Beiträge von Marthereau

    Bei uns gibt es eine Kollegin, die nur Klassen 5 und 6 bekommt. Sie würde auch gerne mal eine Klasse zum Abschluss führen, aber sie ist so gut darin, neue Klassen 'einzunorden', dass die Schulleitung sie immer wieder dazu einsetzt. Wird ihr aber langsam lästig, insofern mal sehen, nächstes Schuljahr ist sie an eine Grundschule abgeordnet.

    Selbst wenn es nicht so wahrgenommen wird, wird es jedenfalls so kommuniziert. Sobald bei uns jemand etwas lauter spricht als sonst kommt über Klasse 7 sofort 'Schreien Sie mich nicht an !"

    Ich habe aber auch das Gefühl, da wird die generelle Konfliktbereitschaft des jeweiligen Kollegen ausgelotet. Nicht, daß sofort was dran ist, sondern eher, geht der Kollege in die Diskussion, oder zieht er/sie sofort zurück ?

    An die Geschichtskollegen: Wie deutet ihr die Aussage, dass nicht alle SS-Angehörigen Verbrecher waren? Es soll wohl damals auch Menschen (Minderjährige?) gegeben haben, die zum Dienst gezwungen wurden, und da fehlt mir der historische Überblick bei diesem Thema, um die These zu beurteilen.

    Interessant hierbei ist vor allem, dass es in der ursprünglichen Frage um Offiziere ging, die Eingezogene und sonstige mehr oder weniger Zwangsrekrutierte also schon außen vor ließ, und der Gefragte hier dem Kern der Frage gezielt ausweicht, um bewusst ein bißchen herumzurelativieren.

    Wer sich bis 43/44 bei dem Verein eingefunden hat, wußte meines Erachtens nach sehr genau, worauf er sich da einläßt. Inwieweit die späteren dann nur 'mitgemacht' haben, um nicht unangenehm aufzufallen, oder weil das 'eben so gemacht' wurde, spielt da für mich keine große Rolle. Die SS ist in meinen Augen sowohl konzeptionell als auch in ihrem Wirken eine verbrecherische Organisation und wer Teil davon war, trägt infolgedessen zumindest solange Mitschuld, wie er das Gegenteil nicht belegen kann.

    Ich würde da in der Studiengangsordnung und PO der Uni schauen. Uns wurde eingebläut, dass Sprachkenntnisse, nachzustudierende Module etc (Auslandsaufenthalt... meine ich auch, bin nicht völlig sicher) bis zur Meldung zur Masterarbeit nachzuweisen waren, also für die Abschlussprüfung vorliegen mussten.

    Niedersachsen, Studienordnung 2016.

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