Drum habe ich es ja auch in Klammern mit Fragezeichen geschrieben. Bei uns in NRW muß man die Beförderung, auch die von A13 nach A14, erst einmal bekommen. Man arbeitet also länger in A13 vor (ohne Bezahlung) und hat dann aber nach der Beförderung noch eine Bewährungszeit, in der man zwar die A14-Urkunde hat, das Gehalt aber noch nicht entsprechend bekommt. Wenn ich es richtig in Erinnung habe, beträgt die Zeit 9 Monate. Daher meine Rechnung von 3 Jahren + X = ca. 4 Jahre.
Das gleiche Spiel wiederholt sich wohl bei A15. Nur bei A16 wird direkt ab Überreichung der Urkunde gezahlt. Bin mir da aber auch nicht 100%ig sicher.
Bei A 14 gibt es in NRW keine Probezeit. Beförderung und Besoldungserhöhung greifen sofort mit Aushändigung der Urkunde.