Gemeint sind die Familienzuschläge der Stufe 2 und weiter. Das habe ich oben unklar formuliert.
Beiträge von Dr. Rakete
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Was haben die erworbenen Lehrämter damit zu tun?
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An meiner Gesamtschule in NRW ist der DL Sonderpädagoge
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Bevor jetzt man jetzt panisch seine A 13 Stelle reduziert um unter die JAE zu fallen. Zumindest die Stufen 2 und weiter fallen/fielen in NRW nicht unter die JAE. Man bleibt also auch in Stufe 12 knapp drunter. Zumindest galt das vor den Corona Regelungen.
Es gab da mal ein Merkblatt der GEW in NRW. Ich finde es nur gerade nicht wieder.
Vielleicht ist das aber auch geändert worden mit den neuen Regelungen? Kann sich sonst noch wer daran erinnern?
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Nur am Rande erwähnt.
Ich habe die Diskussion gestartet, weil ich in den Erlassen des Landes NRW die Stelle nicht gefunden habe in der Klassenlehrer die Aufgabe der Zeugniserstellung zugewiesen wird.
Wegen meiner kann das Thema geschlossen werden, weil meine Frage mit Karl Dieters Verweis auf die ADO (nochmals Dank dafür) beantwortet wurde.

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Karl-Dieter Danke für die Info.
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In diesem Abschnitt wird von Zeichnung gesprochen. Das habe ich auch gefunden gehabt. Zeichnung ist aber ungleich Herstellung/Druck der Zeugnisse?
Mein stv. SL behauptet der Druck sei Aufgabe jedes KL. Da ich diese Aufgabe übernehmen soll, soll ich dafür aus dem allgemeinen Lehrertopf entlastet werden. Der ist aber leer und ich habe keine Lust zum Buh-Mann zu werden, wen für mich da etwas umgeschichtet werden muss.
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Hallo da draußen,
wessen Aufgabe ist der Erstellung der Zeugnisse? Das wird sich irgendwo geregelt sein. Ich finde es bei der feierabendlichen Bass Exegese nicht.
Weiß jemand Rat?
VG Dr. Rakete
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Zunächst einmal hast du in deinem ersten Post nicht davon geschrieben, dass du befördert lassen willst um der Beförderung willen sondern um dich versetzen zu lassen.
Das wird mMn nach nicht so schnell klappen, wie wenn du Klinken putzen gehst an Schulen, die dich aufnehmen können.
Ich habe auch nicht davon geschrieben, dass du nicht bewerben kannst, sondern davon das du defacto chancenlos bist.
Die ausschreibende Schule wird von deiner Bewerbung informiert werden. Dann wird sie in der Benotung des vorgesehene*n Bewerber*in so hoch gehen wie möglich (du wirst nicht höher sein können) und dann schlägt dich am Ende das Laufbahnprinzip.
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Kurze Gegenfrage: Wäre klassisches Klinken putzen zur Versetzung nicht vielversprechender? Ehrlich gesagt werden Stellen im 1. Beförderungsamt doch eher intern als extern besetzt.
Ohne das Urteil zu kennen, wird sicher unser Beamtenstatus Teil der Begründung sein. Für uns gelten eben andere Regeln.
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Das mit dem gekürzten Ref ist eine Sparmaßnahme.
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Kommt nicht ein Großteil der Stellen zum neuen Schuljahr?
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Den Personalrat erreichten vereinzelt Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sahen, eine Aufgabe, für die sie befördert worden sind, weiterhin zu übernehmen. Sie zogen in Erwägung, sich von der Aufgabe entpflichten und zurückstufen zu lassen. Der Personalrat weist darauf hin, dass es sich bei A14-Beförderungen nicht um Funktionsstellen handelt, wie dies bei A15-Stellen der Fall ist. Die Übernahme einer anderen Aufgabe im pädagogischen Bereich oder im Verwaltungsbereich ist daher im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich und sollte ernsthaft geprüft werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Personalrat zu kontaktieren.
taetigkeitsbericht_gym.pdf (bezreg-muenster.de)
Das müsste mit den unterschiedlichen Laufbahnen an GES zusammenhängen. In der SEK 1 ist A14 die zweite Beförderung. A 15 ist für SEK 2 Kollegen dementsprechend die zweite Beförderung. 2. Beförderung gleich Funktionsstelle. Von denen kann man sich entpflichten lassen. Habe ich selber mit einer SL erlebt. A16 zurück auf A14
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Da ich mich gerade in Verfahren für eine normale Stelle A15 befinde, hatte ich die leise Hoffnung den ganzen Bumms später nicht nochmal machen müssen. Kann man zu mindestens Teile für eine spätere Bewerbung auf eine stv. SL übernehmen?
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Wenn der Elterngeldbezug der Türöffner ist, dann ist in den ersten 24 Monaten ja alles möglich. Dann braucht man das ja nur geschickt genug einteilen
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Wie kann das in NRW so unterschiedlich gehandhabt werden? Meine letzte Elternzeit endete gefühlt eine Woche nach Ferienbeginn und mir wurde im Gespräch von der Sachbearbeiterin noch der Tipp gegeben, dass dies mein Rechtsanspruch sei. Allerdings hatten wir damals auch das Elterngeld dementsprechend gestreckt, dass das Elterngeld nach 18 Monate endete.
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Meine letzte Elternzeit ist 10 Tage nach Sommerferienbeginn zu Ende gewesen! Allerdings war die 10 Monate
Wie habt ihr eure EZ aufgeteilt?
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Wie ist es mit der Möglichkeit die Zähne zusammenzubeißen und sich selber um das Kind zu kümmern?
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Danke Bolzbold, genau einen solchen Erlass habe ich gesucht.
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