habe wie das abläuft. Zu meiner Schule brauche ich morgens 10 min. Die anderen Schulen im Schulamtsbezirk sind aber alle weiter entfernt, sodass ich keine Chance hätte zur 1. Std da zu sein, wenn ich meine Kinder vorher in den Kindergarten bringe. Auf einem Infoblatt vom Personalrat habe ich kürzlich gelesen, dass man auf besondere Situationen, wie z.b. alleinerziehend, Rücksicht zu nehmen hat. Aber was bedeutet das? Könnte ich mich darauf verlassen, dass ich dann Beispiels erst ab der 2.std eingesetzt werde bzw darf ich angeben was machbar ist und was nicht?
Vielen Dank schon mal für eure Erfahrung
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