Beiträge von Dr. Rakete

    Das mit NRW hatte ich nicht gelesen. Ich schreibe häufiger mal, wenn ich mich vor meiner Familie verstecke :pirat:

    Aufgrund deiner Schilderung nehme ich mal an, dass du an einer Gesamtschule bist.

    Hier mal ein Link zum Teilzeitpapier für Gesamtschulen im Regierungsbezirk Münster.

    https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…esamtschule.pdf

    Sicher sind das alles nur "Empfehlungen". Dieser haben aber doch in gewisser Weise einen bindenden Charakter.

    Etwas Ähnliches sollte es bei dir im Bezirk dann auch geben. Was sagt denn euer schuldinternes TZ-Papier?

    Der Verweis auf den Lehrerrat der Schule ist natürlich nett. Er sollte aber bereits während der Erstellung der Pläne konsultiert worden sein. Entweder hat der gepennt oder der hat nix drauf.

    Als letzter Ausweg, wenn weder Lehrerrat noch PR dir aus der Patsche helfen können, bleibt dir noch ein Anruf beim Dezernat. Danach kannst du auch gleich einen Versetzungsantrag ausfüllen.

    Wie ist denn nun das Bundesland? Das müsste man schon wissen, um dir konkret anhand der gültigen Rechts dort konkreter helfen zu können.

    Dein Stundenplan wäre in NRW ziemlich sicher anfechtbar. Auch wenn die verschiedenen Regierungsbezirke sicher verschiedene TZ-Vorgaben machen, sind bei uns mehr als 7 Springstunden bei einer vollen Stelle zustimmungspflichtig. Bei 14 Stunden hättest du hier das Recht auf 1 Halbtag und einen Ganztag frei. 13 bei 14 ist derartig Banane, das hier bei uns im Regierungsbezirk der Personalrat den Raketenwerfer laden würde.

    Egal, wie du es handhabst, ist eine Stunde Entlastung für einen Tag in der Vertretungsplanung an einer 6 zügigen Gesamtschule zuwenig.

    Ich mache an einer 4 zügigen Gesamtschule die Vertretungsplanung. Ein normaler Tag Arbeit in der Orga hat mindestens 90 Minuten Zeitaufwand in schlechten Zeiten 120 min. Das wird an einem 6 zügigen System nicht unter 120 Minuten pro Tag gehen, wenn ihr euer Untis vernünftig pflegt. An einer 6 zügigen GS mit entsprechend großer Sek. 2 dürften aber auch reichlich Stunden im SL-Topf sein.

    Falls du das als Sprungbrett nach A15 siehst, kann man natürlich in den sauren Apfel beißen.

    Aus meiner persönlichen Erfahrung muss ich sagen, dass Beförderungen, die in Zusammenhang mit Schild und Untis stehen, viel mehr Aufwand, sind als das ganze andere Gedöns wofür man A14/A15 werden kann.

    Das sind doch Monatswerte bei den Steuern.

    Die KV (Basistarif) wird als Sonderausgabe (oder was auch immer) vom Brutto abgezogen. Dann bleiben ca. 2000€ zu versteuerndes Einkommen über. Abzgl. Grundfreibetrag bleiben noch knapp 1300€ zu versteuerndes Einkommen. Da passen 200€ Steuern im Monat ganz gut, würde ich mit meinem Laienwissen sagen.

    In NRW ist, das kein Problem mit einer Gym/Ges-Ref an die Sek. I zu gehen und verbeamtet zu werden. Es gibt hier an diversen Gymnasien im Münsterland Spanisch und Französisch in der Sprachenfolge.

    Wenn du Mathe gegen eine der Sprachen tauscht, was du in einem anderen Faden andeutest, wirst du eher mit mehr Korrekturen als weniger nach Hause gehen.

    Um deine Stelle nach dem Ref. mach dir mal keine Sorge.

    Meine Forderung ist a) Unterstützung für Familien mit Kindern allgemein zu steigern.

    Auf die Gefahr hin, das ich ich mich wiederhole.

    - Bildung und Teilhabe

    - Wohngeld

    - Kinderzuschlag

    und das sind die Unterstützungen, die mir mal eben so einfallen, ohne das ich mich mit dem System auskenne. Ich denke, da gibt es noch mehr. Sie alle zusammenzufassen und auf einmal auszuzahlen, ist in der Ampel gescheitert.

    Es ist also mitnichten so, das nur Beamte Unterstützung für ihre Kinder erhalten.

    Das die aktuellen Besoldungsgesetze so gestaltet sind, wie sie sind, ist der Sparzwang dem die Ländern unterliegen.

    (Stichwörter hier: Schuldenbremse, Demographie—> Nullwachstum, fehlgeleitetes Steuersystem, Cum-Ex-Skandal,…)

    Aber man kann das tatsächlich ändern. Beispielsweise könnte der Staat einfach das Kindergeld für alle verdoppeln und die Kinderzuschläge für Beamte streichen. Was spricht außerhalb finanzieller Überlegungen dagegen?

    Das geht nicht, weil das zu Unwuchten im Steuersystem führen würde. Das Kindergeld ist quasi eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag der Eltern zusteht. Würdest du das Kindergeld verdoppeln, müsstest du auch an Kinderfreibetrag ran und dieser wäre dann höher als bei Erwachsenen.

    Zu deinen weiteren Thesen.

    Beamte können keine Sozialleistungen erhalten daher muss die Besoldung eine gewisse Höhe haben.

    Wenn du in der freien Wirtschaft ein kleines Gehalt verdienst, erhältst du Sozialtransfers, wenn du sie haben möchtest und festgestellt wird, das dein Geld für deine Familie nicht reicht.

    Keiner wird deine*n Partner*in zwingen zu arbeiten. (Alleinverdienermodell und Familienzuschläge in der nicht Beamtenwelt)

    Es gibt also schon ein dem Staat sind alle Kinder gleich viel wert.

    Eine Automatisierung diese Sozialtransfers - Kindergrundsicherung - ist gerade mehr oder weniger krachend gescheitert.

    Nein, es wird in der Regel innerhalb des Regierungsbezirks Münster angeordnet. Soweit ich es verstanden habe, handelt es sich in der Regel um Kaskaden-Abordnungen. Was das Thema angeht, herrscht halt viel Unmut in den Kollegien.

    Um das genauer zu erklären, müsste einer der Kolleg*innen aus den betroffenen Bereichen sekundieren.

    Wenn du dich bei einer Schule oder der Bez. Reg. meldest und dich mit einer Abordnung zu Anfang bereit erklärst, wird das deine Chancen sicher nicht schmälern.

    Auch kannst du dir überlegen, dich an eine Schule im nördlichen Ruhrgebiet versetzen zu lassen . Das kann man aus Münster auch für eine Zeit sicherlich pendeln und hat dann einen Fuß in der Tür im Regierungsbezirk Münster.

    Kannst du es erläutern bzw. Infos dazu verlinken?
    Finde ich interessant, dass es Änderungen gibt. Ich hatte nicht mitbekommen, dass an den Besoldungstabellen massiv geändert wurde..

    Am Beispiel NRW (das verbindet uns beide 😁)

    Alles nördlich von NRW betreibt allerdings den selber oder noch größeren Murks.

    Zum Nachlesen der aktuelle Gesetzentwurf zum kommenden Besoldunggesetz:

    https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…/MMD18-9514.pdf

    An den Besoldungstabellen wurde ja nichts geändert, eben weil man sagt, das es einen Partner gibt.

    Nimm einen Alimentationsbedarf, nach den Vorgaben des BVG errechnet, von 50.000€!

    Akuell beträgt die Höhe der Besoldung hier nur 44.000€

    Eigentlich müsste die Besoldung hier nun, um der Verfassung zu entsprechen, um 6.000€ erhöht werden.

    NRW sagt nun, die 50er sind vorbei und der/die Partner*in verdient ja auch Geld.

    Also wird im kommenden Besoldungsgesetz ein Einkommen für den Partner auf Höhe eines Minijobs angesetzt. 12*500€ sind auch 6000€ und schon hat man dank der Abkehr von Alleinverdienermodell 6000€ weniger verdient.

    Mir ist relativ egal wie viel Modernität im Alleinverdienermodell steckt. Wichtig ist was hinten rauskommt. Und da im Alleinverdienermodell für mich mehr rausspringt, bin ich da sehr opportunistisch, obwohl das eine Haltung ist, die mir zu wider ist.

    Ich hoffe, eure Beiträge meinen nicht mich chilipaprika & k_19.


    Ich halte es nur für gefährlich, das Alleinverdienermodell in Frage zu stellen, weil es am Ende zu weniger Geld für alle führen wird und nicht zu einer Angleichung der Besoldung von Kinderlosen und Eltern.

    Wie viel Druck da im Kessel ist, sieht man doch daran, das alle nördlichen Bundesländer mittlerweile das Alleinverdienermodell zugunsten eines Mehrverdienermodells abgeschafft haben. Das führt dazu, das die Besoldung auf dem Papier gesetzeskonform ist auf dem Konto aber nichts ankommt.

    Renten können sich nicht länger auf Steuern und Umlagen stützen, sondern die Beiträge müssen zu einem erheblichen Teil sinnvoll am Finanzmarkt angelegt werden. Ist jetzt auch keine neue Erkenntnis, es passiert nur nix.

    Auch die Renditen am Kapitalmarkt müssen von irgendwem erwirtschaftet werden. Und da quasi alle entwickelten Volkswirtschaften inklusive China vergreisen, wird das auch nicht mehr (so gut) funktionieren.

    Das Land am Laufen halten müssen aber auch die Kinder, die wir in der Schule unterrichten und ggf. unter Lehrermangel und Extrawürste leiden.

    Nochmal

    Meine Argument ist doch ein anderes. Hunde und Kinder als gleichrangige Privatangelegenheit gleichzusetzen geht nicht.

    Das Eltern kleiner Kinder gewisse (!) Sonderrechte kriegen, ist dabei auch in Ordnung.


    Man sollte dabei auch bedenken, dass viele dieser Regelungen aus einer ganz anderen Zeit stammen.

    Aus meiner Sicht könnte man den Familienzuschlag und den Kinderzuschlag abschaffen. Das Land sollte den Beamten versorgen und nicht seine Familie. Wenn Kinder "zu teuer" sind, muss man das Kindergeld für alle erhöhen.

    Nur weil ich hier die Grundlagen des Alimentationsrecht erkläre, heiße ich es nicht gut. Ich bin gefragt worden, ob ich das erläutern kann.

    Die Abkehr vom Alleinverdienermodell ist möglich, ist faktisch aber die Forderung nach einer Besoldungskürzung. Das sieht man in allen Bundesländern, in denen das Partnereinkommen eingeführt worden ist, um eine Anpassung der Besoldung auf das vom BVG geforderte Niveau zu errechnen und es dann nicht zu zahlen.

    Da ist der Trick in NRW schon "ehrlicher", wenn man Alimentationsrecht dahingehend versteht, dass es darum geht einem Beamten einem bestimmten Lebensstandard zu finanzieren.

    Keiner der sich"neutral" damit auseinander (Kinderbrille an/aus), wird ernstlich bestreiten, dass Kinder Mehrkosten verursachen und dass diese Kosten unterschiedlich sind, weil die größte Variable nicht der wöchentliche Einkauf im Lidl ist, sondern der Wohnraum den eine Familie benötigt.

    Und dann kostet eine angemessene Wohnung (75 qm) für einen kinderlosen Oberstudienrat eben weniger als 105 qm für eine 4 köpfige Familie. Genauso hat der man Kosten für die Kinder an sich. Aber wie bereits erläutert müssen diese maßgeblich nach aktuellem Recht in der eigentlichen Besoldung abgebildet sein.

    Die Forderung der Abschaffung von Familienzuschlägen zu Gunsten der Kindergrundsicherung ist gut, würde dem kinderlosen Beamten aber auch nicht helfen. Der Teil der aktuell ohne Familienzuschläge schon in der Besoldung enthalten ist, würde dann aus diesem gestrichen werden, weil der alimentative Bedarf der Kinder weniger groß ist. Diese erhalten nun ja bereits finanzielle Leistungen. Übrigens hat das BVG diesen Weg den Besoldungsgesetzgebern offen gelassen. Leider ist eine Kindergrundsicherung politisch nicht gewollt.

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