Beiträge von Ingeborg1980

    sunshine... ja, das ist eines der größten Ärgernisse in unserem Beruf. in wenigen Bundesländern,

    z. B. Hessen, gibt es Regelungen. In vielen aber auch nicht. Hier in Baden-Württemberg gibt es auch

    keine rechtlich saubere Lösung. Die Abwicklung von Fahrten über das private Konto ist illegal, davor

    warnt auch die GEW ausdrücklich - sie findet dennoch statt, weil die meisten Kolleg*innen, von Idealismus

    und natürlich auch vom Druck, dass Fahrten stattfinden müssen, getrieben werden.

    Auch sogenannte Treuhandkonten, die in Freiburg z. B. kaum eine Bank anbietet, sind rechtlich nicht einwandfrei.

    Insofern ist die Haltung, sich "anzustellen" und das falsche Spiel der Landesregierung nicht mehr mitzuspielen,

    richtig.

    Unsere Schulleitung sagt das auch gegenüber unserer Elternschaft, was Sache ist, und macht Druck beim

    Regierungspräsidium - bisher ohne Reaktion.

    Wie sagt es unser ÖPR so schön: Wenn alle einheitlich handeln würden und es einfach keinerlei Fahrten mehr

    gäbe, wenn alle sagen würden: So nicht, dann würde sich etwas bewegen.

    So aber gibt es leider immer noch 3/4, die sagen: dann rechne ich halt privat ab, sonst kann die Fahrt nicht

    stattfinden... die armen Schüler*innen.... und außerdem hat ja die SK das Fahrtenkonzept beschlossen...

    darunter auch ich, in den letzten Jahren, mit Treuhandkonto:


    Ich war bisher 14 Mal auf Klassenfahrt, darunter 3x beim Schüleraustausch.... dafür hatte ich bei einer Bank

    jedes Mal ein Extra-Treuhandkonto eröffnet, aber es ist auch jedesmal eine unglaubliche Mühe, jemanden aus

    der Elternschaft zu bewegen, da mitzumachen.


    Es ist eigentlich ein regelrechter politischer Skandal.


    Die einzig saubere Lösung: die Stadt/der Schulträger bzw. das Land BW richtet für jede Schule ein Konto ein

    und es gibt jemanden aus der Verwaltung, der die Fahrten abrechnet. Aber das würde ja Geld kosten.


    Zurück zu sunshine: du hast also völlig Recht.

    Ich für meinen Teil (Deutschlehrerin in BaWü) streiche die gegenderten Formen nicht an -

    hierbei zählt nicht meine Meinung, dass sich die Sprache weiterentwickelt und die Jugendlichen hier

    der Tatsache Ausdruck verleihen, dass sie alle Menschen meinen, sondern die Tatsache, dass sich

    die Gesamtnote eines Deutschaufsatzes aus ganz anderen Faktoren ergibt:


    - der präzisen und abwechslungsreichen Ausdrucksweise - die ist nämlich schwierig! Hat die Schülerin/der Schüler

    einen breiten, sehr gut entwickelten Wortschatz, der Ideen präzise in Worte fasst?

    - ist der Satzbau ebenso gut entwickelt? Spielen. Nebensatzvariationen und auch andere Konstruktionen einen Rolle?

    - ist das Interpretationsergebnis tiergehend? Wird auf Inhaltsparaphrase zugunsten einer sehr kritischen Interpretation verzichtet?


    Wenn das alles gegeben ist und die Rechtschreibung und die Interpunktion sicher sind, dann spielt es überhaupt keine Rolle,

    ob auf jeder Seite eine gegenderte Form steht. Niemals würde ich vom Notenbereich sehr gut abweichen, wenn alles außer der

    Rechtschreibung dieser einzelnen Substantive richtig wäre.


    Und wenn die Aufsätze aus anderen Gründen nur befriedigend oder ausreichend oder gar mangelhaft sind, dann spielen die 10-20

    gegenderten Formen ebenfalls keine Rolle.


    Wichtig ist mir das Gesamtpaket.


    Und dass die Schülerinnen und Schüler auch die Doppelform nutzen können, das erkläre ich ihnen von Beginn an.

    Ich selbst tue das auch und lege sehr viel Wert auf eine geschlechtersensible Sprache. Nutzt jemand das generische Maskulinum,

    dann ist das ihre/seine Sache und auch in Ordnung (zumindest auf der orthographischen Ebene korrekt).


    Und ansonsten kann man ja auch als Lehrerin und Lehrer abwarten, ob die Drittkorrektur von oben moniert, dass man keinen

    Punkt abgezogen hat - im Endeffekt wäre es meines Erachtens wie gesagt falsch, einen Abituraufsatz deswegen abzuwerten.


    So nach dem Motto: eine ergiebige und sehr kritische sowie eigenständige Interpretation der Faust-Stelle ist gelungen, aber

    leider leider gendert Mäxchen, daher gebe ich ihm nur 12 und nicht 13 Punkte. Das wäre ja absurd.


    Viele Grüße,

    Hallo onetoyou,


    die Frage ist schon wichtig - weil wir ja auch mit unseren knappen Ressourcen

    haushalten müssen.

    Hier an der Schule ist es so geregelt, dass die Lehrerinnen und Lehrer über einen

    kleinen Seiteneingang direkt in den Pausenverkauf gelangen, dort die Sachen

    wegnehmen, die sie möchten, und das Geld in bar hinlegen.


    Um eben das unwürdige Drängeln zu vermeiden und Zeit zu sparen.


    Je nach räumlicher Situation kann da ja jedes Kollegium für sich eine Lösung finden.


    Ist z. B. ein Klassiker, den man auf der Personalversammlung besprechen könne.

    Wir müssen mehr für unsere Needs einstehen. ;)


    Liebe Grüße,

    Sagen wir so: die Rahmenbedingungen könnten verbessert werden.

    Ich hatte eine 5. Klasse in Deutsch (Gym, BaWü). In dieser Klasse:


    - Schüler, die sehr wenig Wortschatz haben und nur eine einfache Syntax, Wortfindungsschwierigkeiten

    Bsp: "Odysseus geht auf Meer" (gemeint war: Odysseus schwamm durch die Meeresfluten (o.Ä.)

    => Elterngespräche à la "Ihr Kind sollte viel lesen, um Wortschatz aufzubauen" laufen da oft ins Leere, die

    Kinder haben keine Lese- und Sprechkultur gehabt, um sich sprachlich zu entwickeln (aber oft eine ausgeprägte

    Tablet- und TV-Kultur)


    zusammen mit Schülern


    - die eine dem Alter angemessene sprachliche Entwicklung durchlaufen haben und in Klasse 5 Gymnasium so richtig

    durchstarten wollen


    Wenn 30 unterschiedliche Köpfe in solch einer Lerngruppe zusammensitzen, ist es quasi unmöglich, allen gerecht zu werden.

    Die hochgelobte Binnendifferenzierung ist eine hübsche Phrase, die bei 30 Köpfen pro Stunde nicht funktioniert, egal, wie

    oft die Fachleiter der Schulaufsicht dies anpreisen. Vor allem nicht, wenn Kolleg*innen ein volles Deputat haben und 6 solcher

    Klassen stemmen müssen. Und vor allem auch nicht, wenn Teilzeitdeputatler*innen dann ihre freigewordene Zeit in unbezahlte

    U.vorbereitung stecken.


    Im Endeffekt ist das Resultat ein Niveauverlust und eine Aufweichung des Bildungsplans.


    Ich habe schon seit Längerem eine Idee, wie das gehen könnte:

    Kinder, die trotz fehlender G.empfehlung aufs Gymi gehen wollen, die sollten in den gebundenen Ganztag und die Eltern müssten

    Verpflichtungen eingehen: Verpflichtung zur Förderung => Leseförderung, Sprachförderung usw.


    Nur: wo ist der gebundene Ganztag in BaWü? Richtig, nirgendwo am Gymnasium.


    Ggf. könnte man schon ganz unten anfangen und eine Kindergartenpflicht einführen - aber bevor das geschieht, sollte man erstmal

    den Beruf der frühkindlichen Pädagoge*innen so aufwerten (finanziell etc.), dass er den Zulauf gewinnt, der nötig wäre.


    Aber da Politik von Legislatur zu Legislatur läuft und mit dem Thema keine Wähler zu gewinnen sind, wird sich daran auch nichts

    ändern.

    Guten Tag in die Runde,


    Eine Frage an alle, die sich mit offiziellen Dokumenten, die einen Schulstempel haben müssen, auskennen:


    ich muss im Rahmen meiner Aufgabe Dokumente von Schülern/Familien mit Schulstempel versehen an französische Schulleitungen schicken,

    damit diese ihren Stempel ebenfalls aufsetzen und unterschreiben.


    Kennt Ihr digitale Lösungen für Schulstempel?


    Bisher stempeln wir die ansonsten digital hergestellten Dokumente nach dem Ausdrucken (paradox) und scannen sie dann ein. Die französische Seite

    druckt wieder, stempelt und scannt erneut ein... das Ganze ist irgendwie absurd und natürlich nicht zeitgemäß.


    Aber gibt es digitale Lösungen für Schulstempel?


    (Gymnasium BaWü)


    Viele Grüße,

    das sehe ich anders und das ist auch ok, dass wir da unterschiedlicher Meinung sind.

    Eine Deutschklausur ist inhaltlich und sprachlich zu bewerten und das braucht seine Zeit.


    Die Schüler*innen überarbeiten die korrigierten Aufsätze, das ist deren Pflicht.

    liegt am Stundenplan, ich kann donnerstags ab 11h korrigieren ... . Habe eine volle Stelle. Aber ja, sind oft auch 3 Nachmittage.

    Das ist jedes Mal anders. Jedenfalls ist es nicht roboterlike immer gleich.

    ... um als Mensch - fern von KI - zu antworten, mit Gefühl und mit dem Wissen um Mehrdeutigkeiten:


    ich lese die Klausur 1x und kümmere mich um Ausdruck, Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik...

    im 2. Lesedurchgang - später - setze ich mich mit dem Inhalt auseinander - und vergleiche den Erwartungshorizont

    mit weiteren möglichen Deutungen. Dabei unterscheide ich zwischen Inhalt und wirklich tiergehender Interpretation.

    Im Endeffekt dauert das ca. 45-60 Min pro Klausur - wach und ausgeruht.


    Müde, nach 8 Stunden Unterricht und mit viel Terminstress im Nacken dauert es länger.


    Und ganz sicherlich kann man komplexe Klausuren nicht wie ein gefühlloser Roboter in der zimmergleichen Zeit "durchkloppen".

    Jedenfalls nicht, wenn man die individuelle Leistung wertschätzen und durchdenken möchte.


    Deutsch LK - 1 Stapel - da sitze ich also mindestens 2 Nachmittage dran. ...

    German:

    ich vermute eventuell noch etwas anderes hinter diesen Botschaften:

    den Wunsch der Kolleg*innen, dass die Schulleitung das Kollegium strenger führt, dafür

    sorgt, dass alle ihre Arbeit richtig machen (sodass nicht diejenigen unter denen leiden, die

    ihre Arbeit nicht richtig machen).

    Hinter dem Anschwärzen könnte die Forderung stecken: Professionalisieren Sie Ihren Laden und

    führen Sie Strukturen ein, die für Verbindlichkeit sorgen. Klar, dahinter steckt der Wunsch nach

    mehr Autorität - wenn man merkt, dass die Freiwilligkeit dazu führt, dass Freiheiten ausgenutzt

    werden.

    Die Kehrseite der Medaille - strenge Kontrollen, hierarchisches Gehabe - kann auch keiner wollen.

    Dennoch könnte das evtl. dahinter stecken.


    Sicherlich wäre es schöner, wenn alle ihre eigene Verantwortung wahrnähmen, ohne dass das

    streng eingefordert wird.

    superguter Beitrag, genau so ist es!

    Danke.

    ich korrigiere.

    Anbei die Info des HPR für die Schulen in BaWü, der auf eine Stellungnahme des Kultusministeriums verweist:


    Das Kultusministerium weist darauf hin, dass für die Annahme von Freiplätzen Folgendes unverändert seit 2017 gilt:

    Die Schulen können im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie von der Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte Gebrauch machen, sofern diese im Angebot des Reiseveran- stalters einkalkuliert sind und nicht eingefordert wurden. Ob solche Freiplätze von Lehrkräften oder von Begleitpersonen genutzt oder unter Umständen anteilig auf alle Teil- nehmerinnen und Teilnehmer umgelegt werden, steht ebenfalls im Ermessen der Schule. Die jeweilige Entscheidung, die die Schule trifft, muss aber unbedingt allen Beteiligten transparent gemacht werden. Die Entscheidung, ob und wie generell Freiplätze ange- nommen werden, sollte als „Grundsatz für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen“ nach § 47 Absatz 5 Nr. 5 SchG durch die Schulkonferenz erörtert und geregelt werden.


    Ich bleibe dabei: Anstatt Lehrer auf Freiplätze ausweichen zu lassen, muss der Dienstherr für eine ausreichende Budgetplanung sorgen.

    D. h. dass die GLK und die SK mögliche Fahrten anhand des Budgets planen und Schulleiter die Fahrt nur genehmigen, wenn das Budget vorhanden ist. Alles andere ist unlauter.


    Hier an der Schule läuft es glücklicherweise auch so. Aber wir mussten das mit ÖPR und GEW-Berartung auch erstmal "klären".


    Und die GEW empfiehlt ganz klar in einem Rundschreiben, die Freiplätze bedürftigen Schülern zu lassen - bin selbst Mitglied und kann da auch zustimmen. Da es ja die andere Lösung (s. o.) gibt.

    Ja, das Sozialamt übernimmt ja auch die Kosten - bei Familien, die berechtigt sind.

    Die Freiplätze sind eine schwammige Sache -aber halt für bedürftige Schüler -

    manche sind ja auch bedürftig, obwohl sie keine "Stütze" bekommen (oder keine

    beantragen). Die Lehrer haben das besten Falls im Blick, wer bedürftig ist.


    Ich finde das eigentlich gar nicht verwerflich - denn für Dienstreisen muss nunmal der

    Dienstherr aufkommen, wenn er will, dass sie stattfinden.

    Genau wie bei allen anderen Beamten auch, die Dienstreisen machen.


    Und wenn der Schulleiter die Reise genehmigt hat, dann in dem Wissen, dass er von

    oben das entsprechende Budget erhalten hat - ansonsten war es sein Planungsfehler.


    Es ist übrigens interessant, dass das nur Lehrer betrifft.


    Andere Beamte - z. B. ein Freund, Prof hier an der Uni, machen ihre Dienstreisen und

    reichen die Reisekosten ein - ganz selbstverständlich (wobei es auch da ein Budget geben

    wird). Oder Beamte des Regierungspräsidiums oder der Stadt - wer dienstlich reist, erhält

    die Reisekosten.


    Und wir Lehrer sind nicht bedürftig - daher ist es auch nicht nötig, Freiplätze anzunehmen.

    Warum denn - damit das Land bei Klassenfahrten spart?

    In BaWü ist es so, dass Freiplätze, die von Veranstaltern angeboten werden,

    Schüler*innen zugute kommen müssen, die finanziell schwach aufgestellt sind.

    Was natürlich auch richtig ist.


    Die GLK stimmt über das Fahrtenprogramm ab, gemeinsam mit der Schulkonferenz -

    die Schulleitung hat im Vorfeld der abgestimmten Fahren dafür zu sorgen, dass genügend

    Budget für die Lehrerkosten vorhanden ist - am besten schon vor der Abstimmung des

    Fahrtenkonzeptes, damit sie sagen kann, ob alle Fahrten durchführbar sind, welche

    theoretisch gewollt sind, oder nicht.

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Schulleitung beim Land finanzielle Nachforderungen

    stellt, wenn sie merkt, dass das Budget nicht ausreichend ist. Ob sie dann nochmal Geld bekommt,

    sei dahingestellt.


    Jedenfalls: wenn die Schulleitung die Fahrt genehmigt, dann müssen die Reisekosten für

    Lehrer auch vollständig übernommen werden.


    Die Praxis, dass Lehrer dazu genötigt werden, teils oder ganz auf Reisekosten zu verzichten, und

    das im schlimmsten Fall von der SL, ist nicht rechtens (in BaWü). Dahinter steckt dann der Planungs-

    Fehler der SL, die das Budget vorher nicht der GLK bekannt gegeben hat (und auf dessen Grundlage

    die Fahrten abgestimmt werden können).


    Freiplätze sollten diesen Fehler nicht auffangen. Die sind für sozial schwächere Schüler da.

    noch eine kleine Idee hier aus Baden-Württemberg (Gymi):

    wir organisieren hier zentrale Nachschreibtermine, und zwar freitags nachmittags

    (jede/r Kolleg/in übernimmt mal die Aufsicht). Insgesamt gibt es 2 Aufsichten.


    Schüler*innen geben Jacken, Handys, Taschen usw. vorne im Raum ab, dürfen nur mit einem Stift

    bewaffnet am Platz die Arbeit schreiben, die von den Aufsichten ausgeteilt wird. Darauf

    vermerkt sind die zugelassenen Hilfsmittel. Ansonsten wäre es schwierig für die Aufsichten.


    Toilette: Vor dem Termin, nicht währenddessen.


    Der Effekt ist eigentlich ganz gut - die Schüler*innen, die wirklich krank waren, nutzen den Termin

    für die KA (wenn die Lehrer*innen diese Nachschreibarbeit ansetzen, was in BaWü keine Pflicht ist).

    Die Schüler*innen, die der KA eher aus dem Weg gehen wollten, kommen dann am Freitagnachmittag -

    was sie angesichts der Zeit vor einem erneuten Stemmen abhalten kann (kann!).


    Die Schüler*innen, die freitags nachmittags Unterricht haben, brauchen natürlich einen Extratermin,

    das ist klar.

    Und hier die Antwort des Kultusminsteriums BaWü auf die Forderung des HPR nach Schulkonten für AUV:


    „Von Seiten des Kultusministeriums wird weiterhin an einer tragfähigen Lösung für die Ein- richtung der Schulkonten gearbeitet. Mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes und der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) hat sich die Ausgangslage allerdings er- heblich verändert. Zahlreiche Geschäftsvorfälle werden nun umsatzsteuerrechtlich rele- vant. Ob im Einzelfall eine Steuerschuld, auch durch die Verwendung eines Schulkontos, entstehen könnte und in diesem Zusammenhang weitere rechtliche Fragestellungen zu beachten sind, ist deshalb derzeit ebenfalls Gegenstand der steuerrechtlichen Betrach- tung.

    Aus Sicht des Kultusministeriums wird es vermutlich nicht realistisch sein, dass Schulkon- ten ausschließlich zur finanziellen Abwicklung außerunterrichtlicher Veranstaltungen zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund wurde der Fokus zunächst auf eine Bewertung der aus schulischer Sicht bestehenden steuerrechtlich relevanten Themenfelder gelegt. Sobald diese Bewertung abgeschlossen ist, kann eine Umsetzung der Einrichtung von Schulkonten mit Nachdruck weiterverfolgt werden.“


    Einfach nur traurig.

    .. und letzten Endes nehmen sich - leider! - Schüler*innen das raus, was nicht geahndet wird.


    Jedes Bundesland hat hierfür klare Regelungen, im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde nachfragen

    u

    Es wird letztendlich vom Dienstherren erwartet, dass du rechtswidrig handelst?


    Da würde ich doch einen auf Beamten- und Dienstrecht spezialisierten Anwalt mal 'nen netten Brief schreiben lassen.

    Ja, in Baden-Württemberg ist das so. Der Schulträger - hier die Stadt Freiburg - und das Kultusministerium schweigen sich

    trotz offenen Protests unserer Schulleitung darüber aus.

    Gleichzeitig sind natürlich die Fahrten von GLK und SK beschlossen worden und finden statt.

    Für Einzelkämpfe hat doch kein/e Kolleg*in die Energie/Kraft.


    Das Einzige, was etwas bringen würde, wäre geschlossener Widerstand - da wäre ich dabei.

    Aber der zerbröselt sehr schnell.


    wer kennt sie nicht, die GLKen, in denen dann Kolleg*innen sagen: die Fahrten sind so wichtig für die Schüler*innen,

    sie bringen solch einen Mehrwert (was ja stimmt), sie sind Teil unseres Berufsfeldes (in BaWü sind AUV Teil des

    Aufgabenbereichs), die Eltern/Schüler*innen machen Druck...


    alleine steigt man/frau dann nicht aus dem Fahrtenkatalog aus.


    Hier hat die SL die offene Konfrontation mit dem Regierungspräsidium gesucht - ohne Ergebnis, weil dort einfach

    geschwiegen wird.


    Dass es in Hessen Schulkonten gibt, das ist mir bekannt.


    Der Föderalismus in seiner Blüte zeigt sich eben auch bei diesem Thema.


    Die GEW BaWü kämpft offensiv zu dem Thema - aber auch hier aus gleichen Gründen: kein Ergebnis.

    Stimmt. Dann sollten alle Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg

    keine Landschulheime und keine sonstigen Fahrten mehr anbieten.


    So einfach ist es natürlich nicht.


    Denn die Fahrten werden an jeder Schule gemacht, weil sie erwartet werden,

    weil die Kollegien sie zusammen mit der Schulkonferenz beschließen, weil die

    Schulen Landschulheime haben, die gefüllt werden müssen usw. usw. usw.


    Es geht nicht darum, zu sagen: "Dann macht es halt nicht, dann ist Ruhe".


    Jeder weiß, dass dann keine Ruhe ist.


    Es geht darum, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die professionell sind und

    den Lehrern ihren Auftrag zu ermöglichen (der auch in AUV besteht).


    Im übrigen müsste das für jedes Bundesland gelten.

    In Baden-Württemberg ist das ein Problem, welches sowohl vom Kultusministerium als

    auch von den Schulträgern totgeschwiegen wird und nicht gelöst wird.


    Die Lehrerinnen wickeln hier, da es keine Schulkonten gibt, die Fahrten über private Konten ab,

    was sie rein rechtlich gesehen aber nicht dürfen. Aus den genannten Gründen heraus (> 1. Beitrag).


    Sehr wenige Schulen haben Schulkonten, die aber eigentlich keine sind (in dem Fall hat dann der

    SL z. B. ein Konto eröffnet, eigentlich genau das gleiche Problem).


    Die GEW ist hier erfolglos immer wieder dabei, diesen rechtlichen Missstand anzumahnen.


    Es juckt aber niemanden von oben.


    Unter anderem auch, weil wir Kolleginnen und Kollegen das alle stillschweigend akzeptieren, anstatt

    geschlossen auf die Barrikaden zu gehen und zu sagen:

    kein Schulkonto, keine Fahrt.


    Bei einer Kursfahrt z. B. (pro Schüler ca. 500 Euro) verwaltet ein/e Kolleg/in bei einer Kursgröße

    von 24 Schüler*innen locker mal 12.000 Euro.


    Ich finde das seit Jahren skandalös, der ÖPR ebenfalls, der BPR ebenfalls, die GEW ebenfalls, der PhV ebenfalls...

    und das Kultusministerium: Reagiert nicht.

    Aber gleichzeitig ist die Geldverwaltung übers eigene Konto illegal.


    Übrigens bieten die örtlichen Banken/Sparkassen auch keine Treuhandkonten mehr an (Region Freiburg) -

    obwohl das Kultusministerium genau das als Notlösung vorschlägt.


    Schulkonten wären die einzig saubere Lösung - verwaltet von einem administrativen Mitarbeiter des

    Schulträgers.


    Eine der Sachen, die mich - seit 14 Jahren im Dienst - am allermeisten ärgert.

    Ich meinte damit die SuS, die über die Ärztin/den Arzt und die Eltern für längere Zeit krankgemeldet werden

    und dies per Bescheinigung nachweisen (die ab einer gewissen Fehlzeit eingereicht werden muss).

    Welcher Art die Krankheit ist, ist egal.


    Melden sich hingegen SuS wiederholt und oft vom Unterricht ab und fehlen immer wieder mal, dann prüft die

    Konfi die Sachlage und verhängt das Attest. Und die Beurteilung, ob wer krank ist, die trifft eh nur die Ärztin/der Arzt.

    Wir machen nur die Formalie.

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