Danke, ist editiert!
Beiträge von Dr. Rakete
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Chemikus, wirfst du gerade angestellten KuK mangelnde Streikbereitschaft vor?
Ist das nicht ein Sakrileg?
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Deine Ruhegehalt wird versteuert (in deinem Fall wahrscheinlich 0%) und dann musst du davon KV für dich und ggf. den Rest der Familie zahlen.
Viel ist das nicht !
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Wie Bolzbold schon geschrieben hat, wird da nix bis die Sache mit Beförderung auf A13 für alle durch ist. Das ist durch Fellner oder den Staatssekretär schon auf Konferenzen gesagt worden
Es wird keine Beförderung für alle jetzt nach A13 Beförderten außerhalb der Funktionsebene geben.
Da wird ähnlich wie in Niedersachsen eine Lösung über eine Zulage kommen.
Kasse ist leer und A13 für alle hat 900.000.000€ gekostet, sagt meine Glaskugel
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https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/18838…_01.12.2022.pdf
Hinzu kämen noch die Familienzuschläge für die 3 Kinder. Grob 780€ solange die Kinder im Haus sind.
Macht grob 2600€ solange die Kinder im Haus sind.
Meiner Meinung nach ist deine Rechnung ziemlich falsch.
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In diesem Fall waren die Kollegen bereits Ende bereits Ende 50 und hätten die Stufen eben nicht mehr erreicht. Das ist viel Stress für sehr wenig mehr Geld, zumal damit eben nicht die deutliche Steigerung der Rente wir bei den Pensionen einer geht.
Ok, vielleicht unterläuft mir irgendwo ein Denkfehler.
Wenn ich mit 30 starte im TVL bin ich mit 45 in Stufe 6. Werde ich nun mit 50 befördert, bin ich mit 55 wieder in 6.
Richtig ?
Das ist nicht schön und wie ich oben geschrieben habe, ist der TVL eine Schweinerei.
Aber am Ende steht eine Plus auf dem Gehaltszettel.
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Am schönsten ist es im eigenen Lehrerzimmer bei jungen, dauerkranken Verbeamteten und alten, 3-4Jahre vor der frühestmöglichen Rente mit Abschlägen gehenden, die die Arbeit machen....
Gähnnn … wie ermüdend ….
Du hast vergessen, dass die Angestellten, die noch kurz vor der Rente stehen und die ganze Arbeit machen, auch noch ihre Eltern pflegen und selbst schwer behindert sind, während die jungen, dauerkranken Beamten jeden Nachmittag im Schwimmbad gesichtet werden.
Zzzzzzzzz ……. Sorry war kurz weggenickt.
Bei uns blockiert übrigens eine dauererkrankte angestellte*r Kolleg*in seit Jahren mit Kettenkrankschreibungen eine Stelle und das größte Arschloch von allen, der wirklich allen KuK, SuS und der SL auf den Sack geht und übrigens gerne mal krank ist, wenn seine Teenager-Tochter umgeknickt ist oder umzieht, ist angestellt. Nicht zu vergessen, dass diese*r Kolleg*in aufgrund des Diploms allen erklärt, wie viel Ahnung er hat.
Selbige Stories lassen sich sicherlich über Beamte finden! Und das natürlich häufiger als bei Angestellten. s.u.
Also bitte spart uns Pauschalisierungen .
in Sachsen.....gibt's da einiges davon.
Schade, dass Lehrerforen nur meist für Beamte da ist.
Sollte man als Mathefreund nicht erkennen, dass sich dieses Problem aus der relativen Häufigkeit der angestellten Lehrkräfte über das Bundesgebiet ergibt und nicht weiter die Mär vom Angestellten zweiter Klasse pflegen? -
Mal angenommen ich habe alle Stufen durchlaufen (15 Jahre) - Anfang/Mitte 40. Und werde mit Anfang 50 befördert, lande ich mit Mitte 50 wieder in Stufe 6.
Bevor es hier gleich wieder los geht!
Der TVL ist für (Achtung wichtig!) für voll ausgebildete Lehrkräfte eine Schweinerei.
Aber eine Beförderung nicht anzunehmen, weil sie sich im TVL nicht lohnt, scheint ja nicht zu stimmen und zeigt einfach nur, dass die meisten Lehrer*innen -egal ob A oder TVL- wenig Ahnung von ihrer Bezahlung haben.
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Die kürzeren Laufzeiten sind dann sicherlich der Grund, das die Differenz früher deutlicher ist.
Einigen wir uns auf die Formel:
Egal wo im TVL kommt weniger raus in Summe.
Nie vergessen:
Hinten kackt die Ende!
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Naja, im TVL ist bei 6 Schluss auf 9 Folgen bei Beamten 10,11 und 12 was in A13 grob 500€ entspricht.
Warum sich eine Höhergruppierung/Beförderung nicht nicht lohnt, erschließt sich mir nicht.
Wenn ich das richtig gegoogelt habe fällt man nicht zurück auf 1 sondern in der Regel eine Stufe zurück. Dabei verdient man nicht weniger sondern mindestens gleich viel. Am Ende steht immer ein Plus.
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Kurze Nachfrage, weil ich zu doof bin, das zu finden.
Ist die Zulage für stv. SL ruhegehaltsfähig?
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Das Wort Mindestpension ist noch nicht gefallen.

Bedenke das Ende.
Pension derzeit 72%, Rente 48%.Pension vom letzten Gehalt
Rente vom Durchschnittsgehalt (?) oder sowas! Wobei ein Lehrkörper wahrscheinlich über diesen Wert kommt - verdient ja auch überdurchschnittlich - aber hat auch nicht so viele Jahre eingezahlt - zu kompliziert - dann doch lieber Pension.

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Ohne OBAS stehen dir die Beförderungen nicht offen. Dein Beschäftigungsstatus ist da ohne Belang.
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Ich hatte das aus der Erinnerung zitiert und mich ziemlich vergriffen. Mea culpa
Es geht hierum:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=621364
Sind nur 4 Jahre nicht 10
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In welcher Stufe würde man dich denn im TVL eingruppieren? Du bist jetzt in 8 oder 9, vermute ich?
Wieviele Dienstjahre hast du? Wenn du 10 Jahre voll hast, kannst du dich ein Jahr nach A14 auf einen A15 Posten bewerben.
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Ich würde mir trotzdem mal die Mühe machen und auf einem Zettel TVL und A-Besoldung vergleichen.
Eine Fachleitung, die ich nach wie vor für die erstrebenswerte Stelle im Schulsystem halte, ist in NRW A15.
Postdoc-Dauerstelle ist TVL 13 (?) eine mögliche Professur später dann W2 (?)
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Die zusätzliche Stunde ergibt sich einfach aus der Zusammensetzung der Klassen.
Wie geht das? Wurde eine äußere Differenzierung aufgehoben?
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Du hast das ganze Schuljahr je Woche eine Stunde Mehrarbeit geleistet?
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Wie würdest du es eher ausdrücken?
Ich komme aus einem Bundesland, wo es A14 und aufwärts eh nur für Funktionsstellen gibt (also Oberstufenleiter, SL, Stellv. SL). Hier machst du also die Führungskräftequalifizierung (oder auch nicht) und bewirbst dich einfach.
Frage ist halt, wer die Stellen dann bekommt. So richtig transparent ist das Verfahren irgendwie nicht.Naja, dass ist ja gar kein Argument, dass in anderen Bundesländern die Besoldungsstruktur scheiße ist.
Genauso schlechtes Gegenargument: Komm nach NRW hier ist die Besoldungsstruktur noch in Ordnung.
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Während Mutterschutz und ggf. Freistellung davor hast du weiterhin deine normalen Bezüge erhalten.
Elterngeld und andere
Lohnersatzleistungen gelten afaik auch als Einkommen.
Vielleicht erklärt das schon die Diskrepanz?
Der 10% Zuschlag folgt daraus, dass wir als Beamte keine Sozialabgaben zahlen müssen und ist so weit auch normal.
Dein Partner ist auch Beamter?
Ansonsten Bescheid abwarten, in Ruhe prüfen und ggf. widersprechen.
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