Beiträge von Dr. Rakete

    Vielleicht nochmal deutlicher!

    Nochmal nicht der Gesprächswunsch des Vaters ist das Problem sondern dein Umgang damit!

    Jedes Elternteil hat das Recht ein Gespräch zu fordern. Diesem Gesprächswunsch musst du nachkommen. Wird mit Sicherheit auch im Schulgesetz deines Bundeslandes stehen.

    Die Tipps zur Gesprächsführung sind hier doch schon geschrieben worden.

    Das der Vater dich auf irgendwelche Defizite im Unterricht hinweist, weist du doch garnicht.

    Du hast in dem anderen Themen geschrieben, dass du bereits 3 Jahre im Schuldienst gearbeitet hast, wie kann man dann einen simplen Konflikt um einen vergammelten Apfel derart eskalieren?

    Allein die Frage, ob du rechtlich verpflichtet bist auf eine Mail eines Vaters zu reagieren. zeugt mMn von völliger Unkenntnis der Bedürfnisse unseres Berufs. (Wie bereits geschrieben, mach das Ref!)

    Es ist wie DeadPoet und andere schreiben, folge seinen/ihren Tipps!

    Wieso sollten bei dem Gespräch, außer du willst es irgendwelche anderen Lehrpersonen dabei sein?

    Wenn du Kritik an deinem Unterricht ernst nimmst, sofern sie berechtigt ist, wird dir keine SL, die ich kennen gelernt habe, einen Strick daraus drehen.

    Verbeißt ihr euch da nicht im Thema?

    Nur weil es mal so wahr und noch Reste davon in der Besoldungsstruktur schlummern, heißt es nicht, dass die ursprüngliche Intention heute noch aktiv und konsequent verfolgt wird.

    Was passiert wenn man diese überkommende Modell revidiert, kann man sehen, wenn sich mit den nördlichen Bundesländern auseinander setzt. Dort wird mit dem Verweis auf ein Mehrverdienermodell, die Besoldung nicht auf das vom BVG konstruierte Maß angehoben.

    Nochmal das Alleinverdienermodell sichert unsere Pfründe und solange das so ist, bin ich totaler Opportunist und finde das super!

    Die Alimentation deckt die Ehefrau im Alleinverdienermodell keineswegs ab. Ich gehe jetzt einfach mal vom kleinsten Beamten aus, der 15% mehr bekommen muss als der Bürgergeldempfänger, um die Argumentation zu vereinfachen. Würde die Alimentation das abdecken, müsste der Beamte in Familienstufe 1 (verheiratet ohne Kinder) 230% des Bürgergelds nach Hause bringen. Wäre die Familie arbeitslos, würden ja beide Bürgergeld beziehen (=200% des einfachen Satzes). In Verbindung mit dem Abstandsgebot von 15% komme ich so auf 230% (100% * 2 * 1,15).

    Die höheren Besoldungsgruppen müssten entsprechend noch mehr Geld nach Hause bringen.

    Da die Beamtenbesoldung bei weitem nicht in so hohem Umfang gewährt wird, kann von einem staatlich gewünschten Alleinverdienermodell im Beamtentum keine Rede sein.

    Du wiederholst immer wieder das Selbe. Dadurch wird es nicht richtig!

    Die Besoldung des kleinsten Beamten deckt bereits Mann/Frau/2 Kinder ab.

    Sie orientiert sich dabei am Bürgergeld und muss 15% darüber liegen.

    Bürgergeld für eine alleinstehende Person dürfte je nach Wohnort und inklusive aller Sachleistungen maximal 1200€ betragen.

    1200*1,15*12 = 16560

    Wenn man deiner Logik folgt liegt die Mindestbesoldung bei circa 17000€.

    Bitte setz dich einmal mit dem Urteil auseinander, das oben verlinkt ist.

    Wenn das deutsche Beamtentum vom Alleinverdienermodell ausgeht, wovon ich nicht ausgehe, was ich jetzt aber mal als Arbeitshypothese nutze, müsste bei einer Hochzeit die Ehefrau in nicht unerheblichen Umfang alimentiert werden. Die Alimentation beruht ja auf der Annahme, dass ein bestimmter Lebensstandard finanziert bzw. gehalten wird. Um diesen Lebensstandard auch dann zu halten, wenn die Ehefrau bei der Heirat ihren Job aufgibt, um dem Alleinverdienermodell zu entsprechen, wäre z.B. in meinem Fall ein Familienzuschlag Stufe 1 von ca. 60.000€ im Jahr bzw. 5.000€ im Monat anzusetzen, eben das Bruttoeinkommen besagter Ehefrau. Da der Familienzuschlag Stufe 1 wesentlich geringer ausfällt (ca. 130€ monatlich), kann also von einem Alleinverdienermodell im Beamtentum keine Rede sein.

    Das ist aus Unkenntnis der aktuellen Rechtsprechung des BVG ziemlicher Blödsinn.

    Man hat Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn beide mindestens 2 Monate Elterngeld nehmen.

    Der Mutterschutz wird auf den Elterngeldbezug angerechnet. Daher pass deine Rechnung, dass deine Frau 12 Monate Geld bekommt und du 2 x 1 Monat.

    Man kann beim Elterngeld+, wie Susannea schrieb, die Monate im Verhältnis 2 zu 1 teilen. Das heißt aus einem Monat würden zwei werden. Die Gesamtsumme des Elterngeldes ändert sich dadurch nicht. Es müsste aber steuerlich besser sein, das Geld über die Gesamtzeit zu strecken.

    Die Streckung/Teilung, die du planst, geht aber nicht. Aus 1 x 1800€ wird 2 x 900€. Anders ging das zumindest bei mir damals nicht.

    Wie das mit den Bonusmonaten ist, muss dir jemand anders erklären, dass war mir damals zu kompliziert.

    Wenn du dich selber in Elternzeit vertrittst, wird dir das auf des Elterngeld angerechnet. Auch hier kann ich dir nicht helfen. Das wurde aber vor Kurzem hier irgendwo diskutiert. Musst mal suchen.

    Mit 7 Stunden wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit einem Unterrichtstag hinkommen.

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