Schulbegleitung

  • Hallo zusammen,

    gibt es eigentlich irgendwo eine Handreichung über die konkreten Aufgaben einer Schulbegleitung? Hatte diesbezüglich nie Probleme und immer eine tolle Zusammenarbeit. Diesmal bin ich aber an eine etwas übergriffige Person geraten. Möchte das ganz gerne in einem sachlichen Gespräch klären, wer welche Aufgaben hat. Hätte da aber gerne eine offizielle/rechtliche Grundlage. Wirklich fündig bin ich bisher aber nicht geworden. Das muss aber doch irgendwo definiert sein, wer was macht. Wie ist die Situation, wenn die Schulbegleitung über lange Phasen nicht eingreifen muss? Darf die Lehrkraft sie dann raus schicken - auf Abruf. Wo kann ich so etwas konkret nachlesen oder erfragen? Ich arbeite in Bayern...

  • Bundesland?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Da kann vielleicht Magellan etwas dazu schreiben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Für Baden-Württemberg habe ich diese Schrift der Baden-Württemberg-Stiftung gefunden:

    "RECHTSEXPERTISE SCHULBEGLEITUNG ALS BEITRAG ZUR INKLUSION"
    Darin sind auf 120 Seiten die Rechtsgrundlagen und Aufgaben formuliert.
    Download:
    https://www.bwstiftung.de/fileadmin/bw-s…sicht_final.pdf

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Da kann vielleicht Magellan etwas dazu schreiben.

    Noch nicht, ich habe auch schon daran gedacht. Ich werde am Montag mal in der Schule nachfragen, wollte sowieso hin.

    Eine sehr übergriffige Person hatte ich auch schon mehrmals als SB. Allerdings war ich da nie Klassenleitung. Obwohl, einmal doch, aber die war anders schwierig. Die hat mir immer gesagt, was ich tun soll.

    Also ich frage nach.

  • https://www.inklusion.schule.bayern.de/fileadmin/user…lbegleitung.pdf

    Das habe ich hier:

    https://www.inklusion.schule.bayern.de/unterstuetzung…chulbegleitung/

    gefunden. Vielleicht hilft dir das schonmal weiter? Ich kenne es so, dass man mit den SB am Anfang ein Gespräch hat, möglicherweise auch in Form eines Hilfeplangesprächs, in dem dann Aufgaben und Ziele festgesteckt werden.

    Hilft natürlich im konkreten Fall wenig, wenn die SB ihre Aufgaben doch anders macht. Dann hilft nur mit ihr reden, mit der SL reden oder mit dem direkten Vorgesetzten der SB reden. Wir hatten mal eine, die war so übergriffig, es gab dann durch Kollegen und Klassenleitung an ihren Vorgesetzten so viele Beschwerden, dass ihr Vertrag nicht verlängert wurde.

  • Im Grundverständnis sollten alle Parteien für sich klar haben, dass Schulbegleitung eine Unterstützungsleistung für den förderbedürftigen Schüler ist, nicht für die Lehrkraft.

    Heißt: Der Begleiter unterstützt den Lernenden direkt und unmittelbar und in eigener Verantwortung, die Lehrkraft kann ihn nicht aus dem Raum schicken, weil er meint, die Begleitung würde gerade nicht gebraucht (grundsätzlich aber schon, wenn die Begleitung den Unterricht stört, denn die Verantwortung im Unterricht der Klasse trägt die Lehrkraft).
    Umgekehrt kann die Schulbegleitung nicht in den Unterricht der Lehrkraft hineinwirken, zumindest nicht mehr, als das auch ein Schüler könnte (bedeutet: er kann um Unterstützung oder Hilfestellung für den Schüler bitten, diese aber nicht verlangen, über den Unterricht entscheidet die Lehrkraft).

  • Das dürfte ausnahmsweise mal nicht bundeslandspezifisch sein, weil Eingliederungshilfe in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist.

    Frag sie doch mal als erstes, ob ihr das Jugendamt keine Aufgabenbeschreibung mitgegeben hat, was sie selbst darüber weiß?

    Ich würde ganz grundsätzlich nochmal klar darauf hinweisen, dass es darum geht, dem Kind die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, hier: erfolgreicher Schulbesuch. Es ist nicht Aufgabe der Schulbegleitung, zu beurteilen, was du tust oder sich sonst wie einzumischen.

    SB war ursprünglich mal für ganz grundsätzliche Tätigkeiten gedacht, etwa Hilfe beim Auspacken von Material, weil das Kind im Autismusspektrum oder mit Spastik das nicht alleine schafft. Inzwischen werden Schulbegleitungen m.E. gießkannenartig jedem irgendwie auffälligen Kind zuteil und außerdem kann das jede*r ungelernt übernehmen, was es besonders anstrengend macht.

    Wenn die Person nur stört und auch nach dem Gespräch nicht in der Lage sein sollte, die festgelegten Aufgaben zu erfüllen, würde ich mich wahrscheinlich mit den Eltern austauschen, ob die Maßnahme überhaupt noch Sinn ergibt, oder versuchen, beim nächsten Hilfeplan dabei zu sein und die Problematik zu schildern.

  • Ich muss sagen, dass ich schon ganz unterschiedliche Schulbegleitungen erlebt habe, sowohl in meiner eigenen Klasse, als auch in der Vertretung, als auch im Kontakt in der Schule. Das ist in meinen Augen eine Persönlichkeitsfrage. Die meisten haben nur Einführungskurse und sind nicht regelrecht für diesen Berufszweig ausgebildet.

    - Manche haben sich zu sehr emotional an das Kind gebunden und haben entsprechend agiert.

    - Andere haben gerne Hilfskraft gespielt, weil es sie sich gerne darüber hinaus engagierten.

    - Andere haben auf dem Handy rumgespielt (z.B. bei der Überwachung von einem Diabetes - Kind)., wenn es ihnen langweilig war.

    - Andere haben den Unterricht beobachtet und konnten sich nicht immer zurückhalten und hatten ihre eigene Vorstellung wie man auf bestimmte Sachen reagiert, obwohl sie diesbezüglich überhaupt nicht professionalisiert waren.

    - Manche Schulbegleitungen hatten in manchen Teilgebieten eine andere Vorstellung im Umgang mit dem ihr anvertrauten Kind als die Lehrkraft.

    - Es gab aber auch Schulbegleitungen, die das richtige Maß gefunden haben.

    ------------------

    Insgesamt fand ich es teilweise schwierig, mit Schulbegleitungen den geschicktesten Umgang zu finden. Man muss ja zwangsläufig miteinander auskommen, wenn jemand ständig mit in der Klasse mit drin ist, denn da laufen ja unbewusst dann viele Emotionen ab, die man nicht immer ausblenden kann. Also ich hätte nichts davon gehabt, wenn immer schlechte Stimmung zwischen der Schulbegleitung und mir geherrscht hätte. Außerdem sind das oft engagierte Menschen, die auch einmal von uns für ihre Arbeit eine Wertschätzung erfahren (sollten, wollen...).

    Ich habe Änderungen immer versucht diplomatisch zu regeln, bin aber auch auf die Gedanken der Schulbegleitungen eingegangen. So bin ich gut über die Runden gekommen, auch wenn es manchmal herausfordernd war.

  • Wir haben an der Schule mehrere Begleitungen, zum Teil in derselben Klasse. Ich kenne sie NUR von Vertretungen.
    Und auch wenn ich weiß, dass sie NUR für das jeweilige Kind zuständig sind und auch nicht zum Erziehen da, sondern für die Begleitung, muss ich zugeben, dass es gewöhnungsbedürftig ist, einen Erwachsenen in einem Raum zu sehen, in welchem 15 von 25 5.-Klässler*innen NUR Quatsch machen, weil man eine Doppel-/Dreifachaufsicht hat, zum Teil inklusive begleitetem Kind, und die Person sitzt da sehr ruhig. Nicht am Handy oder Buch, nein, sie sitzt da.
    Und wenn die Lehrkraft wieder vorne ist und sehr laut wird, erst dann wird Peter gaaaanz ruhig darauf hingewiesen, dass das stille Arbeiten wieder beginnt (obwohl es nie unterbrochen wurde, die Lehrkraft war nur im Nebenraum, wo das Gleiche in grün sich abspielt).

    Vor (ca. 15) Jahren hatte ein Schüler von mir im Fachunterricht eine Begleitung, es war damals viel seltener, da hatte ich mich schnell daran gewöhnt, und der Begleiter war WIRKLICH sehr gut.

  • Ich habe auch sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht....

    Oft habe ich den Eindruck, dass es den Schulbegleitungen langweilig ist und dass sie gerne aktiver wären. Vielleicht kommt es daher zu den als übergriffig empfundenen Verhaltensweisen.

  • <slightly off-topic>

    Neben der Möglichkeit, Schulbegleiter zur Unterstützung im Unterricht zu gewinnen, gibt es in Baden-Württemberg auch das "Jugendbegleiter-Programm". Damit können in Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen pädagogische Maßnahmen und Betreuungsangebote eingerichtet und finanziert werden. Eventuell sind in den anderen BL ähnliche Projekte und Unterstützungssysteme vorhanden.
    Linkhinweise dazu finden sich z.B. hier:
    https://als.schulamt-bw.de/,Lde/Startseit…Jugendbegleiter

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