Geldgeschäfte an Schulen

  • Mir gefällt die Variante mit „gar nicht in Vorleistung gehen“

    Wäre schön, wenn's so ginge.

    Aber die Schule bezahlt ja die Klassenfahrt (Bus, Unterkunft, ...) im Voraus. Ginge vielleicht noch irgendwie. Und dann erhält die Schule auf Antrag der Lehrkraft das Geld zurück? Benötigt den durch die Lehrkraft ausgefüllten, bearbeiteten Antrag (für das RPA, das in den nächsten 10 Jahren für die Buchprüfung aufschlägt). Nur auf dieser Grundlage erhält die Schule von höherer Stelle das Geld. Aber ganz ehrlich, es gibt so viel, was von Kolleg*innen (auch mit Bezug zu Geld (der SuS oder ihrem eigenen)) nicht gemacht wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einen Antrag ausfüllt für Geld, das er bereits erhalten hat, ist leider viel zu gering.


    [Da mag es Unterschiede zwischen Kollegien und Bundesländern geben. Insgesamt bin ich sehr pessimistisch. Ginge nur im Vorfeld der Genehmigung, damit müssen das Programm und die Kosten unumstößlich feststehen, somit wären keine spontanen Programmänderungen (Hallenbad statt Freibad aufgrund von Regen) möglich.]

  • unzulässig natürlich nicht.. steht ja ganz offen bei allen Angeboten Preis xy, Begleitpersonen frei...


    Da kann man sich wohl denken, dass sie es intern umlegen bzw. sich überlegt haben wie hoch der Preis sein müsste, wenn man die Begleitpersonen umsonst mitmachen lässt.

    Und moralisch ist es mir völlig egal. Ich bin auch ganz klar der Ansicht, dass ich schon genug zahle, dann sicherlich keine Klassenfahrt bei der ich im 24/5 Dienst bin.

    Ich hatte beim letzten Mal eine Mutter mit.. der schönste Satz war.. mir war gar nicht bewusst, dass man nicht mal eine Stunde für sich hat...

    Tja, ich freue mich immer, wenn solche Erkenntnisse dann zurück in die Elternschaft getragen werden.

    Eine Klassenfahrt ist kein Entspannungstrip.. und daher zahle ich die nicht selbst.

  • und ich gehe tatsächlich auch nicht in Vorleistung.. im Endeffekt bin ich super billig für meinen Dienstherrn.

    Die Übernachtung.. Freiplätze

    Essen: enthalten in den Freiplätzen

    Buskosten: Summe xy

    Ausflüge: Begleitpersonen frei


    Da koste ich keine 50€ .. ich glaub ich war letztes Mal mit 38€ dabei.

  • Djino Kann es sein, dass du dir anderer Leuts Köpfe zerbrichst? Wenn ich auf eine genehmigte oder angeordnete Dienstreise gehe, ist das Geld dafür ja schon vorhanden. Es muss nur von einem Konto des Landes zur Reiseveranstalterin überwiesen werden. Der Umweg über dad Konto der Lehrerin ist das gar nicht nötig.


    Natürlich reiche ich anschließend eine Abrechnung ein. Geld, das ich nicht verbraucht habe, zahle ich zurück. Wenn noch etwas hinzukommt, weil z. B. das Programm angepasst werden musste, sich bei den Verpflegungspauschalen etwas getan hat oder so, bekomme ich das dann erstattet.


    Dass ich nicht mit 500 Euro in Vorleistung gehe, heißt ja nicht, dass ich auf einmal völlig unflexibel bin.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Kann es sein, dass du dir anderer Leuts Köpfe zerbrichst?

    Tun wir das hier nicht alle & ständig?


    Bei Themen, für die sich Lösungen finden lassen, auch sehr konstruktiv. Bei Themen, die an der Struktur, rechtlichen Vorgaben etc. scheitern, führt es leider zu endlosen Diskussionen (in denen dann auch noch verschiedene "Kulturen" der BL & Schulen aufeinanderprallen).

  • Bei Themen, die an der Struktur, rechtlichen Vorgaben etc. scheitern, führt es leider zu endlosen Diskussionen

    Ich will mal so sagen. Wenn die „Strukturen“ es nicht hergeben, dass eine Reiseveranstalterin das dafür vorgesehene Geld vom Land bekommt, gibt es wohl keine Fahrt. Da muss ich mir weder eine Kopp zerbrechen noch etwas diskutieren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Rein rechtlich könnte die Lösung eigentlich ziemlich einfach sein:

    Zitat von §669 BGB

    Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten.

    Insofern würde das von O. Meier vorgeschlagene zweischrittige Verfahren durchaus denkbar sein, probiert habe ich das offen gestanden aber noch nicht. Ich bin mir vergleichsweise sicher, dass dann die Dienstreise nicht genehmigt wird ;)

  • In BaWü ist es so, dass Freiplätze, die von Veranstaltern angeboten werden,

    Schüler*innen zugute kommen müssen, die finanziell schwach aufgestellt sind.

    Was natürlich auch richtig ist.


    Die GLK stimmt über das Fahrtenprogramm ab, gemeinsam mit der Schulkonferenz -

    die Schulleitung hat im Vorfeld der abgestimmten Fahren dafür zu sorgen, dass genügend

    Budget für die Lehrerkosten vorhanden ist - am besten schon vor der Abstimmung des

    Fahrtenkonzeptes, damit sie sagen kann, ob alle Fahrten durchführbar sind, welche

    theoretisch gewollt sind, oder nicht.

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Schulleitung beim Land finanzielle Nachforderungen

    stellt, wenn sie merkt, dass das Budget nicht ausreichend ist. Ob sie dann nochmal Geld bekommt,

    sei dahingestellt.


    Jedenfalls: wenn die Schulleitung die Fahrt genehmigt, dann müssen die Reisekosten für

    Lehrer auch vollständig übernommen werden.


    Die Praxis, dass Lehrer dazu genötigt werden, teils oder ganz auf Reisekosten zu verzichten, und

    das im schlimmsten Fall von der SL, ist nicht rechtens (in BaWü). Dahinter steckt dann der Planungs-

    Fehler der SL, die das Budget vorher nicht der GLK bekannt gegeben hat (und auf dessen Grundlage

    die Fahrten abgestimmt werden können).


    Freiplätze sollten diesen Fehler nicht auffangen. Die sind für sozial schwächere Schüler da.

  • Ich finde es genauso verwerflich wie das Geld für Lehrkräfte zu verwenden. Für sozialschwache Schüler müssten das Sozialamt oder ähnliches die Kosten übernehmen. Die Argumentation aus Niedersachsen war, dass die Freiplätze durch alle TN erwirtschaftet werden und entsprechend auch allen TN zugute kommen müssen. Warum sollen die anderen Eltern dafür zahlen, sozialschwache zu finanzieren? Und wer entscheidet das nach welchen Gesichtspunkten.

  • Ja, das Sozialamt übernimmt ja auch die Kosten - bei Familien, die berechtigt sind.

    Die Freiplätze sind eine schwammige Sache -aber halt für bedürftige Schüler -

    manche sind ja auch bedürftig, obwohl sie keine "Stütze" bekommen (oder keine

    beantragen). Die Lehrer haben das besten Falls im Blick, wer bedürftig ist.


    Ich finde das eigentlich gar nicht verwerflich - denn für Dienstreisen muss nunmal der

    Dienstherr aufkommen, wenn er will, dass sie stattfinden.

    Genau wie bei allen anderen Beamten auch, die Dienstreisen machen.


    Und wenn der Schulleiter die Reise genehmigt hat, dann in dem Wissen, dass er von

    oben das entsprechende Budget erhalten hat - ansonsten war es sein Planungsfehler.


    Es ist übrigens interessant, dass das nur Lehrer betrifft.


    Andere Beamte - z. B. ein Freund, Prof hier an der Uni, machen ihre Dienstreisen und

    reichen die Reisekosten ein - ganz selbstverständlich (wobei es auch da ein Budget geben

    wird). Oder Beamte des Regierungspräsidiums oder der Stadt - wer dienstlich reist, erhält

    die Reisekosten.


    Und wir Lehrer sind nicht bedürftig - daher ist es auch nicht nötig, Freiplätze anzunehmen.

    Warum denn - damit das Land bei Klassenfahrten spart?

  • In NRW ist die Sache doch ziemlich eindeutig geregelt. Prinzipiell dürfen die Plätze angenommen werden. Das dies eine Milchmädchenrechnung ist, bei der zum Schluß die Eltern die Zeche zahlen, dessen bin ich mir bewusst.

    Letzten Endes muss dann die Schulkonferenz entscheiden was sie will. Entweder ausschliesslich Finazierung der Abschlussfahrten oder doch etwas mehr, aber dann müssen die Eltern von den Kosten her in die Bresche springen. Mann muss sich dann nur entscheiden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In BaWü ist es so, dass Freiplätze, die von Veranstaltern angeboten werden,

    Schüler*innen zugute kommen müssen, die finanziell schwach aufgestellt sind.

    Was natürlich auch richtig ist.

    Bei der persönlichen Bewertung, dass das so richtig sei, stimme ich dir zu, dennoch gestattet das Land BW es, dass wir als Lehrkräfte angebotene Freiplätze annehmen. War bei uns im letzten Schuljahr indirekt Thema bei einer GLK, als es um Klassenfahrten, AUV- Kostenerstattung, sowie KuK, die privat für ihre Klassenfahrt zahlen wollten ging.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • sowie KuK, die privat für ihre Klassenfahrt zahlen wollten ging.

    sowas gibt es?

    Aber mich wundert bei einigen echt nichts mehr...


    ich sehe mich nicht in der Lage die wirtschaftliche Situation meiner SuS einzuschätzen.. . woher denn?

    Außer bei Kindern die Bürgergeld bekommen. Da ist es klar. Das sind bei uns nur sehr wenige Kinder.

  • ich korrigiere.

    Anbei die Info des HPR für die Schulen in BaWü, der auf eine Stellungnahme des Kultusministeriums verweist:


    Das Kultusministerium weist darauf hin, dass für die Annahme von Freiplätzen Folgendes unverändert seit 2017 gilt:

    Die Schulen können im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie von der Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte Gebrauch machen, sofern diese im Angebot des Reiseveran- stalters einkalkuliert sind und nicht eingefordert wurden. Ob solche Freiplätze von Lehrkräften oder von Begleitpersonen genutzt oder unter Umständen anteilig auf alle Teil- nehmerinnen und Teilnehmer umgelegt werden, steht ebenfalls im Ermessen der Schule. Die jeweilige Entscheidung, die die Schule trifft, muss aber unbedingt allen Beteiligten transparent gemacht werden. Die Entscheidung, ob und wie generell Freiplätze ange- nommen werden, sollte als „Grundsatz für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen“ nach § 47 Absatz 5 Nr. 5 SchG durch die Schulkonferenz erörtert und geregelt werden.


    Ich bleibe dabei: Anstatt Lehrer auf Freiplätze ausweichen zu lassen, muss der Dienstherr für eine ausreichende Budgetplanung sorgen.

    D. h. dass die GLK und die SK mögliche Fahrten anhand des Budgets planen und Schulleiter die Fahrt nur genehmigen, wenn das Budget vorhanden ist. Alles andere ist unlauter.


    Hier an der Schule läuft es glücklicherweise auch so. Aber wir mussten das mit ÖPR und GEW-Berartung auch erstmal "klären".


    Und die GEW empfiehlt ganz klar in einem Rundschreiben, die Freiplätze bedürftigen Schülern zu lassen - bin selbst Mitglied und kann da auch zustimmen. Da es ja die andere Lösung (s. o.) gibt.

  • Aber werden diese Freiplätze nicht dadurch finanziert, dass die Kosten auf alle umgelegt werden? In dem Falle finde ich es schwierig, denn es ist ja nicht die Aufgabe der anderen Eltern, andere Kinder zu finanzieren.

  • ausweichen zu lassen, muss der Dienstherr für eine ausreichende Budgetplanung sorgen.

    Umgekehrt wird (leider) ein Schuh draus. Die Fahrtenplanung findet ihre Grenzen in dem vom Ministerium zugewiesenen Budget 🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und wir Lehrer sind nicht bedürftig - daher ist es auch nicht nötig, Freiplätze anzunehmen.

    Warum denn - damit das Land bei Klassenfahrten spart?

    Ich finde es nicht legitim, wenn Lehrkräfte entscheiden, dass Schüler A und B auf Kosten der Allgemeinheit eine Ermäßigung (Freiplatz) erhalten. Lehrer sollen natürlich auch vom Land bezahlt werden. Aber nach deinem letztem Beitrag ist das anscheinend auch bei euch nicht rechtens, dass einzelne Schüler gefördert werden.

  • Ingeborg1980

    Natürlich nicht damit das Land spart. Vielmehr war sowohl Lehrkräften als auch den Eltern eine einzige Klassenfahrt, nämlich zum Abschluss zu wenig. Mehr ist aber mit dem gewährten Budget nicht drin. Wenn also mehr gewünscht ist, dann nur unter Ausnutzung der Freiplätze.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Lösung , die Freiplätze „bedürftigen“ Schülern zukommen zu lassen auf Kosten der anderen Eltern, finde ich persönlich nicht in Ordnung. Wer soll das denn bitte entscheiden? Ist die alleinerziehende, gut organisierte Mutter, die das Geld weitsichtig anspart, dann weniger bedürftig, als die chaotische Familie, in der das Geld für anderer Dinge ausgegeben wurde und die dann laut rufen? Warum sollen andere Familien, die sich auch mühevoll das Geld absparen, dafür auch noch mitbezahlen? Wir haben viele Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen und mehreren Kindern, die sind nicht „bedürftig“, aber da hauen Klassenfahrten ordentlich rein, daher versuche ich, für alle die Kosten niedrig zu halten.

    Ganz klar :

    - ich helfe gern beim Antrag für das Sozialamt

    - der Förderverein der Schule hilft ebenfalls - hier spenden Eltern freiwillig und nach eigenen Ermessen. Ich hoffe, die gehen mit Fingerspitzengefühl vor.

    - Für Austauschfahrten haben wir auch bei der Gemeinde mal vorgesprochen und die haben einen Topf eingerichtet und übernehmen dann z.B. die Fahrtkosten für Familien mit Hilfebedarf. Das muss dann aber nicht ich entscheiden, sondern jemand von außerhalb.

    - die SuS führen selbst Fundraising Aktivitäten durch - finde ich super wichtig, gerade für SuS, die von zuhause eher das „Antragstellen“ als das „ich schaffe es selber“ kennen.

    - meine Kosten müssen vom Land übernommen werden.

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