Es geht doch um einen Wechsel von Realschule zum Gymnasium.
Das mit dem Wohnort hatte ich überlesen.
Es geht doch um einen Wechsel von Realschule zum Gymnasium.
Das mit dem Wohnort hatte ich überlesen.
Wie meinst du das? Selbstverständlich kann man auch ohne Lehramtsstudium ins Ref einsteign, wenn man zwei Fächer anerkannt bekommt.
Ok - danke wieder was gelernt
Ohne Lehramtsstudium kein Ref?
Für den Wunsch auf ein Gymnasium zu wechseln
Wegen was möchtest du mich anzeigen? Verwechselst du mich?
Ich hab geschrieben echte Lehrer verstehen den.
Darf ich nach dem warum fragen?
Theoretisch ja - praktisch
Danke für deine Antwort!
Nein, ich habe Sek I studiert und auch mein Referat an einer Realschule gemacht. Ich hatte es bisher so verstanden, dass ich im Sek I- Bereich des Gymnasiums unterrichten darf...?
Da hast du Recht, dass das rechtlich (NRW) möglich ist. Praktisch wird sich das nicht ergeben.
Die echten Lehrer verstehen den jetzt:
Anzeige ist raus
Dann kündige und mach das 2. Staatsexamen. Refs kriegen heute 1500€ brutto. Davon wird man nicht reich aber bekommt erstmal eine fundierte Ausbildung.
Danke für deine Hilfe!!
Gerne.
Ich würde erstmal versuchen, die für euch gültigen Vorgaben der Bezirksregierung zu finden. Da der Personalrat dir nicht helfen will. Was ist mit der Gleichstellungsbeauftragten?
Wenn der Plan für viele nicht passt, zusammen schließen und fordern, dass der Plan für alle nochmal gerechnet wird.
Alles anzeigenHallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die frohe Botschaft ist, dass Nachwuchs ins Haus kommt :). Das erste Mal. Freuen uns sehr.
Kurz zu uns: meine Frau ist Lehrerin und ich Lehrer. Also eigentlich sollte es ganz einfach sein.
Haben uns durch diverse Rechner und Foren geforstet, aber nie 100% gefunden wonach wir suchen. Vllt könnt ihr etwas helfen.
Januar 2025 ist der Geburtstermin.
Meine Frau würde gerne nach den Weihnachtsferien 2026 wieder einsteigen. Also 12 Monate später. Wären 10 Monate Elternzeit, + Jan und Februar Mutterschutz.
Ich würde gerne nach der Geburt 1 Monat Elternzeit nehmen und nach den Weihnachtsferien 2026 in Elternzeit bis September (Einstieg wieder vor den Herbstferien 2026) gehen wollen.
Insgesamt wären dass dann 10 Monate meine Frau und 9 Monate ich.
Wenn wir das richtig verstanden haben würde meine Frau im Jan/Feb normale Bezüge bekommen, dann ab März 1800€/Monat.
Ich würde den einen Monat nach der Geburt auch 1800€ bekommen. Also hätten wir zu dem Zeitpunkt 1 volles Gehalt (Frau) und die 1800€ Elterngeld von mir.
Die 10 Monate darauf würde sie 1800€ bekommen und ich das volle Gehalt.
Was passiert wenn sie wieder arbeitet ab Januar 2026, sie wird vllt in Teilzeit gehen, 5 Stunden weniger. Dann bekommt sie ab dem Zeitpunkt ihre Bezüge aber was ist mit mir?
Laut Rechner steht mir dann noch 1 Monat die 1800€ zu. Aber danach 0€.
Kann man die 1800€ strecken und z.B. 16 monate 1350€ bekommen? und was ist mit Elterngeld plus bzw dem Bonus Elterngeld? Wann greifen die?
Meine Idee war es in der Elternteil von mir bis September mich selbst für 7 Stunden zu vertreten. Laut Gehalts Rechner wären das im Monat 1300€. Sofern ich an einem Tag arbeiten gehen würde, würde es klappen.
Sorry für den langen Text
liebe Grüße und schönen Schulanfang
Man hat Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn beide mindestens 2 Monate Elterngeld nehmen.
Der Mutterschutz wird auf den Elterngeldbezug angerechnet. Daher pass deine Rechnung, dass deine Frau 12 Monate Geld bekommt und du 2 x 1 Monat.
Man kann beim Elterngeld+, wie Susannea schrieb, die Monate im Verhältnis 2 zu 1 teilen. Das heißt aus einem Monat würden zwei werden. Die Gesamtsumme des Elterngeldes ändert sich dadurch nicht. Es müsste aber steuerlich besser sein, das Geld über die Gesamtzeit zu strecken.
Die Streckung/Teilung, die du planst, geht aber nicht. Aus 1 x 1800€ wird 2 x 900€. Anders ging das zumindest bei mir damals nicht.
Wie das mit den Bonusmonaten ist, muss dir jemand anders erklären, dass war mir damals zu kompliziert.
Wenn du dich selber in Elternzeit vertrittst, wird dir das auf des Elterngeld angerechnet. Auch hier kann ich dir nicht helfen. Das wurde aber vor Kurzem hier irgendwo diskutiert. Musst mal suchen.
Mit 7 Stunden wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit einem Unterrichtstag hinkommen.
Das mit NRW hatte ich nicht gelesen. Ich schreibe häufiger mal, wenn ich mich vor meiner Familie verstecke ![]()
Aufgrund deiner Schilderung nehme ich mal an, dass du an einer Gesamtschule bist.
Hier mal ein Link zum Teilzeitpapier für Gesamtschulen im Regierungsbezirk Münster.
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…esamtschule.pdf
Sicher sind das alles nur "Empfehlungen". Dieser haben aber doch in gewisser Weise einen bindenden Charakter.
Etwas Ähnliches sollte es bei dir im Bezirk dann auch geben. Was sagt denn euer schuldinternes TZ-Papier?
Der Verweis auf den Lehrerrat der Schule ist natürlich nett. Er sollte aber bereits während der Erstellung der Pläne konsultiert worden sein. Entweder hat der gepennt oder der hat nix drauf.
Als letzter Ausweg, wenn weder Lehrerrat noch PR dir aus der Patsche helfen können, bleibt dir noch ein Anruf beim Dezernat. Danach kannst du auch gleich einen Versetzungsantrag ausfüllen.
Wie ist denn nun das Bundesland? Das müsste man schon wissen, um dir konkret anhand der gültigen Rechts dort konkreter helfen zu können.
Dein Stundenplan wäre in NRW ziemlich sicher anfechtbar. Auch wenn die verschiedenen Regierungsbezirke sicher verschiedene TZ-Vorgaben machen, sind bei uns mehr als 7 Springstunden bei einer vollen Stelle zustimmungspflichtig. Bei 14 Stunden hättest du hier das Recht auf 1 Halbtag und einen Ganztag frei. 13 bei 14 ist derartig Banane, das hier bei uns im Regierungsbezirk der Personalrat den Raketenwerfer laden würde.
Egal, wie du es handhabst, ist eine Stunde Entlastung für einen Tag in der Vertretungsplanung an einer 6 zügigen Gesamtschule zuwenig.
Ich mache an einer 4 zügigen Gesamtschule die Vertretungsplanung. Ein normaler Tag Arbeit in der Orga hat mindestens 90 Minuten Zeitaufwand in schlechten Zeiten 120 min. Das wird an einem 6 zügigen System nicht unter 120 Minuten pro Tag gehen, wenn ihr euer Untis vernünftig pflegt. An einer 6 zügigen GS mit entsprechend großer Sek. 2 dürften aber auch reichlich Stunden im SL-Topf sein.
Falls du das als Sprungbrett nach A15 siehst, kann man natürlich in den sauren Apfel beißen.
Aus meiner persönlichen Erfahrung muss ich sagen, dass Beförderungen, die in Zusammenhang mit Schild und Untis stehen, viel mehr Aufwand, sind als das ganze andere Gedöns wofür man A14/A15 werden kann.
Ich finde ein halbes Deputat recht ordentlich. Mein aktueller Stv. macht 8 Stunden. An der Schule davor waren es 4-5 Stunden.
Das sind doch Monatswerte bei den Steuern.
Die KV (Basistarif) wird als Sonderausgabe (oder was auch immer) vom Brutto abgezogen. Dann bleiben ca. 2000€ zu versteuerndes Einkommen über. Abzgl. Grundfreibetrag bleiben noch knapp 1300€ zu versteuerndes Einkommen. Da passen 200€ Steuern im Monat ganz gut, würde ich mit meinem Laienwissen sagen.
Du bist Quereinsteiger*in ohne PE oder ähnlichem?
Das ist ja auch nicht schwer zu verstehen.
Du hast das nur wenig verständlich ausgedrückt.
Obas kommt als Maßnahme für dich sowieso nicht in Frage. Du erfüllst die Bedingungen dafür nicht.
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