Beiträge von Ingeborg1980

    ... um als Mensch - fern von KI - zu antworten, mit Gefühl und mit dem Wissen um Mehrdeutigkeiten:


    ich lese die Klausur 1x und kümmere mich um Ausdruck, Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik...

    im 2. Lesedurchgang - später - setze ich mich mit dem Inhalt auseinander - und vergleiche den Erwartungshorizont

    mit weiteren möglichen Deutungen. Dabei unterscheide ich zwischen Inhalt und wirklich tiergehender Interpretation.

    Im Endeffekt dauert das ca. 45-60 Min pro Klausur - wach und ausgeruht.


    Müde, nach 8 Stunden Unterricht und mit viel Terminstress im Nacken dauert es länger.


    Und ganz sicherlich kann man komplexe Klausuren nicht wie ein gefühlloser Roboter in der zimmergleichen Zeit "durchkloppen".

    Jedenfalls nicht, wenn man die individuelle Leistung wertschätzen und durchdenken möchte.


    Deutsch LK - 1 Stapel - da sitze ich also mindestens 2 Nachmittage dran. ...

    German:

    ich vermute eventuell noch etwas anderes hinter diesen Botschaften:

    den Wunsch der Kolleg*innen, dass die Schulleitung das Kollegium strenger führt, dafür

    sorgt, dass alle ihre Arbeit richtig machen (sodass nicht diejenigen unter denen leiden, die

    ihre Arbeit nicht richtig machen).

    Hinter dem Anschwärzen könnte die Forderung stecken: Professionalisieren Sie Ihren Laden und

    führen Sie Strukturen ein, die für Verbindlichkeit sorgen. Klar, dahinter steckt der Wunsch nach

    mehr Autorität - wenn man merkt, dass die Freiwilligkeit dazu führt, dass Freiheiten ausgenutzt

    werden.

    Die Kehrseite der Medaille - strenge Kontrollen, hierarchisches Gehabe - kann auch keiner wollen.

    Dennoch könnte das evtl. dahinter stecken.


    Sicherlich wäre es schöner, wenn alle ihre eigene Verantwortung wahrnähmen, ohne dass das

    streng eingefordert wird.

    superguter Beitrag, genau so ist es!

    Danke.

    ich korrigiere.

    Anbei die Info des HPR für die Schulen in BaWü, der auf eine Stellungnahme des Kultusministeriums verweist:


    Das Kultusministerium weist darauf hin, dass für die Annahme von Freiplätzen Folgendes unverändert seit 2017 gilt:

    Die Schulen können im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie von der Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte Gebrauch machen, sofern diese im Angebot des Reiseveran- stalters einkalkuliert sind und nicht eingefordert wurden. Ob solche Freiplätze von Lehrkräften oder von Begleitpersonen genutzt oder unter Umständen anteilig auf alle Teil- nehmerinnen und Teilnehmer umgelegt werden, steht ebenfalls im Ermessen der Schule. Die jeweilige Entscheidung, die die Schule trifft, muss aber unbedingt allen Beteiligten transparent gemacht werden. Die Entscheidung, ob und wie generell Freiplätze ange- nommen werden, sollte als „Grundsatz für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen“ nach § 47 Absatz 5 Nr. 5 SchG durch die Schulkonferenz erörtert und geregelt werden.


    Ich bleibe dabei: Anstatt Lehrer auf Freiplätze ausweichen zu lassen, muss der Dienstherr für eine ausreichende Budgetplanung sorgen.

    D. h. dass die GLK und die SK mögliche Fahrten anhand des Budgets planen und Schulleiter die Fahrt nur genehmigen, wenn das Budget vorhanden ist. Alles andere ist unlauter.


    Hier an der Schule läuft es glücklicherweise auch so. Aber wir mussten das mit ÖPR und GEW-Berartung auch erstmal "klären".


    Und die GEW empfiehlt ganz klar in einem Rundschreiben, die Freiplätze bedürftigen Schülern zu lassen - bin selbst Mitglied und kann da auch zustimmen. Da es ja die andere Lösung (s. o.) gibt.

    Ja, das Sozialamt übernimmt ja auch die Kosten - bei Familien, die berechtigt sind.

    Die Freiplätze sind eine schwammige Sache -aber halt für bedürftige Schüler -

    manche sind ja auch bedürftig, obwohl sie keine "Stütze" bekommen (oder keine

    beantragen). Die Lehrer haben das besten Falls im Blick, wer bedürftig ist.


    Ich finde das eigentlich gar nicht verwerflich - denn für Dienstreisen muss nunmal der

    Dienstherr aufkommen, wenn er will, dass sie stattfinden.

    Genau wie bei allen anderen Beamten auch, die Dienstreisen machen.


    Und wenn der Schulleiter die Reise genehmigt hat, dann in dem Wissen, dass er von

    oben das entsprechende Budget erhalten hat - ansonsten war es sein Planungsfehler.


    Es ist übrigens interessant, dass das nur Lehrer betrifft.


    Andere Beamte - z. B. ein Freund, Prof hier an der Uni, machen ihre Dienstreisen und

    reichen die Reisekosten ein - ganz selbstverständlich (wobei es auch da ein Budget geben

    wird). Oder Beamte des Regierungspräsidiums oder der Stadt - wer dienstlich reist, erhält

    die Reisekosten.


    Und wir Lehrer sind nicht bedürftig - daher ist es auch nicht nötig, Freiplätze anzunehmen.

    Warum denn - damit das Land bei Klassenfahrten spart?

    In BaWü ist es so, dass Freiplätze, die von Veranstaltern angeboten werden,

    Schüler*innen zugute kommen müssen, die finanziell schwach aufgestellt sind.

    Was natürlich auch richtig ist.


    Die GLK stimmt über das Fahrtenprogramm ab, gemeinsam mit der Schulkonferenz -

    die Schulleitung hat im Vorfeld der abgestimmten Fahren dafür zu sorgen, dass genügend

    Budget für die Lehrerkosten vorhanden ist - am besten schon vor der Abstimmung des

    Fahrtenkonzeptes, damit sie sagen kann, ob alle Fahrten durchführbar sind, welche

    theoretisch gewollt sind, oder nicht.

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Schulleitung beim Land finanzielle Nachforderungen

    stellt, wenn sie merkt, dass das Budget nicht ausreichend ist. Ob sie dann nochmal Geld bekommt,

    sei dahingestellt.


    Jedenfalls: wenn die Schulleitung die Fahrt genehmigt, dann müssen die Reisekosten für

    Lehrer auch vollständig übernommen werden.


    Die Praxis, dass Lehrer dazu genötigt werden, teils oder ganz auf Reisekosten zu verzichten, und

    das im schlimmsten Fall von der SL, ist nicht rechtens (in BaWü). Dahinter steckt dann der Planungs-

    Fehler der SL, die das Budget vorher nicht der GLK bekannt gegeben hat (und auf dessen Grundlage

    die Fahrten abgestimmt werden können).


    Freiplätze sollten diesen Fehler nicht auffangen. Die sind für sozial schwächere Schüler da.

    noch eine kleine Idee hier aus Baden-Württemberg (Gymi):

    wir organisieren hier zentrale Nachschreibtermine, und zwar freitags nachmittags

    (jede/r Kolleg/in übernimmt mal die Aufsicht). Insgesamt gibt es 2 Aufsichten.


    Schüler*innen geben Jacken, Handys, Taschen usw. vorne im Raum ab, dürfen nur mit einem Stift

    bewaffnet am Platz die Arbeit schreiben, die von den Aufsichten ausgeteilt wird. Darauf

    vermerkt sind die zugelassenen Hilfsmittel. Ansonsten wäre es schwierig für die Aufsichten.


    Toilette: Vor dem Termin, nicht währenddessen.


    Der Effekt ist eigentlich ganz gut - die Schüler*innen, die wirklich krank waren, nutzen den Termin

    für die KA (wenn die Lehrer*innen diese Nachschreibarbeit ansetzen, was in BaWü keine Pflicht ist).

    Die Schüler*innen, die der KA eher aus dem Weg gehen wollten, kommen dann am Freitagnachmittag -

    was sie angesichts der Zeit vor einem erneuten Stemmen abhalten kann (kann!).


    Die Schüler*innen, die freitags nachmittags Unterricht haben, brauchen natürlich einen Extratermin,

    das ist klar.

    Und hier die Antwort des Kultusminsteriums BaWü auf die Forderung des HPR nach Schulkonten für AUV:


    „Von Seiten des Kultusministeriums wird weiterhin an einer tragfähigen Lösung für die Ein- richtung der Schulkonten gearbeitet. Mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes und der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) hat sich die Ausgangslage allerdings er- heblich verändert. Zahlreiche Geschäftsvorfälle werden nun umsatzsteuerrechtlich rele- vant. Ob im Einzelfall eine Steuerschuld, auch durch die Verwendung eines Schulkontos, entstehen könnte und in diesem Zusammenhang weitere rechtliche Fragestellungen zu beachten sind, ist deshalb derzeit ebenfalls Gegenstand der steuerrechtlichen Betrach- tung.

    Aus Sicht des Kultusministeriums wird es vermutlich nicht realistisch sein, dass Schulkon- ten ausschließlich zur finanziellen Abwicklung außerunterrichtlicher Veranstaltungen zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund wurde der Fokus zunächst auf eine Bewertung der aus schulischer Sicht bestehenden steuerrechtlich relevanten Themenfelder gelegt. Sobald diese Bewertung abgeschlossen ist, kann eine Umsetzung der Einrichtung von Schulkonten mit Nachdruck weiterverfolgt werden.“


    Einfach nur traurig.

    .. und letzten Endes nehmen sich - leider! - Schüler*innen das raus, was nicht geahndet wird.


    Jedes Bundesland hat hierfür klare Regelungen, im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde nachfragen

    u

    Es wird letztendlich vom Dienstherren erwartet, dass du rechtswidrig handelst?


    Da würde ich doch einen auf Beamten- und Dienstrecht spezialisierten Anwalt mal 'nen netten Brief schreiben lassen.

    Ja, in Baden-Württemberg ist das so. Der Schulträger - hier die Stadt Freiburg - und das Kultusministerium schweigen sich

    trotz offenen Protests unserer Schulleitung darüber aus.

    Gleichzeitig sind natürlich die Fahrten von GLK und SK beschlossen worden und finden statt.

    Für Einzelkämpfe hat doch kein/e Kolleg*in die Energie/Kraft.


    Das Einzige, was etwas bringen würde, wäre geschlossener Widerstand - da wäre ich dabei.

    Aber der zerbröselt sehr schnell.


    wer kennt sie nicht, die GLKen, in denen dann Kolleg*innen sagen: die Fahrten sind so wichtig für die Schüler*innen,

    sie bringen solch einen Mehrwert (was ja stimmt), sie sind Teil unseres Berufsfeldes (in BaWü sind AUV Teil des

    Aufgabenbereichs), die Eltern/Schüler*innen machen Druck...


    alleine steigt man/frau dann nicht aus dem Fahrtenkatalog aus.


    Hier hat die SL die offene Konfrontation mit dem Regierungspräsidium gesucht - ohne Ergebnis, weil dort einfach

    geschwiegen wird.


    Dass es in Hessen Schulkonten gibt, das ist mir bekannt.


    Der Föderalismus in seiner Blüte zeigt sich eben auch bei diesem Thema.


    Die GEW BaWü kämpft offensiv zu dem Thema - aber auch hier aus gleichen Gründen: kein Ergebnis.

    Stimmt. Dann sollten alle Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg

    keine Landschulheime und keine sonstigen Fahrten mehr anbieten.


    So einfach ist es natürlich nicht.


    Denn die Fahrten werden an jeder Schule gemacht, weil sie erwartet werden,

    weil die Kollegien sie zusammen mit der Schulkonferenz beschließen, weil die

    Schulen Landschulheime haben, die gefüllt werden müssen usw. usw. usw.


    Es geht nicht darum, zu sagen: "Dann macht es halt nicht, dann ist Ruhe".


    Jeder weiß, dass dann keine Ruhe ist.


    Es geht darum, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die professionell sind und

    den Lehrern ihren Auftrag zu ermöglichen (der auch in AUV besteht).


    Im übrigen müsste das für jedes Bundesland gelten.

    In Baden-Württemberg ist das ein Problem, welches sowohl vom Kultusministerium als

    auch von den Schulträgern totgeschwiegen wird und nicht gelöst wird.


    Die Lehrerinnen wickeln hier, da es keine Schulkonten gibt, die Fahrten über private Konten ab,

    was sie rein rechtlich gesehen aber nicht dürfen. Aus den genannten Gründen heraus (> 1. Beitrag).


    Sehr wenige Schulen haben Schulkonten, die aber eigentlich keine sind (in dem Fall hat dann der

    SL z. B. ein Konto eröffnet, eigentlich genau das gleiche Problem).


    Die GEW ist hier erfolglos immer wieder dabei, diesen rechtlichen Missstand anzumahnen.


    Es juckt aber niemanden von oben.


    Unter anderem auch, weil wir Kolleginnen und Kollegen das alle stillschweigend akzeptieren, anstatt

    geschlossen auf die Barrikaden zu gehen und zu sagen:

    kein Schulkonto, keine Fahrt.


    Bei einer Kursfahrt z. B. (pro Schüler ca. 500 Euro) verwaltet ein/e Kolleg/in bei einer Kursgröße

    von 24 Schüler*innen locker mal 12.000 Euro.


    Ich finde das seit Jahren skandalös, der ÖPR ebenfalls, der BPR ebenfalls, die GEW ebenfalls, der PhV ebenfalls...

    und das Kultusministerium: Reagiert nicht.

    Aber gleichzeitig ist die Geldverwaltung übers eigene Konto illegal.


    Übrigens bieten die örtlichen Banken/Sparkassen auch keine Treuhandkonten mehr an (Region Freiburg) -

    obwohl das Kultusministerium genau das als Notlösung vorschlägt.


    Schulkonten wären die einzig saubere Lösung - verwaltet von einem administrativen Mitarbeiter des

    Schulträgers.


    Eine der Sachen, die mich - seit 14 Jahren im Dienst - am allermeisten ärgert.

    Ich meinte damit die SuS, die über die Ärztin/den Arzt und die Eltern für längere Zeit krankgemeldet werden

    und dies per Bescheinigung nachweisen (die ab einer gewissen Fehlzeit eingereicht werden muss).

    Welcher Art die Krankheit ist, ist egal.


    Melden sich hingegen SuS wiederholt und oft vom Unterricht ab und fehlen immer wieder mal, dann prüft die

    Konfi die Sachlage und verhängt das Attest. Und die Beurteilung, ob wer krank ist, die trifft eh nur die Ärztin/der Arzt.

    Wir machen nur die Formalie.

    Hallo Schokozwerg!

    Das ist ärgerlich, was Du schreibst - und ich denke, dass es vielen Kolleg*innen und Kollegen bekannt vorkommen wird,

    dass die horrenden Fehlzeiten von Oberstufenschüler*innen zunehmen - so auch hier am Gymnasium in BaWü.


    Es gibt 2 Szenarien


    1) Das unprofessionelle Szenarium

    Jeder Kollege, jede Kollegin versucht, das irgendwie für sich selbst hinzubekommen, kennt die Gesetzeslage nicht unbedingt,

    drückt im Zweifel Augen zu und lässt die Schüler*innen irgendwie durchrutschen. Auf Grund von eigener fehlender Zeit kommt

    es dann auch nicht zu mündlichen Nachprüfungen, zur Durchsicht/Kontrolle der Schülerordner (haben sie das Versäumte nachnotiert?)

    und insgesamt ergibt sich eine Überforderungssituation. Manchen Kollegen/Kolleginnen ist es egal, manche ärgern sich, jeder macht es

    mit sich aus. Die Tutoren/Klassenlehrer*innen unternehmen nichts bzw. nur wenig (im schlimmsten Fall).


    2) Das professionelle Szenarium

    Das Team des Kurses/der Klasse stellt diese Fehlzeiten fest und dokumentiert diese. Die Schulleitung wird informiert.

    Es wird eine Klassen-/Kurskonferenz unter dem Sitz der Schulleitung einberufen und die Fälle werden besprochen. An der Konferenz

    nehmen alle KuK teil - im Konferenzzeitraum bzw. im Notfall sogar an einem späten Nachmittag. Dabei kommen alle zur Konfi.


    Die Schulleitung nimmt die juristische Bewertung der Situation vor, dabei erkundigt sie sich gegebenenfalls an höherer Stelle.


    Alle KuK kommen zu einem gemeinsamen Beschluss und handeln gleich.


    Hier am Gymi in BaWü war es in diesem Herbst auch so, dass in einem Kurs genau die Situation auftrat, von der Du schreibst.

    Daraufhin hat sich der Schulleiter Klarheit zur Situation verschafft, in der Konferenz wurde jeder einzelne Fehlzeitenfall besprochen

    und die Schüler*innen, die auffällig oft fehlen, haben nach diesen "Einzelfallprüfungen" nun eine Attestpflicht. Eine generelle Attestpflicht,

    die automatisch ausgesprochen wird, ist nicht möglich, wohl aber das Votum der Klassenkonferenz über die Attestpflicht im Einzelfall.


    Hier haben die 5 Schüler*innen, die horrende Fehlzeiten hatten (teilweise Ü18) die Attestpflicht nun auferlegt bekommen (in BaWü

    gibt es noch einen Zwischenschritt: die Ankündigung der Attestpflicht, stellt sich dann keine Besserung ein, dann erfolgt diese). Die Konferenz

    hat in jedem der Fälle dafür votiert.


    Sprich: nun haben die Schüler*innen jedes Ml, wenn sie absent sind, die Pflicht, ein ärztliches Attest vorzulegen. Dies ist auch vom Regierungspräsidium

    als legitim anerkannt worden (wurde vorher geklärt, s. o.). Seitdem hat sich das Absenzproblem bei den entsprechenden SuS geklärt.


    Die SuS handeln so, weil sie sehen, dass sie damit durchkommen - wenn man das dann unterbindet, hört es auch auf. Wirklich kranke SuS werden

    selbstverständlich auch anders behandelt (und haben ohnehin Atteste/IKrankschreibungen).


    Außerdem ist es so, dass an unserer binationalen Schule bei einem bestimmten Fehlzeitenanteil die Klassenkonferenz beschließen kann, dass der Schüler/die Schülerin nicht in die nächste Stufe gehen kann - auch dies wurde mitgeteilt, auch dies wirkt.



    Während der Pandemie haben wir in Präsenz unterrichtet und parallel dazu versucht, den Unterricht - so es denn möglich ist - auf Moodle digital abzubilden.

    Ich kann Dir nur raten: höre damit auf. Der Unterricht/das Material findet in der Schule statt - dort dann mit den entsprechenden analogen/digitalen Tools. Im Klassenbuch vermerkst Du das Thema.

    Ansonsten haben die SuS die Pflicht, versäumtes Material nachzuarbeiten - Du musst es ihnen nicht auf dem digitalen Silbertablett servieren (an Privatschulen herrscht ggf. ein anderer Wind, an der öffentlichen Schule wohl kaum). Die Schulleitung hier unterstützt dies auch ausdrücklich.


    Fazit: Man kommt damit nicht alleine klar, man muss hier als Team agieren. Und dann stellt sich im Zweifelsfall heraus, ob das funktioniert. Jede/r kennt die Situationen, in denen man auf Klassenkonferenzen schwierigste Fälle bespricht und dann Kollegen, anstatt im Sinne das Ganzen zu einer einheitlichen Lösung zu kommen, dann sagen: "Also bei mir ist das nicht so, deswegen votiere ich anders." Das sind dann Momente, die schwierig sind.


    Also: Cool bleiben und die Sache an die Schulleitung und die Konferenz abgeben (die von der SL einberufen wird).


    Gruß,

    Lieber Zauberwald!

    Ich möchte Dir den Rücken stärken.

    Du planst ein Landschulheim - Du bestimmst die Regeln.

    Und da Du die Aufsichtspflicht hast, kannst Du auch bestimmen, ob

    ein krankes Kind eine Begleitperson braucht oder nicht. Ist dem nicht so,

    dann kann das Kind nicht mitfahren.

    Die GLK sollte am besten gemeinsam mit der SL Richtlinien von Fahrten festlegen -

    wenn es die nicht gibt, entstehen Unsicherheiten und die Kolleg*innen handeln ohne

    gemeinsame Maxime. Aber hier bin ich abgeschweift.

    Weder eine Mitarbeiterin des Jugendamtes noch Eltern können Dir vorschreiben,

    was Du zu tun hast - Du bist der Chef der Fahrt und Du bestimmst die Konditionen.

    Dass die Dame des Jugendamtes ihren inklusive Ratschlag auch hochhalten muss, das ist

    klar - dennoch bist Du die aufsichtsführende Veranstalter*in.


    Ich habe ein 14 Jahren ebenso viele Fahrten gemacht - war 3x mit Fünfern im Landschulheim,

    4x mit Achtklässlern, 3x mit Siebtklässler in Paris, 2x mit Oberstüflern auf der Hütte und

    2x mit Sechstklässlern.


    Krankheit kommt zum Glück selten vor - letztes Jahr habe ich allerdings eine/n Achtklässler*in

    nicht mitnehmen können, weil sich der/die Schüler*in im Vorfeld oft nicht an Regeln gehalten hat

    und sich zudem geritzt hat. Zuvor gab es zahlreiche Beratungen mit der Sozialarbeit und der Beratungs-

    stelle. Im Endeffekt habe ich dann beschlossen: nein, es ist zu gefährlich.


    Deine Fahrt, Deine Regeln. Das kranke Kind braucht Begleitung und Sonderbetreuung und vor allem

    auch die Möglichkeit, im plötzlichen Krankheitsfall schnell notärztliche Versorgung haben zu können.

    Letzteres hast Du im LSH oft nicht.


    Alles Gute für die Fahrt - so Du sie durchführst.

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